Arbeitsplätze in der Höhe bergen besonderes Gefahrenpotenzial. Absturzsicherung ist gesetzliche Pflicht. Was es zu beachten gilt? Norman checkt’s!
Doch welche Regeln und Normen zur Absturzsicherung sind wichtig? Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) formuliert die Sicherheitsanforderungen: „Arbeitsplätze und Verkehrswege müssen so eingerichtet werden, dass die Arbeiten und das Begehen […] ohne Absturzgefahren durchgeführt werden können. Bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen ist die Rangfolge Absturzsicherungen, Auffangeinrichtungen, individueller Gefahrenschutz zu beachten.“
Gesetzestexte zur Absturzsicherung:
- Maßnahmen als Arbeitgeber: § 3 und § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales: „Schutz vor Absturz und herabfallen den Gegenständen“
– § 3a Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verb. mit
Punkt 1.5 Abs. 4
– Betreten von Gefahrenbereichen (ASR A2.1) - Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121: „Gefährdung von
Beschäftigten durch Absturz“ - § 12 DGUV-Vorschrift 38/39 „Bauarbeiten“ (früher BGV C22) der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft: Erfordernis von Absturzsicherungen
- DGUV Regel 112-198 (früher BGR 198): Bestandteile, Einsatz, Kennzeichnung
und Zertifizierungen der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Relevante Normen:
- Gefahren bei Wartung / Instandhaltung auf Dächern – DIN 4426:
Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen – Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege – Planung und Ausführung. Gilt für Arbeitsplätze auf Dächern und an Fassaden-, Fenster- und Glasflächen, ferner für dauerhaft installierte Verankerungen an Fassaden für Gerüste. - Kollektive Absturzsicherung mit Geländern – DIN EN 13374: Temporäre Seitenschutzsysteme zur Absturzsicherung (z. B. Geländersystem)
- Persönliche Schutzausrüstung nach DIN EN 795 bzw. DIN EN 795/A1:
Anforderungen, Prüfverfahren, Gebrauchsanleitungen und Kennzeich nungen für Anschlageinrichtungen in Verbindung mit PSAgA
Jährliche Prüfung PSA. Das Vorhalten einer Absturzsicherung schließt die Dokumentation durch den Verarbeiter und die jährliche Prüfung der Sicherungsanlagen durch einen Sachkundigen nach DGUV Grundsatz 312-906 mit ein.
Informationsschriften der DGUV:
Information 201-056: „Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern“
>> Dieser Normencheck erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, insbesondere auf Produktebene. Quellen & Links für weitere Information: