Deutschlandweit sind es einige Tausend Quadratkilometer an Flachdächern, die auf unterschiedlichsten Gebäuden zu finden sind. Arbeiten auf diesen auf den ersten Blick harmlosen Flächen bergen aber viele Gefahren. Neben dem Absturz bei Tätigkeiten am Dachrand lauert vor allen Dingen die Gefahr eines Durchsturzes. Dagegen gilt es sich zu schützen.
Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) standen im Jahr 2018 rund 30 Prozent aller tödlichen Arbeitsunfälle in Deutschland in Zusammenhang mit Arbeiten auf Dächern. Das beinhaltet sowohl Stürze vom Dachrand als auch Stürze „durch nicht tragfähige Bauteile“, wie es bei der DGUV heißt. Ein solcher Sturz mag beim Kindergartenpavillon vielleicht noch glimpflich enden, bei einer Turnhalle, einer Industriehalle oder einem Flugzeughangar stehen die Chancen, einen solchen Sturz zu überleben, deutlich schlechter.
Die DGUV warnt besonders vor den nichttragfähigen Bauteilen und Flächen, beispielsweise Lichtkuppeln, die Arbeiten auf dem Flachdach so gefährlich machen. Denn meist ist beim Begehen gar nicht zu erkennen, ob die Konstruktion aus dünnen Profilblechen, Faserzementplatten oder schmalen Holzverschalungen besteht. Auch Lichtbänder und -platten bergen die Gefahr des Durchsturzes.
Insofern empfiehlt die DGUV auch dringend: „Wer ein Flachdach betritt, sollte die sicheren Verkehrswege kennen. Gerade bei Bestandsbauten ist nicht immer leicht zu beurteilen, wo ein Dach sicher begangen werden kann.“ Vor Sturzunfällen bewahren Absperrungen, Geländer oder ausreichend hohe Brüstungen an Dachkanten und anderen potenziellen Absturzbereichen, zum Beispiel rund um eine Lichtkuppel. Zwingend muss Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) getragen werden, wenn keine solche technische Maßnahme vorhanden ist. Und im Zweifel lieber einmal die PSAgA zu oft anlegen, anstatt sie vielleicht nie wieder anlegen zu können.
cfk