Eine neue EU-Vorgabe legt fest, dass ab kommendem Herbst Schaumfeuerlöscher mit bestimmten PFAS-Zusätzen nicht mehr an die Öffentlichkeit abgegeben und verwendet werden dürfen. Das betrifft auch alle Betriebe, in denen Feuerlöscher so angebracht sind, dass sie im Notfall von Besuchern, Kunden oder Klienten genutzt werden können. Das Unternehmen Minimax Mobile Services rät, rechtzeitig zu handeln.
PFAS wurden jahrzehntelang wegen ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften in zahlreichen Produkten eingesetzt – wie Pfannen, Lebensmittelverpackungen, Kleidung und auch Feuerlöschschaum. PFAS verliehen Löschschaum eine sehr hohe Wirksamkeit bei Flüssigkeitsbränden. Doch inzwischen ist klar: PFAS sind kaum abbaubar, reichern sich in Umwelt und Körper an und können ernsthafte Krankheiten wie Krebs, Leber- und Hormonstörungen verursachen. Als „Ewigkeits-Chemikalien“ wurden sie weltweit bereits im Grundwasser, in Lebensmitteln und im Blut nachgewiesen.
Dringend umsteigen
Seit 2009 reguliert die Europäische Union schrittweise verschiedene PFAS in Feuerlöschmitteln. Bisher waren zunächst verschiedene Untergruppen dieser fluorhaltigen Stoffe betroffen. Aktuell wird eine generelle Einschränkung aller PFAS in Löschschäumen erwartet – unabhängig von der breiter diskutierten PFAS-Restriktion für andere Alltagsprodukte und Anwendungen.
Für Betriebe heißt das: Wer jetzt noch PFAS-haltige Feuerlöscher besitzt, sollte dringend auf fluorfreie Alternativen umsteigen. Denn je näher die Verbotsfristen rücken, desto größer wird die Nachfrage nach PFAS-freien Feuerlöschern und die Herausforderung bei der Entsorgung fluorhaltiger Löschmittel. Wer jetzt seine Feuerlöscher austauscht, kann Kosten sparen und umgeht eventuelle Lieferengpässe.
Hinzu kommt:
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt Versicherern bereits, Schäden durch PFAS in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zunächst grundsätzlich auszuschließen. Auch beim Einsatz von PFAS-haltigem Löschmittel besteht die Gefahr, dass Schadstoffe in die Kanalisation oder in Boden und Gewässer gelangen. Dies kann enorme Schadenersatzforderungen für Unternehmen bedeuten.
Brandklassen
Brandklasse A:
Brände fester Stoffe – meist organischer Natur – verbrennen normalerweise unter Glutbildung. Beispiele: Holz, Papier, Autoreifen
Brandklasse B:
Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen. Beispiele: Öle, Teer, Benzin, Paraffin
Umweltfreundlicher Brandschutz
Moderne fluorfreie Schaumfeuerlöscher stehen in ihrer Löschleistung den bisherigen fluorhaltigen Produkten in nichts nach. Sie sind für die Brandklassen A und B geeignet und erfüllen alle Anforderungen an einen sicheren, umweltfreundlichen und zukunftsfähigen Brandschutz. Der Umstieg auf PFAS-freie Produkte rückt daher zunehmend in den Fokus.
Die Umstellung auf fluorfreie Feuerlöscher bleibt keine freiwillige umweltbewusste Option – sie wird zur Pflicht. Wer schon heute handelt, schützt nicht nur Umwelt und Gesundheit, sondern auch den eigenen Betrieb vor unnötigen Kosten und rechtlichen Risiken. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Verantwortung zu übernehmen und auf fluorfreie Sicherheit zu setzen. Denn eines ist gewiss: PFAS gehören nicht in unsere Betriebe – und schon gar nicht in unsere Umwelt.
So gelingt die Umstellung auf fluorfreie Feuerlöscher
- Gerätebestand prüfen:
Prüfen Sie, welche Feuerlöscher in Ihrem Betrieb verwendet werden. Vom PFAS-Verbot betroffen sind nur Schaumfeuerlöscher (Brandklassen A + B). Geräte mit der Kennzeichnung „PFAS-frei“ oder „fluorfrei“ gelten als unbedenklich. Bei Unsicherheit hilft der Hersteller oder Ihr Wartungsdienst. - Umrüst-Beratung nutzen:
Viele Feuerlöscherhersteller bieten die Umrüstung ausgewählter PFAS-haltiger Feuerlöscher ihrer Eigenmarken zu PFAS-freien Geräten an. Lassen Sie sich von Ihrem Feuerlöscher-Lieferanten oder Ihrem Wartungsunternehmen beraten. - Fachgerechte Entsorgung sicherstellen:
PFAS-haltige Feuerlöscher und die darin enthaltenen Löschschäume müssen als Sondermüll entsorgt werden. Lassen Sie dies nur von zertifizierten Entsorgungsbetrieben durchführen oder von Ihrem Wartungsunternehmen, sofern dieser die entsprechende Genehmigung führt. - Fluorfreie Alternativen wählen:
Setzen Sie auf fluorfreie Schaumfeuerlöschgeräte mit geprüfter Löschleistung für die Brandklassen A + B. Diese sind umweltschonend und erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben bei Inkrafttreten des PFAS-Verbots. - Dokumentation aktualisieren:
Erfassen Sie die Umstellung in Ihrer Brandschutzdokumentation und informieren Sie gegebenenfalls Ihre Mitarbeiter über die neuen Geräte und deren Handhabung gewährleistet.