Eine regelmäßige DGUV V3-Prüfung? Viele Gewerbetreibende wissen gar nicht, dass es eine solche Prüfungsvorschrift für elektrische Geräte, Maschinen und Anlagen überhaupt gibt, doch die Berufsgenossenschaften schreiben sie vor. Geprüft werden muss im Prinzip alles, was mit Elektrizität betrieben wird – auch Computer, Mehrfachsteckleisten, Ladegeräte, Radios, Kaffeemaschinen oder Wasserkocher.
Die DGUV V3-Prüfung hat damit ihren festen Platz in der langen, langen Reihe gesetzlicher bzw. behördlicher Vorschriften, die Unternehmen und Betriebe beachten müssen. Doch um dem Folge zu leisten, muss man die Vorschriften erst einmal kennen. Wer kennt schon die Garagenverordnung? Oder die Details der jeweiligen Landesbrandvorschrift? Nur Wenige werden nun heftig nickend ein überzeugtes „Jawohl!“ von sich geben können. Doch Unwissenheit schützt nicht vor Strafe – aber das soll jetzt auch gar nicht thematisiert werden.
Vieles kann den Versicherungsschutz gefährden
Vielen Unternehmern und Geschäftsführern ist ebenso wenig bekannt, dass wenn nicht alle gesetzlichen oder behördlichen Sicherheitsvorschriften beachtet und erfüllt wurden, der Versicherungsschutz für die jeweilige Betriebseinrichtung gefährdet ist. Das Einhalten dieser Vorschriften ist nämlich eine grundsätzliche Obliegenheit, die mit fast 100-prozentiger Sicherheit auch in den Bedingungen der bestehenden Verträge festgeschrieben ist. Diese Obliegenheitsverletzung kann im Schadenfall zu einer Kürzung der Entschädigung führen. Im Extremfall erhalten die Geschädigten dann keinen Cent. Und je nach Schadensfall kann ein Betriebsinhaber schnell vor den Trümmern seiner Existenz stehen, wenn der Versicherer die Leistung verweigert.
ZUM AUTOR
Reinhard Eller (Foto) begann 1993 seine Lehre zum Versicherungskaufmann. Nach dem Studium zum Betriebswirt war er in leitender Position bei einer Gesellschaft tätig. 2004 folgte der Wechsel zu
Dr. Ludwig & Partner Versicherungsmakler. Als zertifizierte Versicherungsmakler bietet das Unternehmen spezielle Lösungen und Deckungskonzepte für diverse Branchen.
Neben den Sicherheitsvorschriften gibt es eine Menge weiterer Punkte, die den Versicherungsschutz gefährden. Ganz oben steht hier die Leistungskürzung, weil Sicherungen nicht angewendet wurden oder gar nicht vorhanden sind. Unter diese Sicherungen können sehr unterschiedliche Dinge fallen: Angefangen bei einer Sprinkleranlage in einer Mälzerei, einer Alarmanlage in einer Boutique oder auch ein Fenster in der Belegschaftstoilette. Wird beispielsweise dieses über Nacht gekippt offen gelassen und so als Einstieg für einen Einbruch genutzt, wird die Entschädigung massiv gekürzt. Da es nahezu unmöglich ist zu überwachen, ob jeder Mitarbeiter stets an alles denkt, ist der Versicherungsschutz ständig in Gefahr.
Es gibt allerdings Lösungen für die genannten Probleme
✓ Unterversicherungsverzicht
Den genauen Neuwert von Betriebseinrichtung, Waren und Vorräten festzustellen ist schwierig. Setzt man den Wert versehentlich zu gering an, kürzt der Versicherer im Schadenfall wegen Unterversicherung die Leistung im Verhältnis zum tatsächlichen Wert. Manche Versicherer verzichten auf den Einwand der Unterversicherung bis zu einem Schaden von 500.000 Euro – so erhalten Sie trotz einer eventuellen Unterversicherung den kompletten Schaden bis zur Versicherungssumme ersetzt.
✓ Sicherungen
Wenn vereinbarte Sicherungen wie eine Einbruchmeldeanlage versehentlich nicht betätigt wurden, führt dies normalerweise zur Leistungsverweigerung des Versicherers. Manche Gesellschaften leisten dennoch bei Schäden bis 50.000 Euro ohne jeglichen Abzug, bei Schäden bis zu 1 Mio. Euro werden mindestens 80 Prozent ersetzt.
✓ Gesetzliche, behördliche oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften
Ein Unternehmer kennt nicht alle geltenden Vorschriften und kann sie im täglichen Geschäftsleben auch nicht immer ohne Fristversäumnis einhalten. Versicherer berufen sich im Schadenfall allerdings oft auf derartige Versäumnisse und verweigern dann die Leistung. So z. B. wenn Brandschutztüren blockiert werden, oder wenn durch einen technischen Defekt eines Faxgerätes ein Brand verursacht wird und die DGUV V3-Prüfung nicht nachgewiesen werden kann. Andere hingegen machen bei Schäden bis 50.000 Euro keinerlei Abzüge. Und bei Schäden darüber hinaus werden mindestens 80 Prozent ersetzt, auch wenn Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten wurden.
✓ Grob fahrlässig verursachte Schäden
Wer bei einer Handlung nicht die nötige Sorgfalt walten lässt, handelt fahrlässig. Wer die Sorgfaltspflicht in besonderem Maße missachtet, handelt grob fahrlässig. Im Schadenfall entsteht schnell ein Streit darüber, ob ein fahrlässiger Fehler oder ein grob fahrlässiger dem Schaden vorausging. Grob fahrlässige Fehler können Konsequenzen für den Versicherungsschutz haben. Doch bei Schäden bis 1 Mio. Euro bieten einige Versicherer trotz grober Fahrlässigkeit eine Mindestleistung von 80 Prozent, bei Schäden unter 200.000 Euro wird bei einigen sogar komplett auf einen Abzug verzichtet.