Seit dem 1. Juli bietet die BG BAU einen neuen Service für die Unternehmen der Bauwirtschaft und baunaher Dienstleistungen. Ab sofort können zusätzliche, vom Beitrag unabhängige, Fördermittel zur Absturzprävention bis zu 10000 Euro abgerufen werden.
Als neues Fördermodell bietet die BG BAU die beitragsunabhängige Förderung für Arbeitsschutzprämien zur Absturzprävention an. Denn hochgelegene Arbeitsplätze und fehlende oder mangelhafte Sicherungseinrichtungen sorgen immer wieder für schwere Absturzunfälle. Hier möchte die BG BAU die Bereitschaft von Unternehmerinnen und Unternehmern stärken, in präventive Maßnahmen gegen Absturz an hochgelegenen, absturzgefährdeten Arbeitsplätzen zu investieren.
Dafür können zusätzliche, vom Beitrag unabhängige Fördermittel abgerufen werden. Neben der beitragsunabhängigen Förderung können Unternehmen auch die beitragsabhängige Förderung in Anspruch nehmen.
Beitragsunabhängige Fördermittel in drei Stufen
Antragsberechtigte Unternehmen haben im Rahmen der beitragsunabhängigen Förderung die Möglichkeit, ein Paket aus den Arbeitsschutzprämien gegen Absturz zusammenzustellen. Jede förderfähige Maßnahme aus dem Bereich Absturz wird im Rahmen der beitragsunabhängigen Förderung mit 50 Prozent der Anschaffungskosten bezuschusst, nur beschränkt durch die maximale, beitragsunabhängige Fördersumme.
Die Höhe der beitragsunabhängigen maximalen Fördersumme gliedert sich in drei Stufen von 3000 Euro, 5000 Euro und 10000 Euro je Kalenderjahr. Jeder Stufe sind aufeinander aufbauend Förderbedingungen zugeordnet, die durch das Unternehmen erfüllt oder noch umgesetzt werden müssen.
Um Anspruch auf eine beitragsunabhängige Förderung zu erhalten, lautet die Grundvoraussetzung: Das Unternehmen beschäftigt mindestens eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter und hat ein ausgeglichenes Beitragskonto. Ansonsten sind für die drei unterschiedlichen Förderstufen verschiedene Bedingungen zu erfüllen, die auf der Internetseite der BG BAU erläutert sind.
Weitere Informationen gibt es unter www.bgbau.de