• Elektro- und Akku-Werkzeuge, Norman Checker

Norman Checker
Akku-Bohrhammer

  • Juni 10, 2021

Servus, ich bin Norman Checker, der Normen- und Richtlinien-Checker. Ich nehme für „Arbeitsschutz – aber sicher!“ rechtliche Grundlagen ins Visier – immer passend zum Titelthema. Heute geht’s um Akku-Bohrhammer. 

// Foto: SZwei Verlag

Kabellose Geräte wie akkubetriebene Bohrhammer sind auf Baustellen beliebt, da sie das Stolperrisiko minimieren und die Stromanschluss-Suche ersparen. Für möglichst sicheres, körperschonendes Bohren, Meißeln und Schlitzen mit einem Akku-Bohrhammer sind folgende Texte, Normen und Richtlinien relevant:

Sicherheit des handgeführten Elektrowerkzeugs: 

  • DIN EN 60745-2-6:2011-01: Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge – Sicherheit –  Teil 2-6: Besondere Anforderungen für Hämmer. 
  • DIN EN 62841-2-6: Normentwurf für Elektrowerkzeuge (Schlaghämmer und Bohrhämmer).
  • Prüfzeichen für geprüfte Sicherheit (GS): bescheinigt dem Produkt, den Anforderungen des § 21 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) zu entsprechen. 
  • DGUV Vorschrift 3 (früher: BGV A3): gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift für die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel (regelmäßige Prüfung).

Akku-Sicherheit: 
Die Lithium-Ionen-Technik ist bei den Akkumulatoren der kabellosen Bohrhämmer (Akku-Spannung von 18 Volt) weit verbreitet. Informationen zum Schutz vor Gefährdungen, die durch Elektrizität und chemische Stoffe der Batterien hervorgerufen werden können, gibt folgender Normentwurf: 

  • DIN EN 62485-5; VDE 0510-485-5:2017-06: Sicherheitsanforderungen an Batterien und Batterieanlagen – Teil 5: Lithium-Ionen-Batterien für stationäre Anwendungen.

Sicherer Schutz bei herausfordernden Rahmenbedingungen:

  • Bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten gelten die technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere TRGS 519. 
  • Bei starker Nässe und Staub lohnt ein Blick in die Norm DIN EN 60529 (Schutzarten durch Gehäuse, Wasser-/Staubschutzklasse IP-Code)

Normans 5 Praxis-Tipps für Checker:

  1. Auf geprüfte Qualität achten (GS-Siegel). 
  2. Vibrationsreduktion vermindert die Schwingungsbelastung für Hände und Arme.
  3. Optionen prüfen: Sind integrierte Staubabsaugung und ein zweiter Akku hilfreich?
  4. Spartipp: Manche Hersteller bieten Geräte an, deren Ladegeräte und Akkus mit anderen Gerätetypen kompatibel sind, idealerweise auch von anderen Herstellern.
  5. Erweiterte Sicherheitsfunktionen sind z. B. Sicherheitsausrast-, Überlast-, Rollen- und Rutschkupplungen zum Schutz von Händen und Armen, falls der Bohrer überlastet ist, blockiert oder ausschlägt.  

Für jeden Einsatz mit dem Akku-Bohrhammer gilt: 
Die persönliche Schutzausrüstung – Gehörschutz, Schutzbrille, Atemschutz und geeignete Handschuhe – darf natürlich nicht fehlen.


>> Dieser Normencheck erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, insbesondere auf Produktebene. 

Quellen & Links für weitere Information: 

  • https://www.beuth.de/de/norm/din-en-60529/206456159 
  • https://www.dke.de/de/normen-standards/ 
  • https://publikationen.dguv.de/ 
  • https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/praxishilfen/arbeitsschutz-kompakt/011-arbeiten-mit-handbohrmaschinen 
  • https://www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/Bausteine/401/401.pdf (Seite 65)

Umweltgerechte Entsorgung von Altbatterien 
Seit 01.12.2009 gilt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG). Altbatterien müssen fachgerecht recycelt werden (Explosionsgefahr). 

Norman checkt das für Sie!

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