Tätigkeiten in absturzgefährdeten Bereichen sind mit einem immens hohen Risiko für Leib und Leben, ebenso für die Verantwortlichen in den Unternehmen, behaftet. Dennoch finden wir hier einen Bereich vor, in dem oftmals große Unwissenheit oder auch eine stiefmütterliche Behandlung den Alltag prägen. Wie sich Sicherheit für solche Tätigkeiten schaffen lässt, auch rechtlich, behandelt der Fachbeitrag von Roth Absturzsicherungen & Dachabdichtungen.
Wo diese Sicherheit fehlt, sollte dringend – schnell und gewissenhaft – gehandelt werden. Das Entwickeln und Implementieren entsprechender Prozesse sollten Sie nicht auf die lange Bank schieben. Ein Rat, der sich daraus ergibt, dass Handlungsweisen, Verantwortlichkeiten und auch Strafen in den verschiedenen Schriften klar geregelt werden. Nicht auszumalen welche Folgen ein Absturz für den Arbeiter, dessen Familie und Umfeld mit sich bringt.
Typisches Denken und Aussagen
Lassen Sie uns doch einmal, mit typischer Denke und Aussagen, uns unseren Alltag vor Augen führen:
- „Wir haben das schon immer so gemacht. Bisher ist immer alles gut gegangen – alles nur Zeitverschwendung.“
- „Die sollen einfach aufpassen, dann passiert schon nichts.“ oder „Ich passe schon auf.“
- „Seit über 30 Jahren arbeite ich auf Dächern. Ich weiß was ich tue und bin fit – mir kann nichts passieren.“
- „Lichtbänder oder -kuppeln würde ich niemals betreten.“
- „Das ist doch keine Höhenarbeit, was sind schon 3 Meter.“
Dies alles sind Aussagen von Arbeitern und Arbeitgebern – eine fatale Denke. Mit einer Studie weist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) darauf hin, dass mehr als ein Viertel aller tödlichen Arbeitsunfälle Absturzunfälle sind.
Betrachten wir dies in Zahlen:
- Knapp 90 Prozent der tödlichen Dachabstürze geschehen, weil nicht begehbare Bauteile beim Betreten durchbrechen.
- Über 80 Prozent der tödlichen Abstürze werden durch organisatorische Fehleinschätzung und Selbstüberschätzung mitverursacht.
- Fast 60 Prozent der tödlichen Unfälle passieren ausgebildete Fachkräften.
- 50 Prozent der tödlich Verunglückten sind zwischen 50 und 59 Jahr alt. „Alte Hasen“ mit jahrzehntelanger Erfahrung.
- Über 30 Prozent der tödlichen Abstürze passieren aus einer Höhe von nur 2 Metern.
Verantwortung beim Arbeitgeber
Die Hauptverantwortung in den Betrieben tragen immer Arbeitgebende und die Unternehmensleitung. Es ist jedoch klar, betrachtet man die lange Liste der Pflichten im Bereich Sicherheit und Gesundheit, dass die Unternehmer sich nicht allein um die Sicherheit der Beschäftigten kümmern können. Daher dürfen Sie Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten an andere Personen delegieren.
Aber aufgepasst: Laut Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1 müssen diese Pflichtübertragungen zwingend in Schriftform ausgestaltet werden und bestimmte, definierte Inhalte wiedergeben. Somit ist genau zu regeln,
- welche Unternehmerpflichten in welchem Umfang übertragen werden,
- welche Befugnisse der beauftragten Person erteilt werden,
- wie hoch das Budget ist, über das die beauftragte Person verfügen kann, um die Maßnahmen umzusetzen,
- welche Überschneidungen es mit benachbarten Verantwortungsbereichen gibt
- und wie die Zusammenarbeit mit anderen Verpflichteten geregelt ist.
Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass Qualifikation und Zuverlässigkeit bei der betrauten Person gewährleistet sind. Fehlen entsprechende Kenntnisse – bei interner Delegation – ist zeitnah für die Weiterbildung der beauftragten Person zu sorgen. Weiter ist zu beachten, dass Arbeitgebende oder Unternehmer durch die Beauftragung anderer Personen nicht von allen Pflichten befreit sind. So verbleiben die Pflichten zur Unterweisung, zur Kontrolle und zur entsprechenden Ausrüstung der beauftragen Personen.
Ganz allein wird der Arbeitgebende mit der Verantwortung jedoch nicht gelassen. So sorgt der Gesetzgeber in §13 Arbeitsschutzgesetz, unabhängig von der Pflichtübertragung, für Unterstützung und regelt die besondere Verantwortung von Führungskräften – Personen, „die mit der Leitung des Unternehmens oder Betriebs beauftragt sind“. Sie haben eine zivilrechtliche Fürsorgepflicht für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten entsprechend ihren Aufgaben im Unternehmen und müssen auf gemeldete Probleme reagieren. Auch trägt selbstverständlich jeder Mitarbeiter Verantwortung. So sind Probleme umgehend zu melden, Anweisungen zu befolgen und die zur Verfügung gestellte Ausrüstung ist gewissenhaft zu nutzen.
Gesetze, Normen und Vorschriften
Eine Vielzahl von Gesetzen, Normen und Vorschriften ergeben klare Regelungen. Sie beschreiben allgemeine und konkrete Maßnahmen für die Umsetzung der Absturzsicherung. Darüber hinaus wird auch die Haftung im Falle eines Unfalls geregelt. Zur Ahndung entsprechender Zuwiderhandlungen sind zusätzlich zu den zivil- & sozialrechtlichen Folgen Bußgelder, aber auch Haftstrafen, für die verantwortlichen Personen vorgesehen. Zudem gefährdet vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln die Haftungsübernahme durch die gesetzliche Unfallversicherung.
Oftmals empfunden als Einschränkung oder gar Schikane, haben die erlassenen Gesetze, Regeln und Verordnungen stets positive Absichten und sollen vereinheitlichend der Sicherheit von Ihnen und Ihren Mitarbeitern dienen. So geben Ihnen diese Schriften Hilfestellung und erläutern, was genau zu tun ist, um (Rechts)Sicherheit für die Unternehmen, deren Mitarbeiter und Familien zu schaffen.
Sicherheit schaffen als Arbeitgeber:
- Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz bereitstellen
- Für fristgemäße Prüfung der PSAgA-Artikel sorgen
- Mitarbeiter entsprechend der Regeln der DGUV ausbilden
- Jährliche betriebliche Unterweisung der Mitarbeiter, diese ist zu Dokumentieren
- Gefährdungsbeurteilungen erstellen und aktuell halten
Sicherheit schaffen als Arbeitnehmer:
- Den Unterweisungen und Vorgaben Folge leisten
- Probleme umgehend melden, wenn möglich lösen/beseitigen
- Verantwortungsvoller und sachgemäßer Umgang mit der Ausrüstung
- Gegenseitige Achtsamkeit