Angesichts der zum September neu in Kraft tretenden überarbeiteten Richtlinie zur Ladungssicherung VDI 2700 hatte Span Set die Fachwelt zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Die Tagung im Testing Center Aldenhoven umfasste neben Vorträgen auch anschauliche praktische Vorführungen.
Der Ausschussvorsitzende Hans-Josef Neunfinger betonte, dass die VDI keine Norm ist, sondern nur eine Richtlinie. Aber im Fall der VDI 2700 Blatt 8 ff., die sich mit der Ladungssicherung von Pkw und Lkw auf Straßentransportern befasst, „gibt es keine vergleichbare Norm. Damit ist die Richtlinie eine Art Vorgabe, die zu erfüllen ist“, so Neunfinger. Mittelfristig soll sich diese VDI aber in einer europäischen Norm wiederfinden, denn „letztlich sind die aktuellen Richtlinien ja auch für den Transitverkehr durch Deutschland gültig.“
Wie müssen Zurrmittel beschaffen sein, welche Vorgaben müssen Fahrbahnelemente erfüllen, wie stabil muss der Aufbau des Fahrzeugtransporters sein? „Es gab Hunderte von Versuchen mit einem herstellerneutralen Testfahrzeug“, erklärte Thorsten Ludwig, Leiter Ladungssicherung vom TÜV Süd. „Allein schon die Frage, wie viel durch Haken verursachte Verformung am Fahrbahnblech zulässig ist, hat uns mehrere Wochen beschäftigt.“
Die Beantwortung dieser Frage dauerte so lange, weil der Fachausschuss bei der Behandlung der Fahrbahnbleche mit einer bemerkenswerten Crux zu kämpfen hatte, wie Ludwig den Tagungsteilnehmern erläuterte: „Wenn man Kraft in ein Fahrbahnblech einbringt, dann verformt es sich. Ohne Verformung geht es definitiv nicht.“ Es stellte sich also die Frage: Wie viel Deformation ist erlaubt? Die Antwort liefert nach etlichen Versuchen die VDI-Richtlinie: Maximal drei Millimeter plastische Verformungen im Bereich der Krafteinleitung sind „Stand der Technik“ und somit zulässig, sofern die Verformungen die Funktion des Fahrbahnblechs nicht beeinträchtigen.
Wie akribisch die Ausschussarbeit war, belegt eine Randbemerkung von Neunfinger: „Um die Reibungskräfte zwischen Fahrbahnblech und Reifen zu definieren, haben wir einen neuen Wert ermittelt und für ihn ein neues Wort erfunden: Gleitreibwiderstandsbeiwert.“ Er muss mindestens 0,4 betragen. „Bei der Verladung von Pkw oder Lkw auf Transportern stehen die Reifen auf profilierten Blechen. Das führt zu einer Verzahnung und verbessert die Voraussetzungen für die Ladungssicherung. Um das deutlich zu machen, haben wir den Begriff Gleitreibwiderstandsbeiwert kreiert“, so Neunfinger.
Warnung an die Praktiker
Dass die nun veröffentlichte VDI 2700 (Blatt 8 ff.) kein theoretisches und detailverliebtes Resultat der Ausschussarbeit ist, betonte Ludwig. Er wies darauf hin, dass sie Einfluss auf den Verladealltag nehmen wird. „Mit ihrer Veröffentlichung gilt die Richtlinie für alle Fahrzeuge, die auf deutschen Straßen unterwegs sind, unabhängig davon, wie alt sie sind.“ Ob es sich bei dem Transportgut um gewöhnliche Pkw und Lkw handelt oder um Oldtimer, Wohnwagen und Wohnmobile, ist unerheblich. Wer ein Fahrzeug privat befördert, hat sich ebenfalls an die VDI 2700 zu halten.
Eine Warnung richtete der TÜV-Mann an die Praktiker: „Spediteure und Frachtführer sollten sich nicht darauf verlassen, dass ihre Auftraggeber die Fahrzeuge auch dann beladen, wenn sie die Konformität ihres Equipments gemäß VDI nicht nachweisen können. So nach dem Motto: Sie brauchen uns ja, damit jemand ihre Autos und Lkw transportiert.“ Denn die Rechtsprechung ist eindeutig: Der Verlader sitzt mit im Boot. Bei einem Verstoß drohen ihm die gleichen Konsequenzen wie dem Fahrer.
Hersteller kontaktieren
Woher weiß ein Fahrzeughalter, ob sein Lkw die Vorgaben erfüllt? Dazu Ludwig: „Wir empfehlen den Fahrzeughaltern, die Hersteller ihrer Lkw beziehungsweise der Aufbauten und des eingesetzten Equipments zu kontaktieren. Erkundigen Sie sich, ob Fahrzeug und Material die Richtlinie erfüllen. In den meisten Fällen werden die Hersteller eine entsprechende Bestätigung vorlegen. Aber es kann natürlich passieren, dass es den Hersteller nicht mehr gibt oder dass das betreffende Fahrzeug sehr alt ist und der Hersteller keine Zertifizierung vornehmen lässt. Dann empfehle ich den Haltern, den TÜV Süd einzuschalten. Wir helfen.“
Ladungssicherungs-Spezialist Span Set nutzte die Location direkt, um den rund 60 Experten eine eindrucksvolle Demonstration zu bieten, wie Fahrzeuge zum Transport perfekt gesichert werden. Auf dem Testgelände zeigte eine mit einem Pkw beladener Sattelschlepper vom starken Beschleunigen über extreme Kurvenfahrten bis hin zur Vollbremsung aus voller Fahrt einige extreme Manöver, doch der recht steil aufgezurrte Pkw gab in keinster Weise nach.
cfk
EINZELPRÜFUNGEN
Fahrzeuge, die Pkw oder Lkw transportieren, müssen für folgende Ausstattungskomponenten Einzelprüfungen gemäß VDI 2700 (Blatt 8, 8.1 und 8.2) vorweisen:
- Fahrbahnelemente (Aufnahmepunkte für Ladungssicherungshilfsmittel und Gleitreibwiderstandsbeiwert)
- Radvorleger in Verbindung mit Fahrbahnelementen
- Zurrmittel
- Gurtcontroller
- Aufbau (Stabilität des Fahrzeugtransporters)