Servus, ich bin Norman Checker, der Normen- und Richtlinien-Checker. Ich nehme für „Arbeitsschutz – aber sicher!“ rechtliche Grundlagen ins Visier – immer passend zum Titelthema. Heute gehe ich in die Höhe, und zwar mit meinem Ein-Personen-Gerüst.
Für Arbeiten oberhalb von fünf Metern sind Leitern unzulässig. Spätestens ab dieser Höhe sind Arbeitsgerüste und -bühnen im Einsatz, zu denen auch das Ein-Personen-Gerüst zählt.
14 Seiten „Pflichtlektüre“ für mehr Schutz: TRBS 2121-1
2019 wurde die neue, überarbeitete Technische Regel für Betriebssicherheit (Teil 1), kurz TRBS 2121-1, eingeführt. Sie konkretisiert die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnungen (BetrSichV) und informiert Gerüstersteller und -nutzer über Schutzmaßnahmen für das absturzsichere Arbeiten auf dem Gerüst. Ferner sind eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG in Verbindung mit § 3 BetrSichV) und die sog. Inaugenscheinnahme durch eine qualifizierte, unterwiesene Person von Seiten des Gerüstnutzers sicherzustellen.
Neufassung DIN EN 1004-1 – Übergangsfrist endet am 30.11.2021
Die DIN EN 1004 ist die in Europa gültige Norm für Fahrgerüste und fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen, zu denen auch die Ein-Personen-Gerüste zählen. In ihr werden Ausführungen, Bauarten, Belastungsprüfungen sowie die Kennzeichnungen für mobile Gerüste festgeschrieben. Der erste Teil der Norm ist am 01.02.2021 mit einer Übergangsfrist bis 30.11.2021 in Kraft getreten. Danach dürfen Hersteller bei Hinweis auf Konformität zur Norm nur noch fahrbare Arbeitsbühnen in den Verkehr bringen, die der neuen Fassung (DIN EN 1004-1:2021) entsprechen.
Wichtigste Änderungen:
- Die Norm gilt ab einer Standhöhe von bereits 0 m (statt bisher ab 2,50 m).
- Ein kontinuierlicher Seitenschutz ist in jeder Phase der Montage / Demontage notwendig.
- Montage von Geländerteilen für die nächste Lage wie folgt:
– vom Boden aus
– von der darunter liegenden Plattform
– in der Durchstiegsluke sitzend (3-T-Methode „Through the Trapdoor“) - Maximalabstand zwischen den Belagflächen max. 2,25 m statt bisher 4,20 m. Die unterste Fläche darf max. auf einer Höhe von 3,40 m eingesetzt werden.
- Neue Richtlinien zur Statikberechnung bedingen ggf. Anpassungen der Ballastierungsvorgabe durch den Hersteller.
Tipp für gewerbliche Anwender:
Bei regelmäßiger Prüfung der Arbeitsmittel Gefährdungsbeurteilung durchführen und ggf. mit Nachrüst-Sets des Herstellers an die Vorgaben anpassen. Bei Neuanschaffung von fahrbaren Arbeitsbühnen von Anfang an auf Konformität zur Norm DIN EN 1004-1:2021 achten.
Normans 5 Praxis-Tipps für Checker:
- Achten Sie auf Vollständigkeit: Standsicherheitsnachweis, Montageanweisung, Gebrauchsanleitung vom Hersteller, insbesondere Kennzeichnung: bis zu welcher Arbeitshöhe empfohlen?
- Überzeugen Sie sich vom leichten Transport und einfachen Aufbau: Ist das Gerüst tatsächlich von einer Person auf- und abbaubar?
- Achten Sie bei der Gerüststabilit.t auf qualitativ hochwertige, witterungsbeständige und einfach bedienbare Verbindungen.
- Gelangen Sie schon beim Aufbau sicher von Ebene zu Ebene (vorlaufender Seitenschutz oder
3-T-Methode)? - Gibt es Zubehör, das Ihnen das Arbeiten in der Höhe erleichtert (z. B. Einhänge-, Ablagevorrichtungen)?
Ihre persönliche Schutzausrüstung (PSA) – ggf. auch gegen Absturz (PSAgA) – und das „Sicherheits-Einmaleins auf dem Gerüst“ sind bei Ihrem Einsatz in der Höhe selbstverständlich immer dabei…
>> Dieser Normencheck erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, insbesondere auf Produktebene.
Quellen & Links für weitere Information:
Fördermittel bei der BG Bau sind verfügbar!
Informieren Sie sich über die Höhe der Arbeitsschutzprämie:
- beitragsabhängige Förderung pro Ein-Personen-Gerüst …
– mit 3-T-Methode: 25 % der Anschaffungskosten, maximal 500 Euro
– mit systemintegriertem vorlaufendem Seitenschutz: 50 % der Anschaffungskosten,
maximal 1.500 Euro - beitragsunabhängige Förderung: pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, bis zur maximalen Fördersumme