Servus, ich bin Norman Checker, der Normen- und Richtlinien-Checker. Ich nehme für „Arbeitsschutz – aber sicher!“ rechtliche Grundlagen ins Visier. Was ist zu beachten im Umgang mit Handkreissägen? Dieser Frage gehe ich heute nach…
Handkreissägemaschinen sind aufgrund ihrer praktischen Maße, der hohen Schnittleistung und guten ergonomischen Faktoren beliebte und vielseitige Helfer auf der Baustelle. Fallen Sägearbeiten an, bedeutet das allerdings auch Lärm sowie besondere Gefahrensituationen. Es kann zu schweren Schnitt- oder Augenverletzungen kommen. Daher lohnt immer die Frage: Sind alle Schutzvorkehrungen getroffen?
Gefährdungsbeurteilung & Unterweisung
Die regelmäßige Unterweisung zu Sägearbeiten und die korrekt ausgeführte Gefährdungsbeurteilung sind essentiell für den Arbeitsschutz bei Sägearbeiten. Die Berufsgenossenschaften bieten dazu praktische Unterweisungshilfen (z. B. BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 028 „Arbeiten mit der Handkreissägemaschine“, Unterweisungsblatt der BGHM). Gefährdungsbeurteilungen müssen aktuell gehalten werden und alle MitarbeiterInnen dokumentiert unterwiesen sein.
Normenübersicht
- Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge – Sicherheit –
Teil 1: Allgemeine Anforderungen: DIN EN 62841-1:2016-07 - Besondere Anforderungen für handgeführte Kreissägen
(IEC 62841-2-5:2014, modifiziert); Deutsche Fassung EN 62841-2-5:2014, Berichtigung zu DIN EN 62841-2-5 (VDE 0740-2-5):2015-05. Berichtigung 1:2017-07. - Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge – Besondere Anforderungen für Kreissägen: DIN EN 60745-2-5 (VDE 0740-2-5):2010-06.
- Sicherheit transportabler motorbetriebener Elektrowerkzeuge:
DIN EN 61029-2-11 VDE 0740-511:2014-07, Teil 2-11: Besondere Anforderungen für mobile kombinierte Tisch- und Gehrungssägen mit einem Sägeblattdurchmesser bis einschließlich 315 mm.
Weitere Orientierung & Hilfe
- „Arbeiten mit der Handkreissägemaschine“ (Arbeitsschutz Kompakt Nr. 028 BGHM)
- „Sicheres Arbeiten mit Handmaschinen“ BG-Nr. 5.3.8 (Unterweisungshilfe BGHM)
- „TSM Holzbearbeitungsmaschinen – Handhabung und sicheres Arbeiten“ BG-Nr. 96.18 (BGHM)
- „Check für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Schreinereien/Tischlereien“ BG 96.2
- Lehrgangsbegleitheft Tischler-Schreiner-Maschinenlehrgänge (BGHM-Information 103)
- DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“
Im Umgang mit Maschinen im Betrieb gelten stets die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2111 Teil 1 Mech. Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln) und das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Die Herstellerangaben sind deshalb Pflichtlektüre.
HOLZ SPEZIAL
Für Holzwerkstoffe muss die Maschine an eine externe Absaugeinrichtung der Filterklasse M angeschlossen werden (DGUV 209-044). Die Säge sollte über einen entsprechenden Absauganschluss verfügen.
BESONDERER SCHUTZ FÜR U18-JÄHRIGE
Laut Jugendarbeitsschutzgesetz ist unter 18-Jährigen nur unter besonderen Bedingungen (abhängig vom Ausbildungsziel, der Fachaufsicht und dem Luftgrenzwert) erlaubt, Handkreissägemaschinen zu bedienen
(§22 JArbSchG). Jugendliche unter 15 Jahren dürfen die Maschinen nicht nutzen.
NORMANS 5 PRAXIS-TIPPS FÜR CHECKER:
1. Persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrille, Sicherheitsschuhe, Gehörschutz, ggf. Atemschutz)
ist das A und O.
2. Auch, wenn’s schnell gehen muss: Schutz- und Hilfseinrichtungen wie Führungsschienen und Fixierung
(z. B. mit Schraubzwingen) nutzen!
3. Zweckmäßigkeit prüfen: Oft werden Sägen oder Sägeblätter benutzt, die für bestimmte Arbeiten nicht geeignet sind.
4. Wichtiger Check: Ist das Sägeblatt abgenutzt, kann es sich verkanten und brechen. Eine nicht ausreichend scharfe Säge erfordert erhöhten Kraftaufwand und lässt sich nicht sicher führen. Deshalb vor jedem Einsatz prüfen.
5. Auf sicheren Transport achten (z. B. im fachgerechten Transportkoffer aufbewahren).