Das Dortmunder Unternehmen Dolezych arbeitet seit über 85 Jahren daran, die Hebe- und Ladungssicherungstechnik voranzutreiben. Nahezu alle Produkte des Unternehmens im Bereich Ladungssicherung und Anschlagmittel sind auf der Positivliste des Bundesamt für Güterverkehr (BAG) verzeichnet, die förderungswürdige Maßnahmen und Produktgruppen auflistet.
Nicht nur innovative Produkte wie die textile Kette „Do Nova“ erkennt das BAG als „überobligatorische“ Sicherungsmittel an. Nahezu das gesamte Dolezych-Produktportfolio ist mit bis zu 80 Prozent förderungswürdig. Dazu gehören zum Beispiel Zurrgurte, Zurrpunkte oder rutschhemmende Unterlagen, Netze, Hebebänder oder Lastschlingen.
Förderberechtigt sind Unternehmer im Güterkraftverkehr oder wer Eigentümer oder Halter schwerer Nutzfahrzeuge ab 7,5 t ist. Unterstützt werden sogenannte „überobligatorische Maßnahmen“, also Kauf, Miete oder Leasing zusätzlicher Hilfsmittel, die beispielsweise die Ladungssicherung optimieren.
Zuwendungsberichtigung
Zuwendungsberichtigt sind Personen, auf die alle Punkte dieser Checkliste zutreffen:
- Sie sind Unternehmer.
- Sie führen Güterkraftverkehr oder Werksverkehr durch.
- Sie sind Eigentümer oder Halter mindestens eines Nutzfahrzeuges, das …
– ein zulässiges Gesamtgewicht ≥ 7,5 t aufweist,
– ausschließlich für den Güterverkehr bestimmt ist und
– spätestens am 01.12.2020 zugelassen wurde.
Wenn das BAG die maximale Förderung genehmigt, müssen Unternehmen lediglich 20 Prozent der Kosten tragen. Die Kosten für normativ vorgesehene Prüfungen der Produkte sind ebenfalls in der Förderung enthalten. Auf der Website des BAG lässt sich ganz einfach der Antrag für eine entsprechende Förderung stellen.
Weg zur Förderung
Wie für alle Förderungen gilt auch hier, dass das BAG vor dem Kauf den Antrag genehmigen muss.
1) Angebot anfragen
2) Antrag bei BAG stellen
3) Zuwendungsbescheid erhalten
4) Produkte kaufen
5) Rechnung einreichen
6) Die bewilligte Förderung wird Ihnen ausgezahlt.