Pro Jahr ereignen sich in Deutschland etwa 100.000 Unfälle auf Baustellen. Somit erleidet etwa jeder zwanzigste Arbeiter einen meldepflichtigen Unfall. Steigtechnik-Experte Zarges gibt Tipps, worauf Maler, aber auch Trockenbauer und Verputzer bei ihrer täglichen Arbeit achten sollten.
Das Arbeiten auf Gerüsten, in Höhen, an schlecht zugänglichen Stellen oder auch mit gefährlichen Arbeitsmaterialien gehört für Trockenbauer, Maler oder Verputzer zum Berufsalltag. Doch mit der Auswahl des passende Steiggerätes lassen sich Unfälle vermeiden. Diese Auswahl geschieht in vier Schritten.
Im ersten Schritt ist zu klären, ob das Steiggerät für den Zugang zum Arbeitsplatz benötigt wird oder ob es selbst als Arbeitsplatz für einen längeren Aufenthalt dient. Als zweiter Schritt sollte die Beurteilung nach dem Grundsatz „Sicherheit zuerst“ folgen. Das heißt, es muss rechtzeitig analysiert werden, welche Gefährdung beim Arbeitseinsatz – und sei sie noch so kurz – besteht. Dabei sollten die Arbeitsmittel, die Art der Tätigkeit und der Gefährdung sowie die jeweilige Umgebung berücksichtigt werden. Das fordert auch der Gesetzgeber, etwa in der Betriebssicherheitsverordnung.
Im dritten Schritt wird dann nach der Beurteilung möglicher Gefährdungen das richtige Steiggerät ausgewählt. Der vierte und letzte Schritt schließlich betrifft die richtige Anwendung des geeigneten Steiggeräts. Sicheres Arbeiten gewährleisten die Gefährdungsbeurteilung und die Verwendung eines richtigen Steiggeräts schließlich nur, wenn dieses auch in einem funktionstüchtigen Zustand ist. Steiggeräte sollten deshalb regelmäßig überprüft werden – auch dies schreibt der Gesetzgeber vor. Dafür muss jeder Unternehmer eine sogenannte „befähigte Person für Leitern und Fahrgerüste“ benennen, die regelmäßig den ordnungsgemäßen Zustand kritisch begutachtet.