Nur das komplexe Hygiene- und Infektionsschutzkonzept der Messe Düsseldorf erlaubt es, dass die A+A 2021 als Publikumsmesse stattfinden kann. 3-G-Überprüfung, funktionsstarke Lüftungsanlagen, Abstandsmarkierungen sowie viele weitere Maßnahmen sichern die Realisierung. Dadurch können vom 26. bis 29. Oktober 2021 in Düsseldorf mehr als 1.000 Aussteller wieder auf zahlreiche Besucher aus Deutschland und Europa treffen. Wie das Konzept genau funktioniert, verrät Markus Leuker, Abteilungsleiter Sicherheit bei der Messe Düsseldorf, im Gespräch mit Birgit Horn, Project Director der A+A.
Birgit Horn: Auf wie viele Besucher ist die Messe limitiert?
Markus Leuker: Die A+A 2021 wird täglich ein Maximum an 22.000 Personen gleichzeitig auf dem Gelände zulassen. Damit hätten insgesamt, an vier Laufzeittagen 88.000 Personen die Möglichkeit die Messe entweder als Besucher, Aussteller oder als Servicemitarbeiter zu erleben.
Horn: Wer darf auf das Messe-Gelände?
Leuker: Im Zeitraum vom 26.10. – 29.10.2021 dürfen nur Menschen mit einem Nachweis, dass sie negativ getestet oder immunisiert sind, auf das Messegelände. Gleiches gilt auch für die Auf- und Abbauzeiten auf dem Messegelände. Es wird eine tägliche Zugangskontrolle geben, ob ein entsprechender Nachweis vorhanden ist. Dabei wenden wir das 3G-Prinzip, also getestet, geimpft, genesen, an. Die Impfnachweise bzw. Testnachweise müssen als digitaler Nachweis wie Corona-Warn-App oder CovPass-App oder als Ausdruck mit QR-Code mit sich geführt werden. Ebenso ist ein Personalausweis zur Identifikation mitzuführen.
Horn: Gilt eine Maskenpflicht in den Hallen?
Leuker: Ja, während der Laufzeit besteht Maskenpflicht in den Hallen und Räumen. Zugelassen sind medizinische Masken, FFP2- oder KN95/N95-Masken – keine Face Shields oder Stoffmasken. Beim Auf- und Abbau besteht die Maskenpflicht immer dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Das Gleiche gilt im Freigelände. Auf dem gesamten Messegelände gelten die offiziellen Hygieneregeln wie 1,5 Meter Abstand, Mundnasenschutz, Niesetikette und angepasste Begrüßungsrituale. Funktionsstarke Lüftungsanlagen und die natürliche Luftdurchströmung stellen eine mehr als ausreichende Belüftung sicher. Um eine Anreicherung oder Verteilung von virenbelasteten Aerosolen zu vermeiden, betreiben wir die Lüftungsanlagen mit 100 Prozent Außenluft und erhöhter Luftwechselrate. Offene Türanlagen zwischen den Hallen ermöglichen kontaktloses Eintreten.
Horn: Wann kann die Maske abgenommen werden?
Leuker: Grundsätzlich kann die Maske im Freigelände sowie bei der Bewirtung an Ständen sowie in der Gastronomie abgenommen werden. Auch an anderen Sitzplätzen darf sie abgenommen werden, wenn der Hygieneabstand eingehalten werden kann.
Horn: Gibt es ein Einbahnstraßensystem?
Leuker: Bodenmarkierungen sorgen für eine Wegeführung wie im Straßenverkehr. Alle Türanlagen im Wegeverlauf werden, sofern es sich nicht um Brandschutztüren handelt, aufgestellt und sind berührungslos passierbar. Der Zutritt ist jeweils über die rechte Hälfte der Türanlage freigegeben, der Ausgang erfolgt über die gegenüberliegende Türhälfte.
Horn: Welche Maßnahmen trifft die Messe Düsseldorf zur Vermeidung von Menschenansammlungen?
Leuker: Überall, wo sich Warteschlangen bilden – unter anderem an den Eingängen, vor Serviceschaltern, Aufzügen etc. – erinnern Bodenmarkierungen an die Einhaltung des Mindestabstands. Hier und auf allen Allgemeinflächen achten Mitarbeiter der Messe Düsseldorf und der Ordnungsdienst darauf, dass dieser eingehalten wird. Dies geschieht vor Ort und über vorhandene Videosysteme.
Horn: Wie wird die Einhaltung der Abstandsregel kontrolliert?
Leuker: Zum einen eigenverantwortlich durch das Standpersonal und durch unsere Corona-Guides, die in den Hallen und auf dem Gelände unterwegs sein werden. Sie werden die Teilnehmer der A+A freundlich auf die geltenden Regeln aufmerksam machen, sobald ihnen etwas auffällt.
Horn: Muss ein Aussteller selber die Personenanzahl auf einem Stand limitieren – und wenn ja, wie genau?
Leuker: Die Aussteller sind dafür verantwortlich, dass alle Hygiene- und Infektionsschutzstandards auf den Ständen umgesetzt werden und dass alle Besucher und Mitarbeiter den Mindestabstand von 1,5 Meter zueinander einhalten. Je mehr freier Raum eingeplant wurde, desto mehr Besucher können unter Einhaltung der Abstandsregel auf den Stand. Darüber hinaus müssen sie den Besuchern Handdesinfektionsmittel und ggf. bei Bedarf Mund-Nase-Schutzmasken anbieten.
Horn: Darf ein Aussteller Catering anbieten und was muss dafür berücksichtigt werden?
Leuker: Für die einfache gesprächsbegleitende Bewirtung auf Messeständen mit Getränken müssen für alle Gäste Sitzplätze vorhanden sein. Für die maximale Anzahl an Gästen empfehlen wir, die Anzahl je Tisch auf maximal zehn Sitzplätze zu begrenzen; gleiches gilt für Sitzbänke. Zwischen den Sitzplätzen benachbarter Tische, den Arbeitsbereichen von Personal oder Warteflächen muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern vorliegen. Unmittelbar vor der Theke sind Sitzplätze nur mit zusätzlichen Barrieren zulässig. Am Tisch dürfen die Gäste ihre Mund-Nase-Bedeckung nur während der Bewirtung abnehmen. Vor einer Bewirtung müssen sich die Gäste die Hände waschen beziehungsweise auf Wunsch desinfizieren können.
Horn: Dürfen Besucher die präsentierten Produkte anfassen? Testen? Muss der Aussteller die Produkte danach desinfizieren?
Leuker: Der Besucherfrequenz angemessen, mindestens zweimal täglich, müssen sämtliche Kontaktflächen inklusive Exponate mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger gesäubert werden. Bei Gegenständen, die besonders häufig berührt werden, wie beispielsweise Touchscreens, muss die Reinigung in kurzen Zeitabständen erfolgen. Die Aussteller sollten sich vorab anhand der Gerätebeschreibungen der Verträglichkeit der Oberflächen mit dem zu verwendenden Reinigungsmittel versichern. Eine Reinigung von gastronomisch genutzten Kontaktflächen muss nach jedem Gästewechsel durchgeführt werden. Ein einmal angefasstes Produkt darf nicht ungereinigt zurückgelegt oder zurückgegeben werden.
Horn: Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.