Laut Fehlzeiten-Report 2022 stehen laut TÜV Rheinland Muskel- und Skeletterkrankungen nach den Atemwegserkrankungen auf Platz zwei der häufigsten Ursachen für eine Arbeitsunfähigkeit.
Für das Jahr 2020 wird der Schaden durch den Produktionsausfall aufgrund dieser Erkrankungen auf 19,6 Milliarden Euro geschätzt. „Das ist eine beunruhigende Tendenz, der wir mit unseren Beratungsangeboten entgegentreten möchten“, betont Dr. Wiete Schramm, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland. „Unsere Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner unterstützen Unternehmen bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf Belastungen des Muskel-Skelett-Systems.“
Für die Beurteilung von Belastungen des Muskel-Skelett-Systems stehen sechs Leitmerkmalmethoden zur Verfügung: Heben und Tragen, Ziehen und Schieben, repetitive Tätigkeiten, Ganzkörperkräfte, Körperzwangshaltung und Körperfortbewegung. Technische Maßnahmen tragen dazu bei, die Belastungen für das Muskel-Skelett-System zu reduzieren. Dazu gehören unter anderem Hebe- und Tragehilfen, die in vielen Berufen von der Entsorgungswirtschaft über das Handwerk bis hin zur Pflege eingesetzt werden können. „Zeitdruck führt oftmals dazu, dass Beschäftigte technische Hilfsmittel nicht nutzen. In einer gesundheitsorientierten Unternehmenskultur ist die Anwendung hingegen selbstverständlich. Dabei hat das Wissen über Muskel- und Skeletterkrankungen großen Einfluss auf das Verhalten im Beruf“, so die Fachärztin.