Dank eines Entgegenkommens beider Tarifvertragsparteien im Gerüstbauer-Handwerk wurde jetzt in der dritten Verhandlungsrunde ein Abschluss erreicht. Die Ansichten über die Auswirkungen der Pandemie auf die Branche bleiben allerdings weiter sehr unterschiedlich.
Der Ecklohn im Gerüstbauer-Handwerk steigt rückwirkend zum 1. September 2020 um 2,3 %. Die Ausbildungsvergütung steigt zum 1. September 2020 um 50 € im ersten, 60 € im zweiten und 70 € im dritten Ausbildungsjahr. Beide Tarifverträge sind zum 30. September 2021 kündbar.
Unabhängig davon vereinbarten die Tarifvertragsparteien zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise einen einmaligen „Corona-Bonus“ in Höhe von 350 € (Auszubildende 175 €). Die Auszahlung muss im Kalenderjahr 2020 erfolgen. Der Tarifvertrag Mindestlohn sieht eine Steigerung des Mindestlohnes rückwirkend zum 1. August 2020 auf 12,20 € vor und endet ebenfalls zum 30. September 2021.
„Um weiterhin stabile Beschäftigungsverhältnisse in der Branche zu sichern, ist es wichtig, die Betriebe nicht mit zu hohen Lohnsteigerungen zu überfordern“, so Marcus Nachbauer, Verhandlungsführer der Tarifkommission auf Arbeitgeberseite. „Gleichzeitig ist die Lohnsteigerung und vor allem auch die Corona-Prämie ein Signal an die Arbeitnehmer und in den Arbeitsmarkt, dass die Arbeitgeber die Leistung ihrer Mitarbeiter immer, aber vor allem in der aktuellen Krisensituation wertschätzen.“
Weitere Informationen finden sie hierzu unter: www.geruestbauhandwerk.de