Mitte Oktober stellte der Bundesrat eine wichtige Weiche für den Arbeitsschutz auf Baustellen. Es soll die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen geändert werden und somit eine Lücke schließen, die schon lange für Unmut sorgt.
Bislang galten die Regeln des Arbeitsschutzes nur dann für selbstständige Unternehmen, wenn auf einer Baustelle anwesende Beschäftigte anderer Arbeitgeber gefährdet waren. Dazu erklärt Ulrich Marx (Foto), Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH): „Es ist ein Unding, dass auf unseren Baustellen die Maßnahmen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes nicht für alle Bauarbeiter und Bauarbeiterinnen gelten. Eigentlich sollte es selbstverständlich sein: Beim Arbeitsschutz darf keiner außen vor bleiben, auch nicht Solo-Selbstständige. Wir begrüßen daher ausdrücklich den Vorstoß des Bundesrats, auch, weil Unternehmer, die weniger Arbeitsschutzmaßnahmen treffen, dadurch Wettbewerbsvorteile erhalten.“
Damit künftig auch Unternehmer ohne Beschäftigte in den Genuss des Arbeitsschutzes kommen, wurde der Bundesratsbeschluss der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob und wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es dafür nicht.