Volle Auftragsbücher sorgen für zufriedene Betriebe. Doch der Fachkräftemangel stellt kleinere und mittlere Betriebe immer wieder vor Herausforderungen – insbesondere dann, wenn es zu unerwarteten Störungen des betrieblichen Alltags kommt. Wie man sich wappnen kann, verrät Finanzexperte Paul van Gerven in einer dreiteiligen Serie.
Fällt plötzlich ein Mitarbeiter aus, gerät der betriebliche Ablauf ins Stocken, Aufträge können nicht wie geplant erledigt werden. Paul van Gerven verrät, wie man seitens eines Betriebs Vorsorge treffen kann, um im Falle von Unfällen oder Ausfällen möglichst vor finanziellen Einbußen gewappnet zu sein.
Paul van Gerven (Foto) ist Experte für Unternehmerversorgung und IHK-geprüfter Versicherungsfachmann. Für Nachfragen ist er per Mail (paulvangerven@icloud.com) oder telefonisch (0177/7624605) zu erreichen.
Herr van Gerven, angenommen einem Monteur fällt eine Last so unglücklich auf den Arm, dass dieser bricht. Das ist doch ein Betriebsunfall, die Berufsgenossenschaft tritt dann für den Mitarbeiter ein. Was bedeutet das aber finanziell für den Arbeitgeber, also den Betriebsinhaber?
Paul van Gerven: Die Lohnfortzahlung an den verletzten Mitarbeiter wird von der Berufsgenossenschaft nicht getragen. Und das Krankengeld wird auch erst nach sechs Wochen gezahlt, bis dahin muss der Betrieb die Lohnkosten fortzahlen. Wenn der ausfallende Mitarbeiter eine Fach- oder Führungskraft ist, die ersetzt werden muss, ist das mit gehörigem, teils auch finanziellem Mehraufwand verbunden. Da auf dem Markt akuter Fachkräftemangel herrscht, lässt sich ein Ersatz sicher nicht von heute auf morgen finden. Ist der Betrieb also gezwungen, neue Mitarbeiter zu suchen, dauert dies seine Zeit. Diese neuen Kollegen müssen dann erst eingearbeitet und in das Team integriert werden. Andere Kollegen müssen in die Aufgaben der ausgefallenen Führungs- oder Fachkraft eingewiesen werden. Eventuell sind sogar Fortbildungen notwendig. All das kostet viel Zeit und Geld. Im schlimmsten Fall kann der Ausfall eines Mitarbeiters in einer Schlüsselposition sogar dazu führen, dass es zu Umsatzausfällen kommt oder noch schlimmer: Wegen Nichteinhaltung von Terminen könnten sogar Vertragsstrafen auf das Unternehmen zukommen. Für einen kleinen Betrieb kann das den wirtschaftlichen Ruin bedeuten.
Gibt es den Möglichkeiten, ein Unternehmen genau gegen solche Risiken abzusichern?
van Gerven: Für den Arbeitgeber macht es durchaus Sinn, das gesundheitliche Wohl seiner Angestellten im Blick zu haben. In Form einer betrieblichen Sozialleistung lässt sich maßgeschneidert Vorsorgen. Eine solche zusätzliche Absicherung durch den Betrieb wird idealerweise so aufgeteilt, dass sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber im Schadensfall davon finanziell profitieren und besser abgesichert sind. Der Arbeitgeber kann so leichter finanzielle Einbußen oder die Suche nach neuen Fachkräften überbrücken. Es gibt sogar die Möglichkeit, einen solchen Ausfall von Mitarbeitern vom ersten Tag an aufzufangen.
Inwieweit profitiert der Arbeitnehmer auch von dieser Absicherung?
van Gerven: Für den Arbeitnehmer bietet das eine zusätzliche finanzielle Unterstützung gegenüber dem eher knappen Krankengeld. Dabei gilt auch hier wie bei fast allen Versicherungen, ganz genau zu prüfen, was die jeweilige Gesellschaft bietet. Dem Arbeitgeber nutzt es schließlich nichts, wenn er seine Angestellten gegen Arbeitsunfälle absichert, der Mitarbeiter aber beim Familienausflug mit dem Fahrrad einen Unfall hat. Ein Unfall ist nun einmal ein plötzliches, nicht vorhersehbares und unfreiwilliges Ereignis.
Im zweiten Teil dieser Reihe wird das Thema Berufsunfähigkeit und ihre Absicherung für Mitarbeiter und Betrieb behandelt werden.
Mit Paul van Gerven sprach Camillo F. Kluge.