Mit dem neuen Jahr kommt auch wieder viel Neues auf die Mitgliedsunternehmen und die Versicherten der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) zu. Darunter sind neue Regeln und Verordnungen sowie aktuelle Serviceangebote und ein neuer Fördermittelkatalog mit neuen Prämien. Die BG BAU hat eine Übersicht zusammengestellt.
Seit Oktober 2023 gibt es ein neues Meldeportal der Sozialversicherungen (SV-Meldeportal). Das Portal ersetzt das alte sv.net, welches bereits seit 1. Januar nicht mehr vollumfänglich zur Verfügung steht. Das SV-Meldeportal ist eine zertifizierte Ausfüllhilfe, mit der Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweise und der elektronische Lohnnachweis zur Unfallversicherung verschlüsselt an die Sozialversicherungsträger übermittelt werden können. Arbeitgeber müssen sich für die Nutzung des neuen Portals registrieren. Die Registrierung und das Log-in sind nur mit einem Elster-Unternehmenszertifikat möglich.
Digitale Unfallmeldung
Seit dem 1. Januar 2024 sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten elektronisch an die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zu übermitteln. Mitgliedsunternehmen der BG BAU können dafür ein Onlineformular oder das Kundenportal „meine BG BAU“ nutzen. Bis Ende 2027 können Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten übergangsweise noch auf dem Postweg oder per Fax angezeigt werden.
Regeln für den Gerüstbau
Bislang dürfen viele Gewerke noch Arbeits- und Schutzgerüste aufstellen. Diese Erlaubnis wird zum 1. Juli 2024 neu geregelt. Danach dürfen Handwerksunternehmen, die selbst keine Gerüstbauer sind, nur noch im Zusammenhang mit der eigenen Leistung oder der eigenen Tätigkeit Arbeits- und Schutzgerüste aufstellen. Die DGUV Information 201-011 „Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten“, die im Januar 2023 als vollständig überarbeitete Ausgabe erschienen ist, erläutert praxisnah die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit, TRBS 2121-1. Damit unterstützt sie alle, die Gerüste beauftragen, Unternehmen, die Gerüste erstellen, sowie Nutzerinnen und Nutzer beim sicheren Verwenden von Gerüsten.
Ab 1. Juli 2024 wird die Mautpflicht auf Autobahnen und Bundesstraßen auch für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen gelten. Bislang galt sie erst ab 7,5 Tonnen. Für Fahrten von Handwerkern und handwerksähnlichen Branchen gelten Ausnahmeregelungen. Sie sind von der neuen Mautpflicht ab Mitte 2024 ausgenommen.
Seit dem 1. Januar 2024 müssen Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten nachweisen, dass sie die gesetzlichen Sorgfaltspflichten für die Einhaltung der Menschenrechte in den Lieferketten beachten. Bislang waren nur Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten vom sogenannten Lieferkettengesetz betroffen. Unter das Gesetz fallen zwar kleinere Unternehmen nicht; es kann sich aber indirekt auswirken: denn die Sorgfaltspflichten gelten bei Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten für den eigenen Geschäftsbereich und unter Umständen auch für unmittelbare Zulieferer.
Blei und Diisocyanate am Arbeitsplatz
Diisocyanate stecken in vielen Baustoffen. Werden sie falsch angewendet, können schwere Atemwegserkrankungen die Folge sein. Um den Schutz von Beschäftigten zu erhöhen, will die Europäische Kommission neue Expositionsgrenzwerte festlegen. Für Diisocyanate soll es neben einem allgemeinen Grenzwert für die berufsbedingte Exposition zusätzlich einen Grenzwert für die Kurzzeitexposition geben. Auch für Blei sind neue, deutlich niedrigere Grenzwerte für die Exposition vorgesehen. Der Vorschlag sieht eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2028 vor. Sobald das Annahmeverfahren auf Europaebene abgeschlossen ist, müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie noch in nationales Recht umsetzen
Neue Arbeitsschutzprämien
Kamerabasiertes Personenerkennungssystem: Unfallschwerpunkt Nummer eins beim Einsatz von mobilen Baumaschinen und Baustellen-Lkw ist das Anfahren oder Überfahren von Personen im Maschinenumfeld; häufig, weil sie zu spät oder gar nicht gesehen werden. Baustellentaugliche Kamerasysteme können die Sicht verbessern und Unfälle verhindern, denn sie erkennen Personen in Echtzeit und in jeder Körperhaltung und warnen den Fahrer beziehungsweise die Fahrerin mit optischen und akustischen Signalen. Auf künstlicher Intelligenz (KI) basierende Kamerasysteme können sogar Personen identifizieren und von anderen Objekten unterscheiden. Das heißt: KI-Kamerasysteme warnen nur, wenn sich Personen im Gefahrenbereich aufhalten. Solche kamerabasierten Personenerkennungssysteme werden von der BG BAU bezuschusst.
Um- und Nachrüstung mit Emergency Locking Retractor-Sicherheitsgurten: Die meisten mobilen Arbeitsmittel mit aufsitzendem Fahrer haben Sicherheitsgute, die mit einem Automatic Locking Retractor-System (ALR) ausgestattet sind. Dieses System blockiert den ausgezogenen Gurt automatisch auf der benötigten Länge. Beim Arbeiten auf unebenem Untergrund hat das Bedienpersonal das Gefühl, dass sich der Gurt zusammenzieht, weshalb sie sich häufig nicht anschnallen. Demgegenüber blockiert das Emergency Locking Retractor-System (ELR) den Sicherheitsgurt erst ab einer bestimmten Neigung und beziehungsweise oder einer bestimmten Beschleunigung. Damit erlaubt das ELR-System mehr Bewegungsfreiheit für den Fahrer und bietet somit ein hohes Maß an Komfort. Das erhöht die Akzeptanz, den Gurt anzulegen. Die BG BAU fördert die Um- und Nachrüstung mit ERL-Sicherheitsgurten in Bestandsmaschinen.
Stufenanlegeleiter als temporärer Zu- und Abgang zu Arbeitsplätzen: Leitern sind für fast die Hälfte der Absturzunfälle verantwortlich. Eine Ursache: Anlegeleitern sind nicht ausreichend gesichert und können wegrutschen. Das lässt sich verhindern, wenn Leitern mit an den Einsatzort angepassten Leiterkopf- und Leiterfußsicherungen verwendet werden. Deshalb fördert die BG BAU Stufenanlegeleitern, die über solche Sicherungen verfügen, als Zu- und Abgang zu Arbeitsplätzen in einer Höhe oder Tiefe von bis zu zwei Metern. Förderfähige Leitern müssen der DIN EN 131 beziehungsweise DIN EN 14122 entsprechen. Die Stufen müssen über eine Rutschhemmung mindestens R 12 verfügen und eine Mindesttiefe von 80 Millimetern haben. Die BG BAU bezuschusst Stufenanlegeleitern mit maximal acht Stufen. Bei geringerer Leiterlänge dürfen sie auf eine Gesamtlänge von acht Stufe