Ende April war wieder der „internationale Tag gegen Lärm“, der unter dem Motto „Mach´ mal leise“ stand. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall, die vor einem Jahr die Kampagne „Laut ist out!“ gegen Arbeitslärmstartete, gibt Tipps, wie Gesundheitsschäden durch Arbeitslärm verhindert werden können.
In der Metall und Holz verarbeitenden Industrie ist die Gefahr eines unumkehrbaren Gehörschadens, der durch Lärmeinwirkung über viele Jahre hinweg schleichend entsteht, seit Langem bekannt. Maßnahmen zum Schutz des Gehörs, wie zum Beispiel die Bereitstellung von Gehörschutz, sind in den meisten Betrieben eine Selbstverständlichkeit.
Demgegenüber werden die sogenannten extra-auralen Lärmwirkungen häufig unterschätzt oder übersehen. Diese belasten nicht das Innenohr und damit das Gehör, sondern das vegetative Nervensystem, also beispielsweise Stoffwechsel, Verdauung und Herzschlag. Der Grund: Das Gehirn hält unsere Ohren dauerhaft auf Empfang. Wird ein verdächtiges Geräusch wahrgenommen, schüttet unser Körper Hormone aus, die unseren Kreislauf für Flucht oder Angriff vorbereiten: Herzfrequenz und Blutdruck steigen. Stress entsteht.
Laute Geräusche und Lärm treiben unseren Blutdruck jedoch auch dann in die Höhe, wenn keine unmittelbare Gefahr droht, zum Beispiel im Büro. Ein permanent erhöhter Blutdruck ist schlecht für unser Herz-Kreislaufsystem und kann eine Reihe chronischer Erkrankungen, wie Diabetes, Schlafstörungen und Depressionen begünstigen. Derzeit prüft der ärztliche Sachverständigenbeirat der Bundesregierung, ob „Bluthochdruck durch Lärm“ in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen wird. Dies würde bedeuten, dass eine solche Gesundheitsschädigung als Berufskrankheit anerkannt werden könnte. Extraaurale Lärmwirkungen können bereits ab circa 55 dB(A) einsetzen, was der Lautstärke eines Gesprächs mit einem Kollegen über einen Schreibtisch hinweg entspricht. Bei 85 dB(A) – dem Schallpegel eines lauten Stimmgebrülls, ab dem Gehörschäden entstehen können – liegen somit beide Gefährdungen vor: die aurale Gefährdung, die unseren Hörsinn betrifft, und die extra-aurale Gefährdung, die dem gesamten Körper Schaden zufügen kann.
Wie können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten möglichst optimal ausgestattete Arbeitsplätze ohne Lärmbelastung bieten? Folgendes sollte grundsätzlich beachtet werden:
- Ein erheblicher Anteil der Flächen im Raum sollte Schall absorbieren beziehungsweise schlucken können. In den Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV) finden sich dazu Vorgaben.
- Raumakustische Maßnahmen, wie zum Beispiel Akustikdecken oder Wandabsorber, reduzieren die Schallausbreitung, indem sie den Schall an der Decke und den Wänden schlucken. Der Anteil des Direktschalls – wie zum Beispiel die laut telefonierende Kollegin gegenüber – wird dadurch allerdings nicht verringert. Um Direktschall zu reduzieren, bieten sich schallabsorbierende Trennwände an. Im Großraumbüro werden Beschäftigte besonders leicht durch fremde Gespräche von ihrer Arbeit abgelenkt, da Menschen auf Sprache besonders sensibel reagieren. Hier bieten sich Trennwände mit Glasaufsatz an, die den Direktschall unterbrechen, aber gleichzeitig den Blickkontakt zur Kollegin beziehungsweise zum Kollegen ermöglichen. Außerdem sollten auch Möbeloberflächen Schall absorbieren, damit sie nicht die Wirkung der Trennwände aufheben.
- In Großraumbüros hat sich der Teppichboden bewährt. Dieser absorbiert zwar weit weniger Schall als gemeinhin angenommen, aber er reduziert den Trittschall, wenn sich Beschäftigte im Raum bewegen oder Bürostühle verrücken. Dadurch wird der Raumklang positiv beeinflusst.
- Was unbedingt vermieden werden sollte, sind Flatterechos. Das sind Schallwellen, die zwischen Flächen, die zueinander parallel ausgerichtet sind und kaum Schall aufnehmen können, hin- und herprallen, sich überlagern und Sprache undeutlich werden lassen. Ein erprobtes Mittel gegen solche Flatterechos sind geschickt positionierte Wandabsorber. Bei besonders großen Fensterflächen, wie zum Beispiel in Betriebsgaststätten, können durchsichtige mikroperforierte Folienabsorber Abhilfe schaffen.
Lärmminderung ist eine Investition in die Gesundheit der Mitarbeitenden und damit auch in die Zukunft des Betriebs.
Mehr Informationen dazu unter: www.bghm.de