Sicherheit lautet das oberste Gebot bei Arbeiten an der Gebäudehülle, denn es gilt Menschenleben und die Gesundheit zu schützen. Welche Maßnahmen, Schutzziele, Rangfolgen und Systeme bereits in der Planung zu berücksichtigen sind, um während der Bauphase und bei der Instandhaltung Gefahren abzuwehren, erklärt der Spezialist für Absturzsicherung ST Quadrat.
Mit der steigenden Technisierung von Gebäuden wird das Dach oft zur Nutzfläche. RWAs, Lüftungsanlagen, Belichtungselemente, Technikzentralen, aber auch Begrünung, Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sind mittlerweile häufig vertreten. Bei der Planung darf nicht vergessen werden, dass diese Aufbauten regelmäßig gewartet und instandgehalten werden müssen. Ob Warm- oder Kaltdach, Gründach, Kühlhalle, Parkdach – alle Dächer mit individuellen Anforderungen müssen regelkonform abgedichtet und nach Fertigstellung regelmäßig gewartet werden, wenn sie zum Werterhalt einer Immobilie beitragen sollen. Deshalb sind bereits bei der Planung eine Reihe von Normen und Regeln zu berücksichtigen, Schutzziele zu definieren und Rangfolgen einzuhalten.
Absturzsicherungen für nachhaltigen Unterhalt
Als Schutzmaßnahmen gegen Absturz während der Bauphase werden vorübergehende Maßnahmen wie Gerüste, Baugeländer, Auffangnetze und Abdeckungen eingesetzt. Eine wirtschaftliche spätere Wartung und Instandhaltung des Gebäudes ist mittels Anschlageinrichtungen, Seilsystemen oder auch Seitenschutzsystemen möglich, die dauerhaft auf dem Dach verbleiben.
Für die fachgerechte Montage der Systeme durch die ausführenden Betriebe bieten die Hersteller entsprechende Montageanweisungen. Auch dabei sind die Sicherheitsaspekte zu Unfallverhütung und Absturzgefahr zu berücksichtigen.
Absturzsicherungen ermöglichen den nachhaltigen Unterhalt eines Gebäudes. Sie müssen dauerhaft und verlässlich sein, um den Schutz von Menschenleben zu bewahren. Eine frühzeitige Berücksichtigung der Absturzsicherung bei der Planung unter Betrachtung aller Gewerke ist unumgänglich, um Schnittstellen-Problematiken zu reduzieren und die Ausführung eines sicheren, praxistauglichen Absturzsicherungssystems zu gewährleisten. Hier sind die Architekten und alle an der Planung Beteiligten gefordert.
Das Planungsteam von ST Quadrat steht täglich vor der Herausforderung, Verarbeitern die für die Montage erforderliche Ausführungsplanung der Absturzsicherungssysteme zu erstellen. Schon während der Planungsphase unterstützt ST Quadrat Architekten mit Rat und Tat bei komplexen Fragestellungen. Von der Machbarkeitsprüfung hinsichtlich Befestigungsmöglichkeiten der Systeme, der Unterstützung bei Ausschreibungen oder Hilfe in Planungsfragen, werden die Kompetenzen des Unternehmens benötigt. Neben einer großen Palette an Standardprodukten ist auch die Konzeption von objektbezogenen Sonderlösungen gefragt.
Potentielle Gefahren bei Wartung und Instandhaltung
Um auch nach der Bauphase Begehen und Kontrolle von Dachflächen einfach zu gestalten, müssen potentielle Gefahren bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten in der Planung berücksichtigt werden. Alle Arbeitsplätze und Verkehrswege sind so einzurichten, dass ein Absturz verhindert wird. Die DIN 4426 „Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen – Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege – Planung und Ausführung“ bildet dabei die Grundlage. Sie definiert allerdings nur Mindestanforderungen. Folgende Kriterien sind besonders zu beachten:
• Dauer und Umfang der Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich
• Art der auszuführenden Arbeiten
• Verwendungseinschränkungen der PSAgA.
Entsprechend muss der Bauherr die besonderen Anforderungen des Gebäudes sowie Vorgaben für Sicherheit und Gesundheitsschutz für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten in einem Dokument zusammenfassen.
Kollektiver Schutz ist individuellem Schutz vorzuziehen
Laut den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121/2019) ist kollektiver Gefahrenschutz dem individuellen Gefahrenschutz vorzuziehen. Für Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Sinnvoll sind kollektive Schutzeinrichtungen, also Seitenschutzsysteme nach DIN EN 13374. Hier empfiehlt sich der Einsatz eines Geländersystems, wie beispielsweise dem „LUX-top G-T“.
Die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A2.1/2012) definiert als Absturzsicherung eine zwangsläufig wirksame Einrichtung, die den Absturz auch ohne bewusstes Mitwirken der Beschäftigten verhindert. Sie legt ferner fest, dass bei Absturzgefahr ein Seitenschutz anzubringen ist. Für absturzgefährdete Bereiche auf Dächern, die auch bei schlechtem Wetter und Dunkelheit begangen werden müssen, sind Geländer die notwendige und sicherste Lösung. Auch wenn der Seitenschutz meist die optimale Absturzsicherung darstellt, gibt es auch Fälle, in denen die Verwendung von PSAgA in Kombination mit Anschlagpunkten und Seilsystemen die richtige Lösung darstellt.
Das Vorhalten einer Absturzsicherung schließt die Dokumentation durch den Verarbeiter und die jährliche Prüfung der Sicherungsanlagen durch einen Sachkundigen nach DGUV Grundsatz 312-906 mit ein. So sollten Bauherren, Gebäudeinhaber oder -betreiber sich für umsichtig geplante, fachlich korrekt installierte Absturzsicherungseinrichtungen entscheiden, um sich und vor allem Ihre Beschäftigten bestmöglich gegen Absturz zu sichern.