Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Beilagen im Fachmagazin „Arbeitsschutz – aber sicher!“ der SZwei Verlag GmbH
- Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Anzeigenverträge der SZwei Verlag GmbH, Lindauer Straße 74, 87439 Kempten (nachstehend „Verlag“), gegenüber ihren Kunden (nachstehend „Auftraggeber“). Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Anzeigenverträge mit demselben Auftraggeber, ohne dass der Verlag im Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss; über Änderungen der Allgemeine Geschäftsbedingungen wird der Verlag den Auftraggeber in diesem Fall unverzüglich informieren.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern.
- Abweichende Vorschriften der Auftraggeber gelten nicht, es sei denn der Verlag hat diesen schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Verlag in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführt. Im Einzelfall mit dem Auftraggeber getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Verlags maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber gegenüber dem Verlag abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelrügen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
- Erfüllungsgehilfen und Vertreter des Verlags sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen. Soweit sie dennoch mündliche Zusatzvereinbarungen treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Anzeigenvertrag hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Bestätigung des Verlags.
- Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von internationalem Einheitsrecht, insbesondere von UN Kaufrecht, ist ausgeschlossen.
- Für den Erfüllungsort und den Gerichtsstand sowie für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebende Streitigkeiten aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen ist der Sitz des Verlags in Buchenberg maßgeblich. Der Verlag ist auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Sitz zu verklagen.
- Vertragsabschluss
- Der Verlag ist Herausgeber der Fachzeitschrift „Arbeitsschutz – aber sicher!“. Der Auftraggeber beauftragt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrages mit der Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder Beilagen in der Fachzeitschrift „Arbeitsschutz – aber sicher!“ zum Zweck der Verbreitung zu den in der Preisliste ausgewiesenen Preisen.
- Der Anzeigenauftrag kann persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder Telefax bei dem Verlag aufgegeben werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Anzeigenauftrags durch den Verlag zustande. Die Annahme des Anzeigenvertrages erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung. Die Informationen in den Mediadaten stellen kein rechtlich bindendes Angebot des Verlags dar.
- Ablehnung von Anzeigenaufträgen
- Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen (bzw. bis zur Korrektur zurückzustellen), wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.
- Anzeigenaufträge und Aufträge für sonstige Werbemittel sind erst nach Vorlage eines Musters und dessen Billigung bindend. Anzeigen und sonstige Werbemittel, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Fachzeitschrift erwecken, werden nicht angenommen. Anzeigen, die Werbung von oder für Dritte enthalten, sog. Verbundwerbung, sind nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Verlag und dessen Zustimmung zulässig.
- Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
- Abruf von Anzeigen
- Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
- Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Abs. 1 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
- Gestaltung der Anzeige, Probeabzug
- Für die Schaltung von Anzeigen kommen grundsätzlich nur Formate in Frage, die in den jeweils gültigen Mediadaten ausgewiesen sind. Die Schaltung von Sonderformaten ist nur nach Rücksprache und Zustimmung mit dem Verlag möglich.
- Enthält der Auftrag keine Vorgaben über die Höhe, Breite und Farbigkeit einer Anzeige, so wird entsprechend dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers verfahren. In diesem Falle wird der Preisberechnung die tatsächliche Abdruckgröße zugrunde gelegt.
- Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
- Anzeigenmillimeter
Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet.
- Zurverfügungstellung der Anzeigen
- Aufträge für Anzeigen, die mit besonderen Platzierungswünschen, z.B. in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Fachzeitschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
- Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.
- Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
- Anzeigenbeleg
Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
- Aufbewahrung
Auf ausdrückliche Anforderung in Textform sendet der Verlag überlassene Unterlagen und Muster innerhalb von 14 Tagen nach der Veröffentlichung an den Auftraggeber zurück. Sechs Wochen nach Erscheinen der Publikation endet die Aufbewahrungspflicht des Verlages für überlassene Unterlagen und Muster.
- Vergütung
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Verlag die jeweils vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Die Vergütung versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.
- Die Vergütung ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss zur Zahlung fällig und unter Kaufleuten ab dem Folgetag mit dem gesetzlichen Fälligkeitszins zu verzinsen.
- Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so stehen dem Verlag Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Der Auftraggeber ist gem. § 288 Abs. 5 BGB verpflichtet, dem Verlag Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 40,00 zu erstatten; diese werden auf etwaige Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Dem Verlag steht auch – ggf. nach vorheriger Fristsetzung – das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
- Der Verlag stellt dem Auftraggeber stets eine Rechnung aus, die ihm ausgehändigt wird oder sonst in Textform zugeht.
- Online-Veröffentlichung
- Für Anzeigen in Print-Medien, die auch oder rein in Online-Medien veröffentlicht werden, gelten folgende zusätzliche Bedingungen: Die Anzeige wird im Online-Medium in einer dem üblichen technischen Standard entsprechenden Weise wiedergegeben. Eine jederzeitige und vollständig fehlerfreie Wiedergabe der Anzeige kann der Verlag jedoch nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht sicherstellen. Ein vom Verlag zu vertretender Fehler in der Wiedergabe liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Wiedergabe durch folgende, außerhalb des Verantwortungsbereichs des Verlags liegende Umstände beeinträchtigt wird:
- Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware (z. B. Browser) oder Hardware des Users oder des Internetdienstleisters,
- Störung der Kommunikationsnetze,
- Rechnerausfall auf Grund von Systemversagen oder Leitungsausfall,
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Zwischenspeicherung auf Proxy-Servern (Zwischenspeichern) oder im lokalen Cache oder
- durch einen Ausfall des vom Verlag genutzten Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung der Anzeige andauert.
- Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 % der gebuchten Zeit einer zeitgebundenen Festbuchung), wird der Verlag den Veröffentlichungszeitraum in Abstimmung mit dem Auftraggeber entsprechend der Ausfallzeit verlängern. Entspricht die Verlängerung nicht den Interessen des Auftraggebers, reduziert sich die vom Auftraggeber für die Online-Veröffentlichung zu leistende Vergütung anteilig entsprechend der Ausfallzeit. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Außerhalb seines Herrschaftsbereiches trägt der Verlag nicht die Gefahr des Datenverlustes auf dem Übertragungswege und übernimmt auch keine Gewährleistung und/oder Haftung für die Datensicherheit. Gefahrübergang ist mit Eingang der Anzeige auf einem der Server des Verlags.
- Änderung der Anzeigen
- Der Auftraggeber kann nach Vertragsschluss Änderungen der Anzeigen im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verlags verlangen, es sei denn, dies ist für den Verlag unzumutbar. Das Änderungsverlangen ist schriftlich zu dokumentieren, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Der Verlag hat das Änderungsverlangen des Auftraggebers zu prüfen und dem Auftraggeber innerhalb von 10 Arbeitstagen mitzuteilen, ob das Änderungsverlangen für ihn nicht zumutbar oder nicht durchführbar ist. Ist das Änderungsverlangen zumutbar und durchführbar, übermittelt der Auftraggeber dem Verlag ein Nachtragsangebot.
- Gegenrechte
Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Leistung bleiben die Gegenrechte des Auftraggebers unberührt, insbesondere sein Recht, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.
- Gewährleistung und Haftungsausschluss
- Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Minderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Minderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
- Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem bereits gewährten und dem der tatsächlichen, geringeren Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
- Schadenersatzansprüche außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel kann der Auftraggeber gegenüber dem Verlag nur bei Vorsatz oder grobfahrlässigem Verhalten geltend machen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut). Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung des Verlages der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet der Verlag nicht.
- Ist die Haftung des Verlags ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Sämtliche Gewährleistungsansprüche gegen den Verlag, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht – und es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen – im Falle einer Haftung für Vorsatz und in den in Absatz 3 genannten Fällen. Die Ansprüche auf Minderung und Ausübung des Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang.
- Minderung
- Aus einer Auflagenminderung kann – vorbehaltlich Abs. 3 – bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie
- bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H.,
- bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H.,
- bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H.,
- bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H.
beträgt. - Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
- Abweichend von Abs. 1 berechtigt eine Auflagenminderung bei Titeln, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen, nur dann zu einer Preisminderung, wenn und soweit sie bei einer Auflage („Garantieauflage“) von bis zu 500.000 Exemplaren 10 v.H. und bei einer Auflage („Garantieauflage“) von über 500.000 Exemplaren 5 v.H. überschreitet. Die der Garantie zugrundeliegende Auflage ist die gesamte verkaufte Auflage im Sinne der Definition der IVW. Sie errechnet sich für das Insertionsjahr aus dem Auflagendurchschnitt der vier Quartale vor dem Insertionsjahr, soweit nicht vom Verlag eine absolute Auflagenzahl als Garantie in der jeweiligen Preisliste angegeben wurde.
Voraussetzung für einen Anspruch auf Preisminderung ist ein rabattfähiger Abschluss auf Basis der Malstaffel und für mindestens zwei Ausgaben.
Grundlage für die Berechnung der Preisminderung ist der Auftrag pro Unternehmen, soweit nicht bei Auftragserteilung eine Abrechnung nach Marken, die bei Auftragserteilung zu definieren sind, vereinbart wurde.Die mögliche Auflagenminderung errechnet sich als Saldo der Auflagenüber- und Auflagenunterschreitungen der belegten Ausgaben innerhalb des Insertionsjahres.
Die Rückvergütung erfolgt am Kampagnenende auf Basis des Kundennettos unter Berücksichtigung der bereits gewährten Agenturvergütung als Naturalgutschrift oder wenn dies nicht mehr möglich ist als Entgelt. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nur, wenn die Rückvergütungssumme mindestens 5.000,00 EUR beträgt.
- Rechteeinräumung und -gewährleistung, Freistellungsanspruch
- Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Veröffentlichung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt und keine Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Text- und Bildmaterialien sowie der zugelieferten sonstigen Werbemittel. Er verpflichtet sich, im Rahmen der Vertragsbeziehung keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte zu verbreiten oder auf diese Bezug zu nehmen.
- Es obliegt dem Auftraggeber, den Inhalt der in Auftrag gegebenen Anzeige im Hinblick auf seine wettbewerbsrechtliche, marken- oder urheberrechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Der Verlag ist zu solch einer Prüfung nicht verpflichtet.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, außer ihn trifft kein Verschulden, auf seine Kosten den Verlag von der Haftung freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen gegenüber allen Forderungen, Klagen oder Prozessen Dritter gegen den Verlag oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie gegenüber allen zugehörigen Verpflichtungen, Schäden, Vergleichen, Strafen, Bußgeldern, Kosten oder Ausgaben (darunter unter anderem Anwalts- und andere Verhandlungskosten in zumutbarer Höhe), die der Verlag oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen entstehen aufgrund oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Auftraggebers gegen diese AGB oder gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Auflagen. In einem solchen Fall informiert der Verlag den Auftraggeber schriftlich über derartige Forderungen, Klagen oder Prozesse. Der Auftraggeber hat sich soweit wie möglich an der Verteidigung gegenüber sämtlichen Forderungen zu beteiligen.
- Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Anzeige erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungs- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, öffentlichen Zugänglichmachung, und zwar im Rahmen der Vertragsausführung übertragbare und zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang.
- Datenschutz
Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten vom Verlag auf Datenträgern gespeichert werden. Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Verlag vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen sowie der Datenschutzerklärung des Verlages.
Stand: August 2019