An den Notfall denkt niemand gerne. Trotzdem sind Betriebe für sichere Kennzeichnung im Ernstfall selbst verantwortlich. Mit der letzten Fassung der Arbeitsstättenregeln ASR A1.3 und der ASR A2.3 sind signifikante Änderungen im Bereich der Kennzeichnung mit Rettungs- und Brandschutzzeichen in Kraft getreten. Was hier beachtet werden muss, erläutert Kevin Sievers vom Kennzeichnungsexperten Kroschke sign-international.
Reichte es vor der Regeländerung noch lang nachleuchtende Produkte meist nur auf Fluchtwegen einzusetzen, müssen seit gut einem Jahr alle Rettungs- und Brandschutzzeichen lang nachleuchtend sein, wenn keine von der allgemeinen Stromversorgung unabhängige Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist. Zusätzlich gibt es eine explizite Vorgabe an die Leuchtdichte (DIN 67510-1, Klasse C). Lang nachleuchtende Kennzeichen sind immer ein deutlicher Sicherheitsgewinn, denn selbst bei absoluter Dunkelheit leuchten die Rettungs- und Brandschutzzeichen und geben so wichtige Hinweise im Ernstfall.
Fachbegriff „lang nachleuchtend“
Lang nachleuchtende Produkte speichern das Licht, welches auf sie fällt (Aufladephase) und geben es anschließend über einen längeren Zeitraum wieder ab (Entladephase), wobei sich dieser Nachleuchteffekt in der Dunkelheit stetig verringert. „Lang nachleuchtend“ ist hierbei ein Fachbegriff, welcher sich in den relevanten Regeln und Normen (z.B. ASR A1.3) wiederfindet und die Fähigkeit des Nachleuchtens dieser Produkte beschreibt. Grundsätzlich könnte der Zusatz „lang“ in der Umschreibung entfernt werden; kurz nachleuchtende Produkte gibt es nämlich nicht. Produkte leuchten entweder (lang) nach oder sie leuchten nicht nach.
Dennoch ist es wichtig, den Fachbegriff „lang nachleuchtend“ anzuwenden, da somit eine eindeutige Verbindung zu den entsprechenden Richtlinien hergestellt wird. Der Nachleuchteffekt wird in Millicandela pro Quadratmeter (sowie meist 10 und 60 Minuten nach Vollaufladung) angegeben (mcd/qm). Dieser Wert zeigt die Helligkeit des Nachleuchtens auf – je höher dieser Wert, desto stärker leuchtet ein Produkt nach. Die Tabelle (links unten) zeigt die Unterschiede zwischen zwei verschiedenen Werten und auch, welche technischen Regeln jeweils erfüllt sind.
Abseits der Vorgaben aus Regelwerken gibt es hierfür eine einfache Antwort: Lang nachleuchtende Produkte können die Sicherheit im Betrieb maßgeblich erhöhen und sind somit immer die sicherere Wahl. Durch den Nachleuchteffekt sind die Produkte auch in absoluter Dunkelheit noch gut erkennbar und sorgen u.a. auf Fluchtwegen für erhöhte
Sicherheit.
Anwendung genau definiert
Die technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 und ASR A2.3 behandeln das Thema „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (auf Fluchtwegen) und definieren neben den Kennzeichen selbst auch die Anwendung genauer. Werden die technischen Regeln im Betrieb umgesetzt, kann davon ausgegangen werden, dass auch die zugrundeliegende Arbeitsstättenverordnung erfüllt wird (Vermutungswirkung). Eine besonders wichtige Passage in Bezug auf lang nachleuchtende Produkte lautet in der aktuellen ASR A1.3: „Ist eine Sicherheitsbeleuchtung nicht vorhanden, muss die Erkennbarkeit der notwendigen Rettungs- und Brandschutzzeichen durch Verwendung von langnachleuchtenden Materialien auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung erhalten bleiben. Langnachleuchtende Sicherheitszeichen müssen mindestens die Anforderungen der DIN 67510-1:2020-05, Klasse C, erfüllen.“
Die ASR A2.3 greift diese Anforderung ebenfalls für die Einrichtung von Fluchtwegen und Notausgängen auf: „Langnachleuchtende Sicherheitszeichen müssen mindestens die Anforderungen der DIN 67510-1:2020-05, Klasse C, erfüllen.“ Nun wurden letztes Jahr wichtige Änderungen in der ASR A1.3 und A2.3 vorgenommen.
Selbstrettung steht an oberster Stelle
Alle Rettungs- und Brandschutzzeichen müssen laut ASR A1.3 lang nachleuchtend sein, wenn keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist – dies galt bisher nur auf Fluchtwegen. Die lang nachleuchtenden Sicherheitszeichen müssen, wie den oben zitierten Passagen entnommen werden kann, zudem mindestens den Anforderungen der DIN 67510-1, Klasse C, entsprechen.
Bei der Planung von Fluchtwegen und Notausgängen steht die Selbstrettung gefährdeter Personen an oberster Stelle. Ebenso müssen Brandschutz- und Erste Hilfe-Einrichtungen auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung problemlos gefunden werden können, um im Ernstfall keine Zeit zu verlieren. Lang nachleuchtende Produkte können in diesem Zusammenhang mit einem geringen Einsatz eine sehr hohe Sicherheit erreichen. Das bedeutet, dass ein Austausch bestehender Kennzeichnung gegen lang nachleuchtende Komponenten oder eine Anbringung dieser Schilder einfach auszuführen und keine Installation elektrischer Komponenten notwendig ist; zudem sind die Produkte wartungsfrei. Ein besonderes Augenmerk sollte mit den aktuellen Änderungen der ASR A1.3 und A2.3 auf die Erfüllung der Anforderungen hinsichtlich des Nachleuchtwertes (DIN 67510-1, Klasse C) gelegt werden. Die korrekte Kennzeichnung schützt im Ernstfall nicht nur Menschenleben, sondern bewahrt auch vor hohen Bußgeldern und teuren Rechtsstreitigkeiten.
Kevin Sievers
… verantwortet Produktmanagement und -entwicklung für den Bereich Kennzeichnung und die Marke Permalight von Kroschke. So führt er unter anderem Produkt- und Materialtests durch, recherchiert Normen und arbeitet eng mit der hauseigenen Produktion zusammen.