Die für fahrbare Arbeitsbühnen gültige Normenreihe DIN EN 1004 wurde in den vergangenen Monaten turnusmäßig überarbeitet und sorgte zum Inkrafttreten am 1. Dezember für grundlegende Änderungen. Steigtechnik-Experte Krause hat die wichtigsten Fakten dazu.
Unfälle mit fahrbaren Arbeitsbühnen auf Baustellen und im privaten Bereich bilden seit geraumer Zeit einen Schwerpunkt im Unfallgeschehen. Dies betrifft sowohl Auf- und Abbauvorgänge als auch deren Nutzung. Neben einer Erweiterung des Gültigkeitsbereiches wurden in der Normenreihe grundlegende Änderungen zur Montage und Statik der Gerüste festgelegt. Ziel der Normänderung ist es, die Sicherheit der Anwender von fahrbaren Arbeitsbühnen zu erhöhen.
Immer ein Geländer zum Schutz
Eine grundlegende Änderung sieht daher vor, dass Geländer und Verstrebungen immer von der darunterliegenden Belagbühne aus montiert werden müssen, für die erste Belagbühne eines Gerüstes vom Boden aus. Alternativ können Geländer und Verstrebungen auch durch die geöffnete Belagbühnenluke montiert werden. Krause hält diese Methode allerdings für nicht ausreichend sicher und hat sich bei allen Gerüsten gegen diese Aufbauvariante entschieden. Alle fahrbaren Arbeitsbühnen von des Steigtechnik-Experten ermöglichen den Aufbau der Geländer von der darunterliegenden Ebene aus.
Wenn die Anwender im Aufbauprozess erstmalig eine Belagbühne durchsteigen, ist somit immer rundum ein Geländer zum Schutz vor Abstürzen vorhanden. Dies gilt darüber hinaus auch für den Abbau der Gerüste, der ebenfalls ein erhöhtes Gefahrenpotenzial mit sich bringt. Die neu konstruierten Geländerrahmen des „Guard Matic“-Systems können mit Leichtigkeit von der tiefergelegenen Ebene montiert werden und vereinen Handlauf, Knieleiste und Diagonale in einem Modul. Dadurch verringert sich die Anzahl der Einzelteile, was auch Transport und Logistik der Gerüste erleichtert.
Maximale Abstände reduziert
Eine weitere Änderung in den Konstruktionsvorgaben der Norm liegt in den maximalen Abständen zwischen den einzelnen Belagbühnen. Diese dürfen fortan nur noch einen Abstand von 2,25 Meter betragen. Dadurch werden mehr Belagbühnen und Geländer benötigt. Krause verringert darüber hinaus den in der Norm geforderten Maximalabstand auf 2,00 Meter, um den Aufbau der Gerüste noch komfortabler und sicherer zu machen. Die unterste Belagbühne darf in einer maximalen Höhe von 3,40 Metern montiert werden. Dieser Abstand gilt auch für die zweite Belagbühne, wenn sich die erste in einem Abstand unter 0,6 Metern vom Boden befindet. Neben Änderungen zu Konstruktion und Statik ändert sich mit der Norm auch deren Gültigkeitsbereich. War diese bisher erst ab einer Standhöhe von 2,50 Meter gültig, ist dies jetzt für alle Produkte dieser Kategorie der Fall.
Angepasste Innovationen
Die Krause-Lösung bietet den Anwendern höchsten Komfort durch an die Normänderungen angepasste Produktinnovationen bei maximaler Anwendersicherheit – vom täglichen harten Arbeitseinsatz in Industrie und Handwerk, bis zum universellen Gebrauch ambitionierter Heimwerker. Das neue innovative „Guard Matic“-System sorgt für 45 Prozent schnelleren Auf- und Abbau bei höchster Sicherheit, da weniger Einzelteile verbaut werden müssen. Durch den geringeren Belagbühnenabstand wird der Auf- und Abbau noch komfortabler und sicherer als bisher. Das Einhängen der nächsten Belagbühne kann ohne Hilfsbohle erfolgen und Werkzeuge sowie Arbeitsmittel können einfach von unten auf die nächste Ebene gelegt werden. Die stabile Konstruktion erfüllt die Statik- und Windlastanforderungen gemäß DIN EN 1004-1.
Weiterhin wurden die fahrbaren Arbeitsbühnen der Serien „Stabilo“ und „Monto“ mit neuen und innovativen diagonalen Verbindungen ausgestattet, die einfacher und schneller mit den Vertikalrahmen verbunden werden können. Die innovative Form der Diagonalen bietet eine der breitesten Nutzflächen auf dem Markt und stört bei Arbeiten auf dem Gerüst in keiner Weise.
Anwender sollten reagieren
Krause liefert bereits seit November alle fahrbaren Arbeitsbühnen der „Stabilo“- und „Monto“-Serien nach den Anforderungen der überarbeiteten Norm aus. Auch wenn für gewerbliche Anwender keine Verpflichtung besteht, im Bestand befindliche mobile Arbeitsbühnen nach den angepassten Vorgaben der neuen Norm DIN EN 1004-1 anzupassen oder auszutauschen, müssen die Tätigkeiten und die dazu verwendeten Arbeitsmittel regelmäßig im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung geprüft werden. Da der Stand der Technik und der sicherheitstechnische Hintergrund in diese Bewertung mit einfließen, sollten Anwender von fahrbaren Arbeitsbühnen auf die Änderungen der Norm reagieren und entsprechende Anpassungen an ihren Arbeitsmitteln vornehmen.
Die Steigtechnik-Experten von Krause stehen sowohl bei Fragen zur neuen Norm und den damit verbundenen Änderungen von fahrbaren Arbeitsbühnen als auch bei Beratungen zum Thema Wiederherstellung der Normkonformität beratend zur Seite.