Auf einem Betriebshof treten regelmäßig ähnlich unfallträchtige Situationen auf wie im öffentlichen Straßenverkehr. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG Etem) hat zusammengestellt, worauf Betriebe achten müssen, um gefährlichen Situationen vorzubeugen.
Wer das Firmengelände betritt, denkt häufig, dem Straßenverkehr mit seinen Risiken entkommen zu sein. Damit das wirklich so ist, zeigt die BG Etem für die sieben häufigsten Gefahrensituationen Lösungen auf.
Fußgängerwege deutlich kennzeichnen: Personen zu Fuß oder im Fahrzeug nutzen auf dem Betriebshof dieselben Wege und Flächen. Deshalb müssen Fußgängerwege klar und deutlich gekennzeichnet sein. Wo möglich sind Absperrungen durch Geländer, Pfosten, Absperrketten anbringen.
Kreuzungen sichern: Kreuzungen werden vor allem bei schlechter Sicht durch Gebäudeteile oder Regalanlagen zu typischen Gefahrenstellen. Spiegel und Signalleuchten im Kreuzungsbereich sowie gekennzeichnete Fußgängerüberwege helfen dabei, sie zu entschärfen.
Verkehre trennen: Wenn Beschäftigte Türen und Tore durchschreiten, laufen sie Gefahr, in rangierende Fahrzeuge hineinzulaufen. Wege für den Fahrverkehr sollten deshalb in einem Mindestabstand von einem Meter an Türen und Toren vorbeiführen. Wo möglich, sind Fußwege mit einem Geländer abzutrennen.
Laderampen sichern: Bei ungesicherten Rampenabschnitten besteht erhöhte Absturzgefahr. Deshalb müssen Laderampen von mehr als einem Meter Höhe außerhalb von Be- und Entladestellen mit Absturzsicherungen ausgestattet sein.
Kritische Stellen gut ausleuchten: Mäßige Beleuchtung an kritischen Stellen erschwert die Sicht für fahrzeugführende und zu Fuß gehende Personen. Verkehrswege sowie Arbeits-, Verlade- und Lagerflächen müssen so ausgeleuchtet sein, dass eine sichere Benutzung gewährleistet ist.
Rangierende Fahrzeuge einweisen: Ein erhöhtes Verletzungsrisiko herrscht vor allem beim Rückwärtsfahren. Da besteht die Gefahr, dass die Fahrerin oder der Fahrer Menschen im Umkreis des Fahrzeugs nicht rechtzeitig wahrnimmt. Deshalb einweisen lassen oder Assistenzsysteme nutzen.
Fahrzeuge gegen Wegrollen sichern: Nicht ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge können wegrollen. Die Fahrerin oder der Fahrer hat beim Abstellen auf ebenem Gelände die Feststellbremse zu betätigen und den kleinsten Gang einzulegen, bei Automatikgetriebe ist die Parksperre einzulegen. Auf abschüssigem Gelände und beim Be- und Entladen sind zusätzlich Unterlegkeile anzubringen. Ebenfalls wichtig ist, vor dem Aussteigen den Zündschlüssel abzuziehen.
Gefährdungsbeurteilung erstellen: Verantwortliche im Unternehmen müssen den innerbetrieblichen Verkehr auch in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Dabei ist zum Beispiel zu ermitteln, ob auf dem Betriebsgelände Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen rangieren, von denen jemand angefahren und verletzt werden könnte. Müssen schwere Lasten bewegt werden, etwa bei der Instandhaltung von Fahrzeugen? Ist die Belegschaft bei Arbeiten im Freien Witterungseinflüssen wie Regen, Schnee oder Sonne ausgesetzt? Als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung sind Maßnahmen abzuleiten, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Mehr Informationen unter: www.bgetem.de