Eine Studie der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) und der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW), die im Bereich klinische und experimentelle Dermatologie am Institut für Prävention und Arbeitsmedizin (IPA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung umgesetzt wurde, zeigt auf, dass Reinigung unter Umständen für die Haut eine zusätzliche Belastung bedeutet.
Eine regelmäßige Reinigung der Haut ist notwendig, kann diese jedoch belasten. Vor allem bei Tätigkeiten, die mit starker Verschmutzung einhergehen, zum Beispiel Montage-, Wartungs-, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, kann häufige und intensive Hautreinigung neben chemischen Belastungen durch Arbeitsstoffe und mechanischen Einflüssen zu einer bedeutenden Mehrbelastung für die Haut werden. Welches Waschverfahren diese minimiert, zeigt die Studie von BGHM und BGHW.
„Ziel war es, das Ausmaß der schädigenden Wirkung verschiedener Waschverfahren zu prüfen: Bei mehr als 30 Versuchspersonen wurde die Hautschädigung anhand von drei standardisierten Waschverfahren ermittelt“, erklärt Dr. Birgit Pieper, Hautschutz-Expertin bei der BGHM, den Studienaufbau. Die dabei eingesetzten Hautreinigungsmittel wurden drei Tage lang fünfmal täglich an den Unterarmen angewendet – das milde Hautreinigungsmittel über zwei Minuten, das reibekörperhaltige über eine Minute. Zusätzlich wurde für zehn Sekunden eine Handbürste eingesetzt.
Die Studienergebnisse zeigen Folgendes:
- Wird ein mildes Hautreinigungsmittel angewendet, führt die Verdopplung der Reinigungszeit nicht zu einer wesentlich stärkeren Hautschädigung.
- Die Anwendung des reibekörperhaltigen Hautreinigungsmittels führt zu einer relevanten Barriereschädigung.
- Die stärkste Hautschädigung – bis hin zur Ausbildung eines irritativen Kontaktekzems – wurde bei der Kombination des milden Hautreinigungsmittels mit der zusätzlichen Anwendung einer Handbürste beobachtet.
Dr. Birgit Pieper erklärt: „Die Ergebnisse der Studie bestätigen die Richtigkeit der bisherigen Beratungspraxis.“ Fachleute raten dazu, zur Vermeidung beruflich bedingter Hauterkrankungen auch die Gefährdungen zu beurteilen, die mit Verschmutzungen und der Benutzung von Hautreinigungsmitteln verbunden sind. Kann der Verschmutzungsgrad nicht durch Substitution, technische und organisatorische Maßnahmen verringert werden, sollten Schutzhandschuhe als persönliche Maßnahme getragen werden. Dürfen keine Schutzhandschuhe getragen werden, etwa bei Arbeiten mit Einzugsgefahr, können spezielle Hautschutzmittel benutzt werden, um die Hautreinigung zu erleichtern. Auch bei starker Verschmutzung sollten primär milde, reibekörperfreie Hautreinigungsmittel angewendet werden. Reibekörperhaltige Hautreinigungsmittel sollten bedarfsmäßig benutzt werden, zum Beispiel am Ende eines Arbeitstages, wenn der Reinigungseffekt nicht mit milden Hautreinigungsmitteln erreicht werden kann. Starke Verschmutzungen sollten auf keinen Fall mit einer Handbürste entfernt werden.
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