Im Arbeitsalltag von Bau und Handwerk gehören Lithium-Akkus zu ständigen Begleitern, sind sie doch die Basis für kabelloses Arbeiten. Doch der Transport dieser Akkus birgt Risiken, die Unternehmen kennen und managen sollten. Ingo Scherzer, Product Manager EMEA Secure Storage bei Zarges, verrät in diesem Fachbeitrag, worauf bei Lagerung und Transport der Akkus zu achten ist.
Feuer und Explosion zählen laut Allianz Risk Barometer zu den Top-Gefahren für Unternehmen. Im aktuellen Report belegt das Brandrisiko Platz fünf und ist damit im Vergleich zum Vorjahr gleich um drei Ränge gestiegen. Eine Ursache dafür ist die zunehmende Verbreitung von Lithium-Akkus, insbesondere in Folge der Elektrifizierung von Logistik, Mobilität und Produktion. Was vielen nicht bewusst ist: Bereits beim Transport können diese Speicher zur Gefahr werden und im schlimmsten Fall verheerende Brände auslösen.
Ein Beispiel, das das Risiko verdeutlicht, liefert ein Brand in einer hessischen Recyclinganlage im Jahr 2023. Mehrere Tonnen Lithium-Akkus gerieten in Flammen und über 350 Einsatzkräfte kämpften eine Nacht lang gegen das Feuer. Der Auslöser war mutmaßlich ein defekter Akku. Fälle wie dieser zeigen, wie wichtig der professionelle Umgang mit den Energiespeichern ist und das Vorsicht nicht nur im Betrieb, sondern bereits auf dem Weg dorthin geboten sein sollte.
Gefahrgut mit Sonderstatus
Lithium-Akkus gelten als Gefahrgut der Klasse 9. Die Kategorie steht für gefährliche Stoffe und Gegenstände, die nicht in andere Gruppen passen, aber dennoch erhebliche Risiken bergen. Besonders kritisch ist das sogenannte „thermische Durchgehen“. Dabei entzündet sich eine defekte oder beschädigte Zelle, wird über 600 Grad heiß und kann umliegende Akkus in Brand setzen. Die Folge: Kettenreaktionen mit hohem Zerstörungspotenzial.
International anerkannte Transportvorschriften beugen Bränden vor, unterscheiden sich jedoch teils deutlich je nach Verkehrsträger. Der Straßentransport unterliegt dem ADR-Regelwerk, das spezielle Verpackungen und Kennzeichnungen vorschreibt. Für den Seeverkehr gilt der IMDG-Code, der etwa eine Belüftung der Container vorsieht. Besonders streng sind die IATA-Vorgaben für Luftfracht: Hier sind defekte Akkus in der Regel ganz vom Transport ausgeschlossen, und auch intakte Zellen unterliegen strengen Mengengrenzen.
Problematisch wird es, wenn Unternehmen die Details dieser Vorschriften nicht kennen oder unterschätzen. Falsche Kennzeichnungen, unvollständige Dokumentation oder die Verwendung nicht geprüfter Akkus sind häufige Fehler. Als Konsequenz werden Sendungen teils gestoppt, verzögern sich oder müssen zurückgeführt werden. In schwerwiegenden Fällen drohen hohe Bußgelder und Haftungsforderungen.
Ein weiteres Risiko liegt in der internationalen Uneinheitlichkeit der Standards und auch die Qualitätssicherung im Import ist kritisch. Denn immer häufiger gelangen Zellen aus Asien mit gefälschten Zertifikaten auf den Markt, deren Sicherheitsstandards fraglich sind.
Unterschätzter Hebel Verpackung
Die Wahl der richtigen Verpackung ist zentral für einen sicheren und regelkonformen Akkutransport und wird dennoch oft vernachlässigt. Klassische Kartonagen stoßen hier schnell an ihre Grenzen. Sie bestehen zwar häufig aus verstärktem Material, sind jedoch Einwegprodukte und verursachen hohe Entsorgungskosten. Zudem bieten sie bei thermischen Zwischenfällen kaum Schutz.
Wiederverwendbare Aluminiumverpackungen sind deutlich robuster, langlebiger und wirtschaftlicher. Sie lassen sich über Jahre hinweg mehrfach im Betrieb einsetzen und ermöglichen einen internen Umlauf, etwa zwischen Lager, Produktion und Kundenstandorten. Spezialisierte Sicherheitsboxen gehen noch einen Schritt weiter: Sie sind mit hitzebeständigen Polstern aus Glasfaser oder Keramik ausgestattet, verfügen über Gasableitventile und bieten geprüften Schutz im Brandfall – zertifiziert etwa durch den TÜV oder das Bundesamt für Materialforschung (BAM). Diese Boxen können das Risiko einer Explosion minimieren und selbst im Ernstfall noch Schaden begrenzen.
Gesetzeslücke bei der Lagerung
Während der Transport klar geregelt ist, fehlt es bei der Lagerung an gesetzlichen Mindestanforderungen. Das bedeutet, dass Unternehmen in der Pflicht stehen, selbst sichere Strukturen zu schaffen. Entscheidend sind etwa Lagerbedingungen zwischen 15 und 25 Grad, eine getrennte Aufbewahrung von neuen und gebrauchten Akkus sowie geeignete Löschtechnik wie zum Beispiel mithilfe von Wasser zur Kühlung, CO₂ oder Argon zur Brandbekämpfung.
Sicherheitsboxen, die für die Lagerung entwickelt wurden, können bei einem Brand das Übergreifen auf andere Akkus verhindern. Das bietet insbesondere in unbeaufsichtigten Lagerhallen oder am Wochenende einen nicht zu unterschätzenden Schutz.
Fazit: Der professionelle Umgang mit Lithium-Akkus endet nicht beim Produkt. Das Wissen um die Risiken und der Wille, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, sind essenziell. Wer Batterien transportiert oder lagert, muss sich im Regularien-Dschungel aus internationalen Vorschriften, technischen Anforderungen und praktischen Fallstricken sicher bewegen. Gleichzeitig reicht es nicht aus, sich nur auf gesetzliche Mindeststandards zu verlassen, da diese insbesondere bei der Lagerung noch fehlen.
Ein durchdachtes Sicherheitskonzept, das zertifizierte Verpackungslösungen, geschulte Prozesse und gegebenenfalls externe Expertise einbezieht, schützt Mensch sowie Material und stellt den laufenden Betrieb sicher. Unternehmen, die heute proaktiv investieren, vermeiden Verzögerungen, reduzieren Haftungsrisiken und sparen Kosten.