In der Marktübersicht werden diesmal Ein-Personen-Gerüste einander gegenübergestellt, die alle von der BG BAU gefördert werden. Die Redaktion stellte Achim Fachbach, Fachmann für hochgelegene Arbeitsplätze und Verkehrswege bei der BG BAU, ein paar Fragen zu diesen Arbeitsbühnen.
Herr Fachbach, können Sie kurz die Merkmale eines Ein-Personen-Gerüstes skizzieren?
Achim Fachbach: Die mobilen Ein-Personen-Gerüste sind leicht zu transportieren und von einer Person auf- und abzubauen. Sie gewährleisten einen sicheren Standplatz für hochgelegene Arbeiten von bis zu ca. 6 m Arbeitshöhe. Der Aufbau erfolgt Schritt für Schritt von der untersten Plattform kommend. Ein-Personen-Gerüste können leicht – in der Regel ohne Werkzeug – zu einem Gerüstwagen mit Rollen umgebaut werden und dank ihrer kompakten Maße zum und vom Einsatzort in normalen Nutzfahrzeugen transportiert werden.
Welche Voraussetzungen muss ein Ein-Personen-Gerüst erfüllen, damit es von der BG BAU als „förderfähig“ eingestuft wird?
Fachbach: Die fahrbare Arbeitsbühne muss nach der DIN EN 1004 hergestellt sein. Des Weiteren muss der Hersteller den sicheren Auf- und Abbau, sprich vorlaufender Seitenschutz oder die 3-T-Methode, in seiner Aufbau- und Verwendungsanleitung beschreiben. Da sie durch den sicheren Standplatz in Verbindung mit einer Absturzsicherung für hochgelegene eine gute Alternative zu den meisten Leitertypen bieten, werden sie bis ca. 6 m Arbeitshöhe gefördert. Zudem können Ein-Personen-Gerüste in der Regel leicht, ohne Werkzeug zu einem Gerüstwagen mit Rollen umgebaut und dank ihrer kompakten Maße zum und vom Einsatzort in normalen Nutzfahrzeugen transportiert werden.
Gibt es oder wissen Sie von weiteren Ein-Personen-Gerüsten, die nicht von der BG BAU gefördert werden?
Fachbach: Nach jetzigem Wissenstand sind alle Produkte, welche nach der Norm DIN EN 1004 hergestellt sind, die oben genannten Abmessungen in Verbindung mit Vorhandensein der Beschreibung des sicheren Auf-, Um- und Abbaus in der Aufbau- und Verwendungsanleitung, auch förderfähig.
Warum sind die Förderhöhen bei den Ein-Personen-Gerüsten unterschiedlich? Es scheint dadurch ja, als wären Gerüste mit der 3-T-Methode bei der BG BAU nicht so beliebt…
Fachbach: Die Förderhöhen wurden aufgrund des Gefahrenminimierungsgebotes nach dem Arbeitsschutzgesetz festgelegt. Bei der 3-T-Methode verbleibt ein Restrisiko abhängig vom Verwender, welches bei systemintegrierten Absturzsicherungen nicht vorhanden ist.
Können Sie das eben angesprochene Restrisiko beschreiben? Ich hätte jetzt gedacht, dass die 3-T-Methode durch das Aufsteigen innerhalb des Gerüstes sogar weniger Restrisiko hat.
Fachbach: Bei der Aufbauvariante 3-T-Methode (engl. Through The Trapdoor = in der Durchstiegsluke sitzend) erfolgt der Einbau und Ausbau des Seitenschutzes für die oberste Lage, indem die Person nach dem teilweisen Durchstieg durch die Durchstiegsluke, auf der Plattform sitzt. Für die Montage oder Demontage des Seitenschutzes könnte die Person aber auch auf der obersten Plattform stehen. Im Gegensatz zum vorlaufenden integrierten Seitenschutz handelt es sich bei der 3-T-Methode um eine willensabhängige Auf- oder Abbauvariante.
Bei dem vorlaufenden integriertem Seitenschutz, montiert oder demontiert die Person aufgrund der vorgegebenen Montagereihenfolge den Seitenschutz immer aus der darunterliegenden Lage im gesicherten Bereich. Erst dann erfolgt bei dem Aufbau der Aufstieg in die oberste Lage. Während der Demontage des vorlaufenden integrierten Seitenschutzes befindet sich die Person bereits in der darunterliegenden und gesicherten Lage. Diese Zwangsläufigkeit besteht bei der 3-T-Methode nicht.
Fazit: Das Restrisiko Absturz ist bei der Methode vorlaufender integrierter Seitenschutz deutlich minimiert, da die Person sich immer in einem Bereich befindet, welcher während der Auf- und Abbauarbeiten von einem mindestens zweiteiligen Seitenschutz
gesichert ist.
Herr Fachbach, vielen Dank für die Erläuterungen.
Die Fragen stellte Camillo F. Kluge