• Norman Checker

Norman Checker
Sicheres Heben & Tragen

  • August 11, 2022

Servus, ich bin Norman Checker, der Normen- und Richtlinien-Checker. Heute denke ich für „Arbeitsschutz – aber sicher!“ an den Rücken und prüfe die Grundlagen fürs schonende Heben, Halten und Tragen. 

// Foto: SZwei Verlag

Die Tätigkeiten Heben, Halten und Tragen zählen zu den physischen Belastungen am Arbeitsplatz, die Ursache Nummer eins sind für Wirbelsäulen- und Muskelverletzungen. Die Lösungsansätze führen über Information und Prävention. 

Arbeitgeber sind zur Risikoeinschätzung verpflichtet. Es gibt Muster für Gefährdungsbeurteilungen (z. B. bei der BauA und den Berufsgenossenschaften), die helfen, Gefahren einzuschätzen und Schutzmaßnahmen sowie passende Hilfsmittel vorzusehen. Dabei werden die Faktoren 

  • Dauer der Tätigkeit
  • Lastgewicht
  • Körperliche Voraussetzungen 
  • Körperhaltung 
  • Ausführungsbedingungen (z. B. Greifmöglichkeiten, Hebehöhe, Distanz) gewichtet und auf Basis der Gesetze, Verordnungen und Regeln bewertet. Eine Gefährdungsbeurteilung bezieht sich nie nur auf das Lastgewicht.

Rückenkolleg der BG Bau
Präventionsangebot für Beschäftigte aus dem professionellen Bau- und Handwerksbereich mit berufsbedingten Belastungen des Rückens und des Bewegungsapparates.

https://www.bgbau.de/service/bildungsangebote/rueckenkolleg 

Arbeitnehmer wirken mit
Zwar sind Rückenkurse nicht verpflichtend, aber Hilfsmittel, die zur Verfügung stehen, sollten genutzt werden. Typische Fehler beim Heben und Tragen ergeben sich auch aus eingeschlichenen Gewohnheiten, die es achtsam aufzuspüren gilt. 

Gesetze, Normen und Verordnungen

  • DIN 33411 Körperkräfte des Menschen

  • ISO 11228-1 Ergonomie – Manuelle Lastenhandhabung – Teil 1: Heben und Tragen  

  • DIN EN ISO 26800 Ergonomie – Genereller Ansatz, Prinzipien und Konzepte

  • Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) – Vorschriften für das berufliche Heben und Tragen

  • TRBS 1151 Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch-Arbeitsmittel, Ergonomische und Menschliche Faktoren

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), Mutterschutzgesetz (MuSchG), Verordnung zum  Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV)

  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Besonders schutzbedürftige Personengruppen

  • Werdende Mütter: keine Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg manuell zu heben oder zu tragen sind.
  • Jugendliche: „zumutbare Einzellasten“, das bedeutet für junge Frauen 8 kg / Männer 14 kg über 2 – 10 m Wegstrecke. 

NORMANS 5 PRAXIS-TIPPS FÜR CHECKER:

  1. Gewichte verringern – generell Vorsicht vor dem „Zuviel“   

  2. Hilfsmittel am Arbeitsplatz einsetzen

  3. achtsam in der Körperhaltung sein

  4. Kräfte einteilen, auf Ermüdung achten, Pensum gesund einteilen

  5. dem Körper und insbesondere dem Rücken regelmäßig Gutes tun 

>> Quellen & Links für mehr Information:

  • www.arbeitsschutzgesetze.com/verordnungen/lasthandhabv/
  • www.baua.de
  • www.bgbau.de
  • www.beuth.de
  • www.dguv.de

Norman checkt das für Sie!

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