Sicherheitsschilder bieten eine einfache und schnelle Möglichkeit, potenzielle Gefahren zu erkennen und so das Risiko von Unfällen, Verletzungen und sogar Todesfällen deutlich zu reduzieren. Zudem unterstützen sie die Mitarbeitenden im Arbeitsalltag, indem sie wertvolle allgemeine Informationen und Handlungsanweisungen übersichtlich und verständlich vermitteln, wie man bei Bremicker Verkehrstechnik weiß.
In der Logistikbranche kommt es besonders häufig zu Arbeitsunfällen. Grund dafür ist das erhöhte Sicherheitsrisiko durch entzündliche und explosive, elektrische oder mechanische Gefahrenquellen. Daher stellt Bremicker Verkehrstechnik aus Weilheim in Oberbayern zahlreiche genormte und individuelle Schilder für die Arbeitssicherheit her – und setzt sie natürlich auch selbst in ihrem Betrieb ein.
Die Hauptaufgabe der Warn- und Hinweisschilder liegt darin, Menschen in Gefahrensituationen zu warnen, Rettungs- und Fluchtwege zu kennzeichnen und die Sicherheit an den Arbeitsstätten zu erhöhen. Sie dienen außerdem zur besseren Orientierung für Mitarbeiter und zur Verdeutlichung von Arbeitsabläufen. So finden diese Schilder zum Beispiel an gasbetriebenen Anlagen, Ladestationen, Arbeitsgeräten, Eingängen zu Lagerstätten oder Einfahrten zu Betriebsgeländen ihren Nutzen, um Unfällen vorzubeugen.
Der Großteil der Schilder im Bereich Warn-, Hinweis-, Gebots- und Verbotszeichen muss im öffentlichen Verkehrsraum den gesetzlichen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den Normen der DIN ISO 7010 in jeder Hinsicht entsprechen. Bremicker ist daher Inhaber des RAL-Gütezeichens sowie des CE-Zeichens und somit zertifizierter Hersteller von Verkehrs- und Zusatzzeichen. „Der Alltag im Lager und im Betrieb ist dynamisch, oftmals von Zeitdruck und den unterschiedlichsten Tätigkeiten geprägt. Jeder Handgriff muss sitzen – die möglichen Gefahren müssen bekannt sein und durch entsprechende Warn- und Hinweisschilder immer wieder in Erinnerung gerufen werden“, sagt Henrik Borkenstein, Leiter Logistik bei Bremicker Verkehrstechnik.
Warnzeichen
Dabei wird in vier verschiedene Zeichengruppen unterschieden. Zu der Kategorie Warnzeichen zählen Symbole, die darauf ausgelegt sind, Personen vor verschiedenen Gefahren zu warnen und ein Bewusstsein für potenzielle Risiken zu schaffen. Sie kommen laut ASR A1.3 (regelt die fachgerechte Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung) und GHS (weltweit einheitliches System zu Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen) dann zum Einsatz, wenn Risiken für die Sicherheit und Gesundheit nicht auf anderem Wege verhindert oder hinreichend verringert werden können. Sie sind dauerhaft, in unmittelbarer Nähe zum Gefahrenbereich und deutlich erkennbar anzubringen. Sie enthalten Warnungen vor explosionsgefährlichen Stoffen oder kennzeichnen Gefahrenquellen, die im Lager zum Beispiel durch Quetschungen an Verschieberegalanlagen lauern.
Rettungszeichen
Entscheidende Elemente der Sicherheitsinfrastruktur in Gebäuden und Lagern sind die Fluchtweg- und Notausgangbeschilderungen, die im Falle eines Notfalls den sicheren Fluchtweg kennzeichnen. Viele dieser Schilder sind langnachleuchtend, was bedeutet, dass sie auch nach dem Erlöschen der Raumbeleuchtung eine gute Sichtbarkeit gewährleisten, Panik vermeiden und eine geordnete Evakuierung ermöglichen.
Individuell angefertigte Zeichen
„Aufgrund der steigenden Mechanisierung, des wachsenden Bewusstseins für Sicherheit und Gesundheit und der gesetzlichen Regulierungen steigt die Zahl der Warn- und Sicherheitshinweise an – auch die Anzahl der auf Kundenwunsch gefertigten Beschilderungen“, erklärt Henrik Borkenstein. „Die Unternehmen sind am besten mit ihren Gefahrenquellen vertraut und können einschätzen, auf welche Aspekte sie ihre Mitarbeiter hinweisen sollten. Mit geeigneten Schildern und Sonderanfertigungen unterstützen wir sie dabei, die Sicherheit in ihren Betrieben zu erhöhen.“
Bei diesen Sonderanfertigungen sind persönliche Beschriftungen möglich, um eigene Abläufe im Betrieb noch sicherer zu gestalten. Dies sind beispielsweise Hinweise, dass das Gelände bei Schnee- und Eisglätte nicht geräumt und gestreut wird, bis hin zu Geschwindigkeitsbegrenzungen und der Kennzeichnung von Erste-Hilfe-Stationen.