Straßen sind wenn nur im Winter spiegelglatt, Ladeflächen hingegen präsentieren sich das ganze Jahr über als gefährliche Schlitterbahnen. Was dem Fahrzeug die gescheite Bereifung ist, das ist dem Laderaum die Antirutschmatte. Eigentlich dürfte das hinlänglich bekannt sein. Aber Frachtführer, Transportunternehmer und Verlader verschlafen dieses Detail hin und wieder. Wenn man Pech hat, kommt unverhofft eine Polizeikontrolle und das Fahrzeug steht still. Hersteller Span Set mit einem Plädoyer auf Antirutschmatten.
Natürlich kann man Ladung auch ohne Antirutschmatten sichern, vorgeschrieben sind sie nicht. Aber: So wenig wie man barfuß aufs Eis geht, so wenig sollte man Frachtstücke „ohne was drunter“ auf der Ladefläche abstellen, wie es Werner Glasen, Leiter Produktmanagement, Vertrieb und Marketing bei Span Set, formuliert. Denn die ist ebenfalls glatt – und zwar das ganze Jahr über. Doch wer auf Antirutschmatten verzichtet, macht sich die Arbeit unnötig schwer.
Nur zwei statt vieler Zurrgurte
Antirutschmatten erleichtern die Ladungssicherung. Das belegt ein Beispiel aus dem Bereich Niederzurren. Betrachtet wird ein 2000 Kilogramm schweres Frachtstück, das nicht formschlüssig und ohne Antirutschmatte (µ = 0,2) auf der blanken Ladefläche steht. Bei einem Zurrwinkel von 85 Grad sind in diesem Fall elf Zurrgurte mit einer Vorspannkraft (STF) von 350 daN (ein Dekanewton entspricht etwa einem Kilogramm) erforderlich, um die Ladung ordnungsgemäß gegen Verrutschen zu sichern.
Liegt der Zurrwinkel nur bei 45 Grad, sind sogar 15 Zurrgurte erforderlich, ohne die der Transport nicht starten darf. Mal abgesehen davon, dass in beiden Fällen jede Menge Equipment benötigt wird: Es nimmt enorm viel Zeit in Anspruch, alle Zurrgurte vor der Abfahrt richtig zu platzieren und mit der Ratsche zigmal eine Vorspannkraft von 350 daN zu erzeugen.
Unterschiedliche Ausführungen
Hier kommt die zertifizierte Antirutschmatte ins Spiel. Wer eine Antirutschmatte verwendet, sorgt für deutlich mehr Haftung auf der Ladefläche. Je nach Temperatur, Feuchtigkeit und anderen Faktoren erreichen zertifizierte Antirutschmatten ein Reibbeiwert von 0,6 µ und manchmal sogar darüber. In dem Beispiel mit dem 2000 Kilogramm-Frachtstück genügen dann zwei Zurrgurte mit einer STF von 350 daN bei einem Zurrwinkel von 85 Grad. Wenn nur zwei statt elf Zurrgurte genutzt werden müssen, lässt sich erahnen, dass Material-, Zeit- und letztlich auch Kostenersparnis beachtlich sind.
Aus diesem Grund empfehlen Fachleute den Einsatz von Antirutschmatten aus Gummi, Kunststoff oder anderen beschichteten Ausgangsmaterialien wie Vollpappe, Gewebe oder Filz. Welche Ausführungen geeignet sind, beschreibt die VDI-Richtlinie („Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Rutschhemmende Materialien“). Manchmal empfiehlt es sich, Antirutschmatten dauerhaft zu verlegen. Auch Sprühbeschichtungen, etwa auf Holzbalken, und Pads haben ihre Existenzberechtigung.
Doch Vorsicht: Der rutschhemmende Untersatz allein erfüllt nicht die Anforderungen an eine regelkonforme Ladungssicherung. In der besagten VDI-Richtlinie ist ebenso zu lesen, „dass immer zusätzliche Maßnahmen (z. B. zusätzlicher Kraftschluss oder Formschluss) zur Ladungssicherung getroffen werden müssen, um den Kontakt der Reibungspartner (Ladung und Ladefläche) in jeder Fahrsituation aufrecht zu erhalten“. Somit lässt sich abschließend feststellen: Antirutschmatten sind weder zwingend gefordert noch reichen sie allein aus. Aber sie helfen ungemein bei der ordnungsgemäßen Ladungssicherung. Oder wie es Glasen in Anlehnung an das berühmte Loriot-Zitat formuliert: „Ladungssicherung ohne Antirutschmatte ist möglich, aber ungemein beschwerlich und zudem extrem aufwendig.“