Das Jahr 2025 bringt für Arbeitsschützer zahlreiche gesetzliche Änderungen und Neuerungen mit sich, die den betrieblichen Alltag und die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz maßgeblich beeinflussen werden. Diese Veränderungen betreffen nicht nur den klassischen Arbeitsschutz. Sicherheitsingenieur Donato Muro fasst das Wesentliche in seinem Fachbeitrag zusammen.

Gesetze und Verordnungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen. Sie dienen als Leitplanken für Arbeitgeber und Fachkräfte, um Risiken zu minimieren, Schutzmaßnahmen umzusetzen und den sich stetig wandelnden Anforderungen gerecht zu werden. Dabei ist es wichtig, Neuerungen frühzeitig zu erkennen und entsprechend umzusetzen, um rechtliche Konsequenzen und Sicherheitslücken zu vermeiden.
Überblick für Arbeitsschützer
Dieser Artikel gibt Arbeitsschützern einen Überblick über die relevanten Änderungen und deren Auswirkungen auf ihren Arbeitsalltag. Ziel ist es, die wichtigsten Neuerungen für das kommende Jahr vorzustellen und Arbeitsschützer auf die bevorstehenden Herausforderungen vorzubereiten. Denn wer gut informiert ist, kann effektive Maßnahmen ergreifen und bleibt stets auf der sicheren Seite.
Arbeitsschutz – Wichtige Änderungen
Das Jahr 2025 bringt wesentliche Neuerungen im Bereich des Arbeitsschutzes mit sich. Diese betreffen vor allem die Digitalisierung von Dokumenten, neue Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung sowie Anpassungen bei der Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA).
Elektronische Dokumentation:
Die Einführung der elektronischen Form für arbeitsrechtliche Dokumente wie Arbeitsverträge und Zeugnisse, ist ein bedeutender Schritt zur Vereinfachung administrativer Prozesse. Arbeitsverträge und Zeugnisse können künftig in Textform (§ 126b BGB) oder bei Bedarf mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) ausgestellt werden. Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht mehr zwingend erforderlich. Das reduziert den Papieraufwand und erlaubt eine schnellere Übermittlung und bessere Nachvollziehbarkeit. Für die Umsetzung in der Praxis sollten Arbeitgeber digitale Systeme einführen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Dokumente für Arbeitnehmer leicht zugänglich, speicherbar und ausdruckbar sind.
Gefährdungsbeurteilung im Mutterschutz:
Die Gefährdungsbeurteilung im Mutterschutz erfährt eine wesentliche Änderung, die Arbeitgeber entlasten kann, jedoch gleichzeitig klare Regelungen voraussetzt. Ab 2025 entfällt die Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, wenn der Ausschuss für Mutterschutz bestimmte Tätigkeiten oder Arbeitsumfelder für Schwangere und Stillende als unzulässig einstuft (§ 10 Abs. 1 S. 3 MuSchG). Das bedeutet, Arbeitgeber können sich auf festgelegte, rechtssichere Kriterien stützen, ohne in jedem Einzelfall eine Bewertung durchführen zu müssen. Dennoch bleibt die Verantwortung, für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen, bestehen. Arbeitgeber sollten die entsprechenden Tätigkeiten und Arbeitsumfelder rechtzeitig überprüfen und sicherstellen, dass die Kriterien des Ausschusses bekannt sind und eingehalten werden.
Änderung der Aushangpflicht:
Eine weitere Erleichterung betrifft die Bereitstellung gesetzlich vorgeschriebener Informationen wie Arbeitszeitregelungen und Tarifverträge. Ab dem 1. Januar 2025 können diese Dokumente digital bereitgestellt werden, z. B. über das Intranet oder andere interne Kommunikationssysteme (§ 16 Abs. 1 ArbZG). Die Informationen müssen für alle Mitarbeitenden ungehindert und jederzeit zugänglich sein. Papierbasierte Aushänge sind nicht mehr zwingend erforderlich, solange die digitale Alternative gewährleistet ist.
Änderungen in der PSA-BV:
Die Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-BV) wurde an die EU-Verordnung (EU) 2016/425 angepasst. Die PSA-BV verweist nun explizit auf die EU-Vorgaben, die die Auswahl und Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen regeln. Arbeitgeber dürfen nur PSA bereitstellen, die den Anforderungen der Verordnung entsprechen (§ 2 PSA-BV). PSA muss den ergonomischen und gesundheitlichen Bedürfnissen der Beschäftigten entsprechen. Bei Nutzung durch mehrere Personen muss der hygienische Zustand der PSA gewährleistet sein. Daher sollten Unternehmen ihre vorhandenen PSA überprüfen und sicherstellen, dass sie den neuen EU-Richtlinien entsprechen. Dokumentierte Prozesse für Wartung und Hygiene sind essenziell.
