Haut- und Sonnenschutz bei Arbeiten im Freien
Servus, ich bin Norman Checker, der Normen- und Richtlinien-Checker. Heute fasse ich für „Arbeitsschutz – aber sicher!“ wissenswerte Empfehlungen für den Haut- und Sonnenschutz während der Arbeit im Freien zusammen.
Draußen auf der Baustelle ungeschützt längere Zeit ultravioletter Sonnenstrahlung (UV-Strahlung) ausgesetzt zu sein, kann sich negativ auf die Hautgesundheit auswirken. UV-Strahlen können durch die Hornhaut tief eindringen (man unterscheidet je nach Tiefe UV-A und UV-B) und dort Zellveränderungen auslösen, die das Hautkrebsrisiko erhöhen. Aus diesem Grund sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ab UV-Index 3 angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Der UV-Index (UVI) gibt die Stärke der UV-Strahlung an. Bei direkter Sonneneinstrahlung liegt er zwischen 0 und 9. Ab UVI 3 ist UV-Schutz erforderlich.
Sonnenschutz für die Augen
Nach wie vor aktuell: Norman checkt „Arbeits-Sonnenbrillen“ (Ausgabe 3/2021). Online nachzulesen unter: https://www.szwei-verlag.de/norman-checker/norman-checkersonnenschutz-fuer-die-augen/5476/
Wissenswerte Normen und Richtlinien im Bereich Sonnenschutz
Hautschutz:
- DIN EN 13758-2: Schutzkleidung gegen ultraviolette Strahlung – Teil 2: Anforderungen und Prüfverfahren für den Hautschutz für Arbeitskleidung
Kopfschutz:
- DIN EN 812: Industrie-Anstoßkappen mit Sonnenschutz
- DIN EN 397: Industrieschutzhelme mit 4-Punkt-Kinnriemen und Sonnenschutz
Augenschutz:
- DIN EN 166: Persönliche Augenschutzbrillen
- DIN EN 170: Persönlicher Augenschutz mit Ultraviolettfilter.
- Vorgeschriebene Schutzstufen und Transmissionsanforderungen für die Ultraviolettschutzfilter
- DIN EN 172: Persönlicher Augenschutz mit Sonnenschutzfilter zur Reduzierung von Sonnenblendung im betrieblichen Gebrauch
- DIN EN ISO 12312-1: Augen- und Gesichtsschutz, Sonnenbrillen und ähnlicher Augenschutz
Prävention von arbeitsbedingten Hauterkrankungen
Die BG Bau bietet umfangreiche Informationen und empfiehlt branchenspezifische Hautschutzseminare zu arbeitsbedingten Hauterkrankungen, weit über den Bereich UV-Strahlung hinaus. Jüngst wurde die technische Regel TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“ nach Überarbeitung veröffentlicht. Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse sind in die Präventionsvorschläge eingeflossen.
Fördermittel verfügbar
Es gibt Arbeitsschutzprämien für individuellen Sonnen- und Hitzeschutz, Schutzhelme (EN 397) und technischen UV-Schutz. Mehr unter bgbau.de
Stichwort: „Bamberger Empfehlung“
Die Publikation der DGUV zur Begutachtung von arbeitsbedingten Hauterkrankungen und Hautkrebserkrankungen. Online erhältlich (publikationen.dguv.de), derzeit in Überarbeitung.
NORMANS 5 PRAXIS-TIPPS FÜR CHECKER:
- Sonnenschutzmittel mit hohem UV-Schutzfaktor kostenfrei bereitstellen und Teammitglieder
ermutigen, diese regelmäßig auf unbedeckten Stellen aufzutragen. - Geeignete Sonnenschutzkleidung inklusive Augenschutz bereitstellen: Leichte, langärmlige, atmungs-
aktive Materialien, die den Körper vor direkter Sonneneinstrahlung schützen, sind ideal. - Kopfbedeckung als Sonnenschutz nutzen: Breitkrempige Hüte, Helme oder Kappen, die Kopf,
Gesicht und Nacken vor Sonnenbrand schützen. - Für technischen UV-/Wetterschutz auf der Baustelle sorgen sowie Arbeitsmittel zur Verschattung auf-
stellen, damit Pausen in schattigen, kühleren Bereichen stattfinden können. - Entsprechende Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung der Mitarbeiter.
>> Quellen & Links für mehr Information: