In Zeiten von Corona nutzen die Deutschen zunehmend das Fahrrad als Beförderungsmittel zum Arbeitsplatz. Andere gehen zu Fuß. Aber unabhängig davon, wie man zur Arbeit kommt, etwas ist für alle wichtig: Verkehrssicherheit. Deshalb suchen viele Unternehmen nach Hilfe, wie sie ihre Mitarbeiter unterstützen können. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) gibt Tipps, was Verantwortliche in Unternehmen zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr beitragen können.
Schon kleinste Maßnahmen können helfen. Vorgesetzte sollten etwa darauf verzichten, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch zu kontaktieren, wenn sich diese auf dem Weg zur Arbeit befinden. Auch ein Gespräch mit der Belegschaft kann schnell klären, wo sich Schwerpunkte zu Unfallzeiten und -orten ausmachen lassen. Beispielsweise kann als Folge eine Kommune dafür gewonnen werden, Zufahrten zu Gewerbegebieten zu erweitern oder Fahrradwege und Straßenbeleuchtungen auszubauen.
Manche Tipps verlangen auch ein gewisses Umdenken: Wer flexible Arbeitszeiten einführt, entzerrt die Verkehrsbelastung im Umfeld des Unternehmens, senkt dadurch Stressniveau und Unfallgefahr für Beschäftigte. Arbeitgeber sollten großzügig sein und ein Auge zudrücken, wenn Mitarbeiter sich wegen Verkehrsstaus oder schlechter Witterung verspäten. Damit wird vermieden, dass wegen Zeitdrucks mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird.
Wer Betriebszeiten auf gute Anschlüsse im öffentlichen Nahverkehr ausrichtet, ermöglicht seinen Mitarbeitern, Bus und Bahn problemlos zu nutzen. Auch über die Einführung von Jobtickets oder Bahncards sollte nachgedacht werden. Wenn ein Unternehmen über Intranet oder eine Mitarbeiterzeitung kommuniziert, können leicht neue Fahrgemeinschaften gefunden werden. Und wenn sich ein Arbeitgeber an der Anschaffung von Warnwesten für Zweiradfahrer beteiligt, setzt er damit Zeichen und fördert eine sehr gute präventive Maßnahme. Umsichtige Vorgesetzte denken außerdem daran, Azubis und junge Beschäftigte besonders über Verkehrssicherheit aufzuklären.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.bgetem.de