Eine unzureichend gesicherte Ladung ist oft die Ursache für Unfälle mit Sach- und im schlimmsten Fall auch Personenschäden. Welche Sorgfaltspflichten Betriebe zu beachten haben und welche Maßnahmen sie zur Ladungssicherung ergreifen können, weiß Christina Müller, Expertin der Nürnberger Versicherung.
Laut Straßenverkehrsordnung sind alle, die am Transport beteiligt sind, für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich. „Das bedeutet, beim Verladen und Transportieren von Waren oder Maschinen müssen Fahrzeughalter, Verlader, Fahrer und der Transportunternehmer die Sorgfaltspflichten berücksichtigen“, so Christina Müller. Das gilt auch für Handwerksbetriebe, die mit ihrem Transporter von Kunde zu Kunde fahren. Lärm, etwa durch klappernde Geräte, ist ebenfalls zu vermeiden.
Stellt die Polizei bei einer sogenannten Sichtprüfung fest, dass unsachgemäß gesichert wurde, oder kommt es aufgrund von ungesicherter Ladung zu einem Unfall, müssen alle Beteiligten mit einem Bußgeld, Punkten im Zentralregister des Kraftfahrtbundesamtes oder einem Eintrag im Gewerbezentralregister rechnen. Sogar ein Strafverfahren kann drohen.
Wenn möglich, sollten Betriebe frühzeitig das Beladen planen und die dafür notwendigen Mittel wie zum Beispiel Antirutsch-Matten, Zurrgurte und -netze oder Füllmaterial für Hohlräume vorbereiten. „Außerdem ist es wichtig, im Vorfeld die Nutzlast und zulässige Achslast des Fahrzeugs zu prüfen“, so Müller. Wer gute Vorbereitungen trifft, erleichtert das sichere Verstauen und Befestigen, wenn es beim Verladen der Ware schnell gehen muss.
Bei der Ladungssicherung zu beachten:
- Auch bei kurzen Strecken muss die Ladung gesichert werden.
- Die Ladung ausschließlich im Laderaum oder Anhänger transportieren.
- Wenn vorhanden, eine eingebaute Ausrüstung zum Sichern der Ladung verwenden
- Belastbarkeit der Zurrmaterialien berücksichtigen.
- Lücken zwischen Ladung und Wänden immer mit Füllmaterial schließen.