Die Zahl ist erschreckend: Bei rund 70 Prozent, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, der Lkw-Transporte ist die Ladung nicht richtig gesichert. Konkrete Zahlen für Transporter liegen nicht vor, doch ist zu befürchten, dass der Anteil höher liegt.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt es in §22 StVO sehr konkret und sehr streng vor: Ladung sowie auch das Ladungssicherungsgerät selbst ist so zu sichern, dass auch bei einer abrupten Ausweichbewegung oder einer Vollbremsung nichts umfällt, umkippt, herabfällt oder hin- und her rollt.
Selbst bei normaler Fahrt kann eine zügig durchfahrene Kurve oder eine auf Rot springende Ampel, die zum plötzlichen Bremsen zwingt, nicht ordnungsgemäß gesichertes und verstautes Material oder Waren durch das Fahrzeug oder über die Ladefläche rutschen lassen. Im günstigsten Fall geht vielleicht nur die Ware kaputt, im ungünstigsten kommt es zu einem Unfall, weil die Fliehkräfte die Teile katapultartig wie Geschosse umherfliegen lassen und dabei auch Fahrer oder Beifahrer verletzen können.
Im Berufsalltag sind es oft Zeitdruck oder auch fehlende Kenntnisse, wie Ladung korrekt zu sichern ist, die Grund für mangelnde Ladungssicherung sind. Folgende leicht zu berücksichtigende Punkte bei jeder Verladung – auch bei kurzen Strecken – zu beachten, ist die Basis für korrekte Ladungssicherung:
- Ladung nur im Laderaum transportieren, nicht in der Fahrerkabine
- Fahrzeug mit Zurrgurten und -netzen, Antirutschmatten u. ä. ausrüsten
- Ladung immer sichern, auch bei kurzen Strecken
- Ladelücken vermeiden oder absichern
- Belastbarkeit von Zurrgurten und -mitteln beachten
- Die im Fahrzeug eingebaute Ausrüstung zur Ladungssicherung verwenden
- Nutzlast und zulässige Achslasten (Lastverteilung) beachten
Übrigens: Der Halter eines Transporters sowie auch der Verlader sind genauso in der Pflicht wie der Fahrer, dass Ladung vernünftig gesichert ist.
cfk