Arbeitsschutz von A bis Z für den Winter
Servus, ich bin Norman Checker, der Normen- und Richtlinien-Checker. Heute fasse ich für Arbeitsschutz – aber sicher! praktische Alltagstipps für die Wintermonate zusammen. Schon an alles gedacht?
Gut geschützt bei jedem Wetter unterwegs: Die richtig zusammengestellte Persönliche Schutzausrüstung (PSA), die vor Kälte, Nässe und bei schlechter Sicht schützt, ist im Winter ein essenzieller Beitrag für alle, die im Freien arbeiten. Für ihren Einsatz gibt es gesetzliche Vorgaben, Normen und Regeln zu beachten.
Wissenswerte Grundlagen sind:
- § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Arbeitgeber gewährleisten die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten.
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV): Arbeitgeber stellen geeignete PSA zur Verfügung.
- DGUV Regel 112-189: Nutzung von Schutzhelmen
- EN 397: Anforderungen an Industrieschutzhelme (z. B. Winterhelme mit niedriger Temperaturbeständigkeit mit Kennzeichnung „-20 °C“ oder „-30 °C“), auch in Kombination mit Kälteschutzhauben (beachte: ungeminderte Schutzwirkung Helm).
- EN 166: Anforderungen an den Augenschutz wie z. B. gut umschließende Kälteschutzbrillen.
- EN ISO 20471: Hochsichtbare Warnschutzkleidung – Mindestanforderungen an fluoreszierende „Hi Vis“ Kleidung (und Helm) in Signalfarben.
- EN ISO 20345: Anforderungen an rutschhemmende und isolierte Sicherheitsschuhe der Sicherheitsklasse S3 oder S5.
- DIN EN 511: idealerweise Handschutz gegen Kälte mit mechanischem Schutz (EN 388) kombinieren.
Wichtige Winter-Maßnahmen:
- Gehwege müssen mit rutschhemmenden Materialien wie Splitt, Sand oder Granulat (in Einzelfällen wie bei Rettungswegen oder bei akuter Gefährdung ist auch Streusalz erlaubt) bestreut werden.
- Die Beleuchtung der Baustelle muss mindestens 100 Lux betragen, in kritischen Bereichen 200 Lux oder mehr.
Sicher draußen unterwegs bei Kälte und Dunkelheit
Da Arbeiten im Freien im Winter je nach Außentemperatur den menschlichen Organismus stark beanspruchen können, sind der Witterung angepasste Arbeits- und Pausenzeiten sowie besondere Schutzvorkehrungen gesetzlich geregelt:
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG): An die Tageslichtverhältnisse angepasste Arbeitszeit, um Unfälle zu vermeiden
(§ 5 – Ruhepausen). - DGUV Information 240-500: „Arbeiten im Freien – Schutz gegen Unterkühlung“.
- DGUV Regel 112-190: „Benutzung von Kälteschutzkleidung“.
- DIN EN ISO 15743: Ergonomische Grundsätze für Arbeiten bei Kälte.
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A4.2): Anforderungen an Pausenräume und beheizbare Unterkünfte bei Arbeiten im Freien, die vor Wind und Nässe geschützt sind. Arbeitszeiten sollten bei extremen Witterungsbedingungen reduziert werden.
Pflegehinweise für Winterschutzkleidung beachten:
Beschichtete, wetterfeste PSA (z. B. mit PU, Gore-Tex oder PVC-Beschichtung), insbesondere fluoreszierende Hi-Vis-Kleidung, braucht spezielle Reinigungsbedingungen, damit ihre Funktion erhalten bleibt.
Sicherheit auf der Baustelle: Wegeräumung und Beleuchtung
Eine sichere Baustelle zeichnet sich im Winter durch gut geräumte Wege und mehr als ausreichende Beleuchtung aus. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefährdungen durch Schnee, Eis und Dunkelheit zu minimieren. Im § 4 ArbSchG heißt es zusammengefasst: „Vermeidung von Gefährdungen durch winterliche Bedingungen.“ Weitere Informationsquellen sind:
- DIN EN 12464-2: Beleuchtung von Arbeitsstätten im Freien – Mindestanforderungen an die Beleuchtungsstärke.
- ASR A1.8: Verkehrswege auf Baustellen müssen von Schnee und Eis freigehalten werden.
- DIN EN 12195: Anforderungen an die Sicherung von Verkehrswegen und Baustellenwegen.
Wohl temperiert gesund bleiben
Um Unterkühlung und Erkältungen zu vermeiden, gibt es vorbeugende Maßnahmen, die in den folgenden Quellen nachzulesen sind:
- DGUV Information 202-021: Prävention von Kälteerkrankungen.
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 6: Anforderungen an Pausenräume und sanitäre Einrichtungen.
- DGUV Regel 112-194: Anforderungen an das Tragen von Unterkälteschutzkleidung.
- DIN EN ISO 7730: Ergonomie von thermischer Umgebung, die sog. „Behaglichkeitsnorm“ für beheizte Innenräume.
NORMANS 5 PRAXIS-TIPPS FÜR CHECKER:
- Rutschfeste Arbeitsschuhe: Sicherheitsschuhe (S3, S5) mit rutschhemmender Sohle geben Halt.
- Beheizte Pausenräume (mind. 21 °C) nutzen, warme Getränke konsumieren und auf eine angepasste
Pausenfrequenz achten. - Hochsichtbare Kleidung tragen: gute Sichtbarkeit mit reflektierenden und fluoreszierenden Elementen (siehe auch Norman Checker 11/2023).
- Geräumte Wege: Gehwege frei von Schnee und Eis halten und rutschhemmende Materialien ausbringen.
- Wege und Arbeitsbereiche gut ausleuchten.
>> Quellen & Links für mehr Informationen: