Bereits ab März kann die ultraviolette (UV) Strahlung der Sonne intensiv sein und damit Beschäftigte im Freien schädigen. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig Schutzmaßnahmen zu ergreifen und sich rechtzeitig auf die sonnigen und heißen Sommermonate vorzubereiten. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) klärt über wirksame Maßnahmen auf und stellt zudem Hitzeaktionspläne bereit.
„Natürliche UV-Strahlung ist die Hauptursache für die Entstehung von weißem Hautkrebs. Schon jetzt ist die Hauterkrankung die zweithäufigste angezeigte Berufskrankheit bei der BG BAU. Trotzdem wird die Gefährdung durch natürliche UV-Strahlung noch immer unterschätzt“, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention bei der BG BAU. „Dass die Sonne nur schädigt, wenn es heiß ist, ist leider ein weit verbreiteter Irrtum. Schon jetzt ist für die Haut eine kritische Zeit. Bereits im April ist die Sonne oft schon so kräftig, dass die Haut dadurch Schaden nimmt. Exponierte Stellen, wie Stirn, Ohren oder der Nacken sind besonders gefährdet.“
Unternehmen können ihre Beschäftigten mit verschiedenen Maßnahmen vor der Gefährdung durch UV-Strahlung schützen. Eine wichtige Rolle bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen spielt der UV-Index. Bereits ab UV-Index 3 muss die Haut vor UV-Strahlung geschützt werden. Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen folgt dem klassischen TOP-Prinzip. Demnach müssen zunächst technische Maßnahmen eingesetzt werden, es folgen organisatorische Schutzmaßnahmen. Reichen technische und organisatorische Elemente zum Schutz der Beschäftigten nicht aus, müssen persönliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
- Technische Maßnahmen, um Sonnenbestrahlung zu vermeiden, sind etwa Sonnensegel, Wetterschutzzelte oder andere Arbeitsmittel zur Verschattung.
- Organisatorische Maßnahmen vermeiden, wenn es möglich ist, dass Beschäftigte Tätigkeiten in
den Monaten März bis Oktober im Freien ausführen, wenn die UV-Strahlung der Sonne besonders intensiv ist. So könnten Arbeiten im Freien bereits früh am Morgen starten oder vor bereitende Tätigkeiten ins Gebäudeinnere verlegt werden. - Persönliche Maßnahmen sind zum Beispiel der Schutz mit langer Kleidung, einer Kopfbedeckung mit Nacken-, Ohren- und Stirnschutz, einer geeigneten Sonnenbrille und die Verwendung von wasserfester UV-Schutzcreme (mindestens Lichtschutzfaktor 30), an den Stellen, die nicht bedeckt werden können.
Die BG BAU unterstützt Unternehmen dabei, Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlen umzusetzen. Daher können ab sofort wieder die UV-Schutzpakete der BG BAU bestellt werden – solange der Vorrat reicht. Sie sind für die Mitgliedsunternehmen der BG BAU kostenfrei. Mit den UV-Schutzpaketen will die BG BAU den steigenden Zahlen von Hautkrebs entgegenwirken und alle am Bau Beteiligten sensibilisieren.
Da auch die Bauwirtschaft zunehmend von den klimatischen Veränderungen betroffen ist, haben die Experten der BG BAU erstmals spezifische Hitzeaktionspläne für Outdoor- sowie Indoor-Arbeitsplätze am Bau entwickelt. Wer schwer arbeitet, nicht ausreichend trinkt, gesundheitlich angeschlagen oder vorbelastet ist, neigt nicht nur zu konzentrationsbedingten Arbeitsunfällen, sondern läuft auch Gefahr, einen lebensbedrohlichen Hitzschlag zu erleiden. Beschäftigte, die im Freien arbeiten oder schwere körperliche Arbeit verrichten, sind besonders gefährdet. Mit entsprechenden Maßnahmen des technischen Arbeitsschutzes, der Arbeitsorganisation oder zum persönlichen Schutz lassen sich die Risiken erheblich verringern und Arbeiten bei Hitze sicher und gesund ausführen.
Dabei sollen die Hitzeaktionspläne alle Beteiligten unterstützen. Die interaktiven Dateien enthalten Checklisten, die alle relevanten Aspekte behandeln, um auch bei Hitze sicher und gesund arbeiten zu können. Pop-up-Funktionen stellen Hintergrundinformationen bereit. Verantwortliche können so mithilfe der Hitzeaktionspläne konkret prüfen, ob sie alle notwendigen Maßnahmen vorbereitet haben, beziehungsweise was noch zu tun ist. Insbesondere Verschattung oder Kühlkleidung müssen aufgrund längerer Lieferzeiten rechtzeitig bestellt werden. Darüber hinaus empfiehlt es sich, gleich die entsprechenden Prämien bei der BG BAU zu beantragen, mit denen diese Arbeitsschutzmittel finanziell gefördert werden.