Zum 1. Oktober 2020 wurde die europäische Norm EN 420 durch den erneuerten Standard
EN ISO 21420: 2019 ersetzt. Diese Norm regelt die allgemeinen Anforderungen an Schutzhandschuhe. Hilde Boss vom Technischen Fachhandel Haberkorn gibt einen komprimierten Überblick der Neuerungen.
Die Änderungen dieser seit Oktober gültigen Weiterentwicklung umfassen vier wesentliche Punkte: den Grenzwert für DMF (Dimethylformamid), elektrostatische Eigenschaften, Handschuhgrößen und die Kennzeichnung.
Spezifikationen bei Grenzwerten
Hersteller von Schutzhandschuhen müssen sicherstellen, dass die Materialien, aus denen die Schutzhandschuhe bestehen, die Gesundheit der Träger nicht gefährden. Weiterhin gilt, dass der Wert von Chrom (VI) bei Lederhandschuhen unter 3 mg/kg liegen muss und alle verwendeten Lederarten getestet werden müssen. Zudem muss bei allen metallischen Materialien, die für längere Zeit mit der Haut in Berührung kommen können, der Wert der Nickelfreisetzung unter 0,5 μg/cm² pro Woche liegen. Der pH-Wert muss zwischen 3,5 und 9,5 liegen.
Neu ist, dass es für DMF (Dimethylformamid oder auch DMFa) bei mit Polyurethan (PU) beschichteten Handschuhen einen neuen Grenzwert gibt, der unter 1000 mg/kg (1000 ppm) liegen muss. Dies ermöglicht es, die REACH-Gesetzgebung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) in Bezug auf Gefahrstoffe und besonders besorgniserregenden Stoffen einzuhalten. Bei Kunststoffmaterialien, welche die Haut direkt berühren, muss der Gehalt an PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) unter 1 mg/kg liegen (nur bei beschichteten Handschuhen).
Chrom | Nickelfreisetzung | pH-Wert | DMF (Dimethylformamid) | PAK(polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) |
unter 3 mg/kg | unter 0,5 μg/cm² | zw. 3,5 und 9,5 | unter 1000 mg/kg (1000 ppm) | unter 1 mg/kg |
Elektrostatische Eigenschaften und Handschuhgrößen
Der obere Testgrenzwert für den Wert des vertikalen Leck Widerstand wird auf unter 10 Ohm festgelegt, was durch dieses neue Piktogramm angezeigt wird: (hier halbspaltig oder so das Piktogramm EN 16350 bitte einfügen)
Ab sofort werden die Handschuhgrößen durch den Hersteller festgelegt. Diese orientieren sich an Handlänge und –umfang der Benutzer:
- Die Handschuhlänge muss bei einer gegebenen Größe größer sein als die Länge der Hand.
- Der Handschuhumfang muss größer sein als der Umfang der Hand.
- Es gibt eine Größenabstufung.
- Die Größen reichen jetzt von Größe 4 bis Größe 13
Es ist allerdings möglich, dass die Größentabellen um Größen oder Halbgrößen erweitert werden. Zudem wurde eine neue Prüfmethode zur Messung der Handschuhlänge festgelegt.
Weiterhin gültig sind die Handschuhlängenangaben für Schweißanwendungen (EN 12477) und Feuerwehrleute (EN 659).
Neue Kennzeichnung
Der Hersteller ist nun verpflichtet, Daten zur Rückverfolgbarkeit des Produkts wie etwa Chargennummer oder Produktionsdatum anzugeben. In der Gebrauchsanleitung müssen gegebenenfalls die Waschhinweise nachgelesen werden können. Ist der Handschuh waschbar, muss angegeben sein, ob der Handschuh vor oder nach dem Waschen getestet wurde. Jedes Produkt benötigt eine Konformitätserklärung, die leicht einsehbar sein muss.