Altersvorsorge ist für Angestellte ein wichtiges Thema, aber auch für geschäftsführende Gesellschafter (GGF), Inhaber oder Teilhaber eines Unternehmens. Denn: Was passiert, wenn ein Teilhaber plötzlich ausfällt? Paul van Gerven, Experte für Unternehmensabsicherung, gibt im dritten Beitrag der kleinen Serie Tipps, wie sich die Absicherung des Betriebs, der GGF und der Mitarbeiter zweckmäßig bewerkstelligen lässt.
Man stelle sich vor, das zwei Personen einen Handwerksbetrieb führen. Nun hat der eine einen Unfall, kann nicht mehr weiterarbeiten und möchte sich auszahlen lassen. Das kann für den, der den Betrieb alleine weiterführt, existenzgefährdend sein, oder?
Paul van Gerven: Ja, dem beugt man von, wenn man eine Unfallversicherung auf Gegenseitigkeit abgeschlossen hat.
Betriebsinhaber oder Gesellschafter können sich also gegenseitig vor Ausfällen absichern?
van Gerven: Ja, das ist richtig. Zur Absicherung der privaten und gewerblichen Existenz empfehle ich eine Unfall- und eine Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit abzuschließen. Im Krankheitsfall bietet sich eine Rückdeckungsversicherung der Gesellschaft an. Hier bietet sich die Möglichkeit, ab dem vierten Tag das komplette Bruttogehalt des GGF abzusichern. Neben der Vergütung bei Krankheit oder Unfall sollten in einem Vertrag für GGF auch Vereinbarungen zu Versorgungszusagen wie Pensionen oder Abfindungen, zusätzliche Leistungen wie die Erstattung von Reisekosten und eine D&O Versicherung (siehe Info-Kasten) für Haftungsfälle geregelt sein.
Tipp: Bei der lohntechnischen Absicherung der GGF könnte zum Beispiel stehen, dass sie eine Lohnfortzahlung über sechs Monate bekommen, was ja gut ist. Viele sind jedoch nicht darüber informiert, dass wenn Sie dazu eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, es da eine Überschneidung gibt. Das Krankentagegeld wird nicht bezahlt, wenn die Lohnfortzahlung läuft, diese Versicherung wird also niemals Leistung erbringen. Denn die Auszahlung zusätzlich zur Lohnfortzahlung wäre eine Bereicherung, die der Gesetzgeber untersagt.
Dann macht das Krankentagegeld da keinen Sinn?
van Gerven: Es besteht die Möglichkeit, den Beginn des Krankentagegeldes nach hinten zu verschieben, zum Beispiel ab dem 183. Tag, also wenn die vertragliche Lohnfortzahlung beendet ist. Alternativ bietet sich eine Rückdeckungsversicherung der GmbH an. Die lässt sich zum Beispiel über einen fixen Zeitraum wie ein Jahr abschließen. Wenn dann einer der Gesellschafter erkrankt oder einen Unfall haben sollte, bekommt die GmbH das komplette Bruttogehalt des Gesellschafters über den vereinbarten Zeitraum bezahlt.
Welche weitere Möglichkeit erachten Sie als besonders wichtig, um den Betrieb und die GGF abzusichern?
Paul van Gerven: Eine Risikolebensversicherung zu Gunsten des Betriebs genießt für mich hohe Priorität. Wenn einer der Gesellschafter verstirbt, bekommt der Betrieb eine Todesfallsumme, damit der Erbe der verstorbenen Person ausbezahlt werden kann. Ansonsten kann solch ein Fall ein Unternehmen wieder in Existenznot bringen.
Was ist mit Rente oder Pension?
Paul van Gerven: Da gibt es zwei Formen. Einmal die mittlerweile unübliche Pensionszusage, die über eine Rückdeckungsversicherung abgesichert wurde, aber meistens die Zusagen nicht erfüllt hat. Heute sind die Unternehmen meist GmbH und die Pensionszusagen werden ausgelagert. Bei so etwas sollte man auf jeden Fall den Steuerberater hinzuziehen. Die einfachste und unkomplizierteste Altersvorsorge ist die klassische Direktversicherung. Für die Geschäftsführung empfehle ich eine Unterstützungskasse. Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie können sehr hohe Beträge einzahlen und genießen gravierende steuerliche Vorteile bei der Auszahlung. Eine dieser beiden Varianten sollte man anbieten.
Womit wir bei der betrieblichen Altersvorsorge sind. Kann ein kleinerer Betrieb so etwas auch für seine Mitarbeiter anbieten?
Paul van Gerven: Im Gegensatz zu den Großunternehmen, wo das mittlerweile üblich ist, wird eine Betriebsrente in kleinen Betrieben eher selten angeboten. Es würde aber für jeden Arbeitnehmer Sinn machen, weil die gesetzliche Rente wohl nicht ausreichen wird.
Kann ich denn als kleines Unternehmen mit vielleicht 15 oder 25 Mitarbeitern eine betriebliche Rente anbieten?
Paul van Gerven: Ja. Eigentlich ist es sogar ein Muss eines jeden Betriebes, seinen Mitarbeitern die Vorteile einer solchen betrieblichen Altersvorsorge mitzuteilen, zumal das auch noch vom Staat gefördert wird. Als Arbeitgeber sollte man da einen Fachmann für betriebliche Altersvorsorge zuziehen, der die Mitarbeiter allesamt informiert, berät und das auch dokumentiert. Damit hat der Arbeitgeber seine Pflicht getan. Denn es gibt tatsächlich Mitarbeiter, die keine betriebliche Altersvorsorge wünschen oder zumindest sehr viele Vorurteile dagegen haben. Abgewickelt wird die betriebliche Altersvorsorge über eine Rentenversicherung.
Was kostet das den Arbeitgeber?
van Gerven: Wenn eine Angestellter einer betrieblichen Altersvorsorge zustimmt und jeden Monat beispielsweise 100 Euro gespart werden sollen, spart der Arbeitgeber schon einmal etwa 20 Euro Sozialabgaben ein, da die Vorsorge vom Brutto abgezogen wird. Nach dem neuen Gesetz muss der Arbeitgeber 15 Prozent dazu zahlen, in dem Beispiel also 15 Euro. Das kann auch ein Mittel zur Mitarbeiterbindung sein: Statt 100 Euro mehr netto für den Mitarbeiter, die den Betrieb circa 200 Euro kosten, investiert der Betrieb komplette 100 Euro in die Altersvorsorge. Das kann so angelegt werden, dass falls der Mitarbeiter innerhalb der ersten fünf Jahre nach Abschluss der betrieblichen Altersvorsorge den Betrieb verlässt, der komplette bislang angesparte Betrag im Betrieb bleibt. Erst nach fünf Jahren geht alles Angesparte auf den Arbeitnehmer über. Meiner Ansicht auch ein interessantes Instrument, einen Mitarbeiter an sich zu binden.
Herr van Gerven, vielen Dank für die Tipps.
Mit Paul van Gerven sprach Camillo F. Kluge.