Das Corona-Virus bestimmt derzeit das Geschehen im Privatleben genauso wie im Berufsalltag. Gerade auch im Handwerk werden die Betriebe vor besondere Herausforderungen gestellt, um der Ansteckungsgefahr richtig und effektiv zu begegnen. Davon sind auch holz- und metallverarbeitende Betriebe in der Produktion, auf Baustellen oder auch beim Kunden vor Ort betroffen. Daher stellt die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) Handlungshilfen für Unternehmensverantwortliche und Beschäftigte verschiedener Gewerbe zur Verfügung, die unter www.bghm.de/coronavirus/handlungshilfen heruntergeladen werden können.
Die „Handlungshilfe Betriebe“ bietet dabei einen generellen Überblick und richtet sich vor allem an Unternehmerinnen und Unternehmer der BGHM-Mitgliedsbetriebe. Die „Handlungshilfe Baustellen“ ist ein Schutzmaßnahmenkatalog für diese spezielle Arbeitsumgebung. Eine weitere Handlungshilfe wurde speziell für die Servicebereiche des Kfz-Gewerbes konzipiert. Des Weiteren hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung eine Handlungshilfe für Handwerkerinnen und Handwerker im Kundendienst veröffentlicht, die ebenfalls auf der BGHM-Internetseite zu finden ist.