Servus, ich bin Norman Checker, der Normen- und Richtlinien-Checker. Zum Frühlingsstart bringe ich für „Arbeitsschutz – aber sicher!“ Licht ins Dunkel und werfe meinen Spot auf die Vorschriften für Baustellenbeleuchtung.
Auch wenn die Tage wieder länger hell sind und Energie bei der Beleuchtung gespart werden kann: Eine fachgerechte Ausleuchtung der Baustelle oder des Arbeitsplatzes zählt rund ums Jahr zu den grundlegenden Maßnahmen im Arbeitsschutz. Um Arbeitsunfällen vorzubeugen, wird der Punkt „Beleuchtung“ im Rahmen der gesetzlich verpflichtenden Gefährdungsbeurteilungen bei den „physikalischen Gefährdungsfaktoren“ und
„Arbeitsumgebungsbedingungen“ bewertet.
Lux – Lumen :
Beleuchtungsstärke wird in Lux (lx) angegeben = Maß für den Lichtstrom, der auf eine Fläche auftrifft. Sie beschreiben den Lumenwert pro qm und sind hilfreich bei der Auswahl geeigneter Baustrahler.
Wichtige Normen in Sachen Baustellenbeleuchtung
- DIN EN 12464-1:2021: Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von
Arbeitsstätten – Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen. Gilt für Indoor-Bauvorhaben. - DIN EN 12464-2:2014: Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 2: Arbeitsplätze im Freien. Gilt für alle Außen-Baustellen mit Kennziffern zu Beleuchtungsstärke, Blendungswert und Farbwiedergabe sowie Hinweisen zur Wartung und Instandhaltung von Beleuchtungsanlagen.
- DIN EN 12665:2018-08: Licht und Beleuchtung – Grundlegende Begriffe und Kriterien für die Festlegung von Anforderungen an die Beleuchtung.
- DIN EN 13032-3: Teil 3 der Normenreihe Licht und Beleuchtung: Lampen- und Leuchtendaten, die konform sind mit DIN EN 1838. Tipps zur Berechnung der Beleuchtungsstärke von Punktlichtquellen
auf horizontalen Flächen. - DIN EN 1838:2019-11: Angewandte Lichttechnik – Anforderungen an Not- und Sicherheitsbeleuchtungssysteme.
- DIN 5035: Beleuchtung mit künstlichem Licht. Vor Einführung der EN war es die zentrale nationale Normenreihe, auf die häufig noch verwiesen wird.
- Ergänzende Infos (z. B. der BG Bau und DGUV) online: www.szwei-verlag.de/norman-checker
Kennziffern für die Beleuchtungsstärke für die Allgemeinbeleuchtung nach Branchen:
- Hoch- und Tiefbau: 20 Lux
- Stahl- und Metallbau: 20 Lux
- Gleisbau: 50 Lux
- Tunnelbau: 100 Lux
- Sanitär- und Sozialräume: 200 Lux
- Büroräume: 500 Lux
Tipp:
Die Technische Regel zur ArbStättV ASR A3.4 „Beleuchtung“ ist als PDF-Download mit ausführlichen Tabellen zu Branchen und Tätigkeiten erhältlich, z. B. bei www.baua.de.
Technische Regel zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ASR A3.4 „Beleuchtung“ nach Tätigkeiten:
Tipp: PDF-Download der ASR A3.4 mit ausführlichen Tabellen zu Branchen und Tätigkeiten bei www.baua.de
Beispiel: Wie viel Lux in Lager-/Innenräumen?
Für die Lagerarbeit sind zwischen 50 Lux und 200 Lux angemessen. Experten empfehlen Lichtstärken von bis zu 300 Lux, um die Arbeitsumgebung optimal für die Mitarbeiter zu gestalten. Wenig Licht macht müde, was schneller zu Fehlern und Unfällen führen kann.
NORMANS 5 PRAXIS-TIPPS FÜR CHECKER:
- Beleuchtungsanlagen dürfen Bauarbeiten sowie den Baustellenverkehr nicht beeinträchtigen.
- Notstromkonzept vorhalten: bei Stromausfall Allgemeinbeleuchtung bzw. nachts die Notbeleuchtung der Baustelle sicherstellen (mindestens 1 Lux).
- IP-Schutzart der Geräte: mindestens IP 54 (= Schutz vor Staub und Spritzwasser).
- Auf angegebenen Lichtstrom der Geräte achten (= Lumenangabe), anstatt auf „Beleuchtungsstärke“ oder Watt-Zahlen. Helligkeit wird vom Lichtstrom, nicht durch die Beleuchtungsstärke definiert.
- Optimale (natürlich wirkende) Farbtemperatur des künstlichen Lichts: ca. 5.500 Kelvin (K)
>> Quellen & Links für mehr Information: