Die wichtigsten Regeln zur Absicherung der Baustelle
Servus, ich bin Norman Checker, der Experte für Normen und Richtlinien. Heute fasse ich für Arbeitsschutz – aber sicher! die wichtigsten Punkte zur Baustellenabsicherung zusammen – für den Schutz von Arbeitern, Verkehrsteilnehmern und zur Vermeidung von Haftungsrisiken.

Wenn in einem Jahr – allein 2022 – fast 100.000 Unfälle auf deutschen Baustellen gemeldet werden und 74 Menschen ihr Leben verlieren, ist ein erneuter genauer Blick auf die komplexen Sicherheitsanforderungen nicht überflüssig, sondern lebensrettend.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne (SiGe-Pläne)
Laut Baustellenverordnung (BaustellV) muss bei größeren Bauvorhaben ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) erstellt werden. Dieser koordiniert alle Sicherheitsmaßnahmen und sorgt dafür, dass bereits in der Planungsphase Risiken erkannt und minimiert werden. Verantwortlich für die Umsetzung ist der Bauherr oder ein beauftragter Koordinator (SiGeKo).
INFO
Seit dem 1. April 2023 gilt in Deutschland die überarbeitete und an die EU-Richtlinie 92/57/EWG angepasste Baustellenverordnung (BaustellV) mit einer erweiterten Informationspflicht: Der Bauherr oder ein von ihm Beauftragter muss vor Einrichtung der Baustelle über spezifische Umstände auf dem Gelände informieren.
Schutzmaßnahmen und Verantwortlichkeiten
Die DGUV Vorschrift 38 enthält zentrale Vorgaben für den Schutz der Beschäftigten auf Baustellen. Dazu gehören Maßnahmen zur Absturzsicherung, der Umgang mit elektrischen Anlagen sowie Regelungen zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Die Einhaltung dieser Vorschrift liegt in der Verantwortung des jeweiligen Arbeitgebers und der Aufsichtspersonen.
Kollektiver Schutz gegen Absturz
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121-2 beschreiben Maßnahmen zur Absturzsicherung. Sie verlangen, dass vorrangig kollektive Schutzmaßnahmen wie Geländer oder Fangnetze eingesetzt werden – gegebenenfalls auch Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Auch die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten ist vorgeschrieben. Die Anforderungen an Absturzsicherungen ergänzt die DIN 4426. Temporäre Seitenschutzsysteme sind in der DIN EN 13374 aufgelistet.
Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen
Die Arbeitsstättenregel ASR A2.2 konkretisiert Maßnahmen zum Schutz vor Abstürzen und herabfallenden Gegenständen. Sie fordert unter anderem das Aufstellen von Schutzgerüsten und Fangnetzen sowie das Tragen von Helmen auf der Baustelle. Zudem gibt sie Hinweise zur Kennzeichnung von Gefahrenbereichen und zur Einrichtung von Sicherheitsabständen. Essenziell für die Baustellenkennzeichnung sind Absperrungen (Verkehrszeichen, Schranken, Bauzäune, Leitkegel und -baken), Beschilderung und Beleuchtung (Warnleuchten).
Ab wann ist ein SiGeKo erforderlich?
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) muss immer dann bestellt werden, wenn
Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber (oder mehrere Gewerke) auf einer Baustelle tätig werden.
Weiteres Regelwerk in der Übersicht:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Das grundlegende Gesetz für den Schutz der Beschäftigten.
- Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21): Technisches Regelwerk mit Regelplänen für die Absicherung von Baustellen im Straßenraum.
- Straßenverkehrsordnung (StVO): Enthält Vorschriften zur Verkehrssicherung bei Arbeiten im Straßenraum, insbesondere §§ 44 und 45 StVO9.
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Bezieht sich auf Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen, insbesondere im Grenzbereich zum Straßenverkehr.
- ASR A5.2: Konkretisiert Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Straßenbaustellen.
Achtung: Die Landesbauordnungen und kommunalen Satzungen beeinflussen die Baustellensicherung auf regionaler
Ebene (z. B. Abstände zu Gehwegen), somit können Anforderungen von Ort zu Ort unterschiedlich sein.
NORMANS 5 PRAXIS-TIPPS FÜR CHECKER:
- SiGe-Plan erstellen:
Vorab Gefahren bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen planen. - Absturzsicherung priorisieren:
Wo möglich, kollektive Schutzmaßnahmen wie Geländer oder Netze nutzen. - PSA bereitstellen, nutzen, kontrollieren:
Persönliche Schutzausrüstung konsequent einsetzen. - Gefahrenbereiche kennzeichnen und absichern:
Herabfallende Gegenstände vermeiden, Schutzvorrichtungen installieren. - Regelmäßige Unterweisung & Kontrolle:
Kontinuierliche Schulungen, tägliche Prüfung der Absicherungen (insbesondere bei schlechter Witterung).
>> Quellen & Links für mehr Informationen: