Brandschutzunterweisung, Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer – Was steckt hinter diesen Begriffen? Vor allem: Muss ich als Unternehmer tatsächlich unterweisen – und wenn ja, wie oft? Und muss ich Mitarbeiter im Brandschutz ausbilden lassen – wenn ja, wie viele? Julian Jirikovsky, Leiter der Brandschutz-Akademie der Minimax Mobile Services, gibt im fünften und letzten Teil unserer kleinen Serie zum Brandschutzwissen Antworten.
Aufkommende Panik
Man stelle sich vor, im eigenen Betrieb bricht ein Feuer aus. Feuerlöscher sind selbstverständlich vorhanden oder auch Wandhydranten. Doch wie viele der Mitarbeiter können in der aufkommenden Panik diese Geräte spontan und sicher einsetzen, zumal wenn bisher keiner von ihnen solch ein Teil je in der Hand gehalten oder bedient hat? Schlimmstenfalls ergreifen alle nur die Flucht und das Feuer breitet sich rasch aus.
Diese Betrachtung verdeutlicht, warum dringend empfohlen wird, die Belegschaft mindestens einmal jährlich über die vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen im Betrieb zu unterrichten. Und dazu zählt auch die praktische Unterweisung, wie ein Feuerlöscher oder ein Wandhydrant zu bedienen ist. Nur dann sind die Mitarbeiter in der Lage, diese Geräte im Brandfall schnell und gezielt einzusetzen und einen Entstehungsbrand zu löschen. Die regelmäßige Brandschutzunterweisung wird also empfohlen und richtet sich an die gesamte Belegschaft.
Ein Brandschutzhelfer dagegen ist durch seine Ausbildung mit dem Verhalten im Brandfall geübt und mit der betrieblichen Brandschutzorganisation vertraut. Er weiß genau, was zu tun ist. So leitet er Erstmaßnahmen ein, um Personen- und Sachschäden abzuwenden. Dazu gehört, dass er den Brand meldet, den Entstehungsbrand bekämpft oder auch die Flucht und Rettung von Kollegen und Besuchern unterstützt.
Betreiberpflicht nachkommen
Ohne solch ausgebildete Personen lässt sich einer Betreiberpflicht nicht nachkommen. Daher schreibt die Arbeitsstättenregel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ auch vor, dass mindestens fünf Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer eingesetzt werden müssen – egal wie groß ein Unternehmen ist, also selbst bei einem Zwei-Mann-Betrieb. Brandschutzhelfer sind also für jedes Unternehmen ein Muss.
Und was macht der Evakuierungshelfer? Im Falle eines Alarms veranlasst, unterstützt und kontrolliert er die Räumung des Gebäudes. In der Regel wird dafür jedem Helfer ein eigener Räumungsabschnitt zugeordnet. Er hilft den Personen in diesem Bereich, das Gebäude zu verlassen und die Sammelstelle aufzusuchen, achtet darauf, dass keine unnötigen Gegenstände mitgenommen und Aufzüge nicht benutzt werden, kontrolliert, ob tatsächlich alle das Gebäude verlassen und vieles mehr. Evakuierungshelfer im Betrieb sind kein Muss. Sie unterstützen den Betreiber aber mit ihrem Wissen und ihren Fähigkeiten maßgeblich dabei, der Pflicht zur kontrollierten Evakuierung nachzukommen.
Mit regelmäßigen Brandschutzunterweisungen, einer ausreichenden Zahl an Brandschutzhelfern und bestenfalls auch ausgebildeten Evakuierungshelfern wird eine Betreiberpflicht auf jeden Fall erfüllt – und im Brandfall kann man sich sicher auf deren Einsatz verlassen.
Fakt ist:
Ein Arbeitgeber muss Maßnahmen treffen, um die Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung seiner Beschäftigten sicherzustellen – so schreibt es § 10 des Arbeitsschutzgesetzes vor. Welche Maßnahmen sind nun aber ein Muss und welche nur eine Empfehlung?