Mit diesen Änderungen wird der Arbeitsschutz weiter digitalisiert und rechtlich harmonisiert. Arbeitsschützer sollten diese Neuerungen aktiv in die betrieblichen Abläufe integrieren, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und die Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten.
Brandschutz – Aktualisierte Technische Regeln
Im Jahr 2025 treten wesentliche Änderungen an den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) in Kraft, die den Brandschutz und auch die Erste-Hilfe-Räume in Arbeitsstätten weiter verbessern sollen.
ASR A2.3 – Fluchtwege und Notausgänge:
Die ASR A2.3 wurde präzisiert, um die sichere Evakuierung im Notfall zu gewährleisten. Neu eingeführt wurden Anforderungen an dynamische optische Sicherheitsleitsysteme, die in gefährlichen Situationen die Orientierung erleichtern. Für bestehende Sicherheitsbeleuchtungen gelten Übergangsregelungen. Diese Beleuchtungen dürfen weiter genutzt werden, sofern die Bauanträge vor dem 30. April 2025 gestellt oder der Bau bis zu diesem Datum abgeschlossen wurde. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Fluchtwege und Notausgänge den neuen Vorgaben entsprechen. Dynamische Leitsysteme wie LED-Pfeile oder blinkende Lichtsignale, können entscheidend dazu beitragen, Panik zu vermeiden und die Evakuierung zu beschleunigen. Eine Überprüfung der bestehenden Flucht- und Rettungspläne ist notwendig, um sicherzustellen, dass die neuen Standards eingehalten werden.
ASR A4.3 – Erste-Hilfe-Räume:
Die Anforderungen an Erste-Hilfe-Räume wurden erhöht, um eine schnellere und effektivere Versorgung bei Unfällen zu gewährleisten. Dies betrifft insbesondere die Ausstattung mit modernen Erste-Hilfe-Materialien und eine bessere Zugänglichkeit der Räume, auch für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Unternehmen sind verpflichtet, Erste-Hilfe-Räume so auszustatten, dass sie jederzeit betriebsbereit und optimal zugänglich sind. Dies schließt unter anderem ergonomisch gestaltete Liegen und gut sichtbare Beschilderungen ein. Arbeitgeber sollten die Ausstattung der Erste-Hilfe-Räume regelmäßig überprüfen und modernisieren. Eine Schulung der Beschäftigten über die Nutzung der Erste-Hilfe-Mittel ist ebenfalls sinnvoll.
Die Aktualisierung der ASR zielt darauf ab, die Sicherheitsstandards in Arbeitsstätten weiter zu erhöhen und den Schutz der Beschäftigten zu verbessern. Arbeitgeber und Arbeitsschützer sollten diese Änderungen frühzeitig in die betrieblichen Abläufe integrieren, um sowohl den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen als auch die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Fazit und Ausblick
Die zusätzlichen Neuerungen für 2025 verdeutlichen den Trend zur Digitalisierung und Harmonisierung rechtlicher Vorgaben. Arbeitsschützer sollten sich gemeinsam mit anderen Verantwortlichen auf diese Änderungen vorbereiten und entsprechende Prozesse anpassen. Mit einer strategischen Herangehensweise können Unternehmen nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch Effizienzgewinne erzielen und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden fördern.
Empfehlungen für Arbeitsschützer
Organisieren Sie Schulungen und Weiterbildungen zu den neuen gesetzlichen Anforderungen, insbesondere zu digitalen Prozessen und Gefahrstoffmanagement. Informieren Sie Mitarbeitende über die Änderungen und ihre praktische Umsetzung. Überprüfen und aktualisieren Sie interne Prozesse wie die Dokumentation, Fristenmanagement und Gefährdungsbeurteilungen. Passen Sie die Ausstattung von Arbeitsplätzen, Unterkünften und Erste-Hilfe-Einrichtungen an die neuen Standards an. Beginnen Sie frühzeitig mit der Integration der neuen Anforderungen, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Nutzen Sie moderne Technologien, um die Effizienz und die Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen.
Donato Muro
… ist ein interdisziplinär ausgebildeter Experte, der seine Ausbildung an diversen renommierten deutschen Hochschulen absolviert hat. Mit einem breiten Fachwissen als Chemiker, Ingenieur, Toxikologe, Jurist und Arbeitspsychologe sieht er den Arbeitsschutz weniger als Beruf, sondern vielmehr als Berufung. Er vermittelt Arbeitsschutzmaßnahmen auf einfache und verständliche Weise, wobei er besonderen Wert darauflegt, rechtssicheres Handeln sowohl bei
Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern zu fördern. Muro ist anerkannter Sachverständiger für Brandschutz und gemäß der AwSV qualifiziert. Er ist der Sicherheitsingenieur.NRW