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Norman Checker
Augen- und Gehörschutz

  • Dezember 15, 2025
Aktuelle Standards für Augen- und Gehörschutz

Servus, ich bin Norman Checker, der Experte für Normen und Richtlinien. Heute fasse ich für Arbeitsschutz – aber sicher! die wichtigsten Richtlinien für sicheren Augen- und Gehörschutz zusammen.

// Foto: SZwei Verlag

Beim Kopfschutz zählt mehr als der Helm: Augen und Ohren sind am Arbeitsplatz oft Gefahren wie Splittern, Funken, Flüssigkeiten oder Lärm ausgesetzt – mitunter führen solche Belastungen zu bleibenden Schäden. Arbeitgeber sind deshalb gesetzlich verpflichtet, Gefährdungen zu ermitteln, zu bewerten und geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitzustellen.

Gesetzliche Grundlagen für den Gehörschutz
Die DIN EN 352 definiert die Anforderungen an den Gehörschutz in Sachen Dämmwerte, Material, Passform und Kennzeichnung. Ferner legt die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) verbindliche Auslösewerte fest: Ab 80 dB(A) muss Gehörschutz angeboten, ab 85 dB(A) getragen werden. Der Schutz muss die Lärmbelastung am Ohr unter 85 dB(A) bzw. 137 dB(C) bei Spitzen halten. Regelmäßige Kontrolle von Zustand und Wirksamkeit sowie arbeitsmedizinische Vorsorge sind Pflicht.

Beispiele typischer Geräuschpegel auf der Baustelle:

  • Bohrhammer / Schlagbohrer:
    ca. 87–103 dB(A)
  • Winkelschleifer / Grinder / Kreissäge:
    ca. 95–110 dB(A)
  • Einschlaghammer /Abbruch- / Meißelhammer (Jackhammer):
    ca. 100–115 dB(A)
  • Betonmischer, Pumpe, Luftkompressor, Generator:
    ca. 80–90 dB(A)

Aktualisierung der Normen & Richtlinien für Augenschutz
Für Augen- und Gesichtsschutz liefert die DGUV Regel 112-192 praxisnahe Vorgaben zu Auswahl, Nutzung und Pflege von Schutzbrillen und Visieren. Schutzbrillen zählen zur Persönlichen Schutzausrüstung (Kategorie II) nach der EU-Verordnung 2016/425. Bislang war die DIN EN 166 die zentrale Norm für mechanischen, optischen und Filter‑Schutz; sie wird jedoch seit November des vergangenen Jahres zusammen mit EN 1731 (Augen- und Gesichtsschutz) durch die neue EN ISO 16321‑Reihe abgelöst. Die Teilnorm EN ISO 16321‑1 definiert allgemeine Anforderungen – u. a. erweiterte Kopfformen, strengere Aufpralltests (Klassen C, D, E) und verbesserte Kennzeichnung. In EN ISO 16321‑2 sind die Anforderungen für Schweiß‑ und Schweißfiltergeräte geregelt (Ersatz für EN 169, EN 379), und EN ISO 16321‑3 befasst sich mit textilen Gesichtsschutzgeräten (früher EN 1731).

Was bedeutet das für die Brillenauswahl und -kennzeichnung?
Bestehende EN-166-Zertifikate bleiben bis zu ihrem offiziellen Ablaufdatum gültig, höchstens aber fünf Jahre lang. Das heißt, spätestens im Oktober 2029 müssen Hersteller für alle Produkte die Prüfung und Kennzeichnung gemäß der EN ISO 16321 erfüllen.

Was, wenn es Augen- und Ohrenschutz gleichzeitig braucht?
Wenn gleichzeitig Augen- und Gehörschutz nötig sind, müssen beide kompatibel sein. Dafür eignen sich beispielsweise Kombinationen aus Schutzbrille und Kapselgehörschutz, die gut aufeinander abgestimmt sind. Die richtige Passform beider Komponenten ist entscheidend, um die Schutzwirkung nicht zu gefährden. Die Entwicklung konzentriert sich aktuell verstärkt auf intelligente Hörsysteme – etwa mit aktiver Geräuschunterdrückung, die gleichzeitig Umgebungssignale erkennen kann.

NORMANS 5 PRAXIS-TIPPS FÜR CHECKER:

  1. Bei der Gefährdungsbeurteilung systematisch Risiken für Ohren (Lärm) und Augen einbeziehen.

  2. Mitarbeiter schon bei der Auswahl von Brillen und Gehörschutz einbinden – das erhöht die Akzeptanz und Tragebereitschaft im Alltag.

  3. Regelmäßig überprüfen und nachfragen, ob Gehörschutz noch sitzt und wirksam dämpft (Vorsicht bei Schallleckage) – vor allem nach Beschädigung oder Verschleiß.

  4. Für Brillenträger geeignete Schutzbrillen (Korrektions- oder Überbrillen) bereitstellen.

  5. Mitarbeiter schulen, was die korrekte Anwendung ihrer PSA betrifft: Passform, Anpassung, Reinigung.

>> Quellen & Links für mehr Informationen:

  • www.baua.de

  • www.dguv.de

  • www.gesetze-im-internet.de

  • www.beuth.de

  • www.iso.org

  • www.bg-verkehr.de

  • www.bghw.de 

Norman checkt das für Sie!

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