Servus, ich bin Norman Checker, der Normen- und Richtlinien-Checker im Auftrag von „Arbeitsschutz – aber sicher!“. Heute schaue ich mir Empfehlungen für das Handling mit schweren Werkzeugen und Lasten am Arbeitsplatz an.
Im Handwerk und an Produktions- und Lagerarbeitsplätzen ist die körperliche Beanspruchung durch das Tragen, Schieben und Heben von Arbeitsmitteln hoch. Die Crux: Wie kann eine praxis- und ergonomieorientierte Handhabe im Alltag aussehen, die die Beschäftigten vor dauerhaften körperlichen Schäden an Rücken und Gelenken schützt?
Die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit“ (LasthandhabV) richtet sich an alle, die schwere Lasten allein durch Muskelkraft tragen, heben oder bewegen.
Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethodik (LMM)
Vier grundlegende Fragen vorab:
- Wie häufig und wie lange sind die Beschäftigten einer bestimmten Belastung ausgesetzt?
- Wie schwer ist das Gewicht der zu bewegenden Lasten?
- In welcher Körperhaltung befinden sich die Beschäftigten, wenn sie ihrer Arbeit nachgehen?
- Unter welchen Bedingungen findet die Lastenhandhabung statt?
Ermittlung des Grenz- oder Risikowerts per Formel:
Lastwichtung (Wie schwer ist der zu bewegende Gegenstand?)
+ Haltungswichtung (In welcher Haltung wird er bewegt?)
+ Ausführungsbedingungswichtung (Wie muss die Bewegung ausgeführt werden?)
= Summe x Zeitwichtung (Wie viel Zeit wird dafür benötigt?)
= Punktwert
Werte zwischen 2 und 80 Punkte sind möglich. Bis 25 bewegen sich diese noch im Normbereich, ab einem Wert von 50 besteht höheres Risiko.
Zur Gefährdungsbeurteilung bei körperlicher Belastung stellt die BAuA sechs belastungsartspezifische, erweiterte Leitmerkmalmethoden (LMM-E) bereit:
- Manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten (HHT)
- Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten (ZS)
- Manuelle Arbeitsprozesse (MA)
- Ausübung von Ganzkörperkräften (GK)
- Körperfortbewegung (KB)
- Körperzwangshaltungen (KH)
Die BauA-Formblätter für die Beurteilung sind abrufbar unter: www.baua.de/lmm
Wer darf wie schwer heben?
Um die unterschiedliche Belastbarkeit am Arbeitsplatz zu berücksichtigen, hilft ein Blick auf die sogenannte Hettinger-Tabelle.
Die richtige Hebetechnik lernen
… damit geht’s sicherer und körperschonender:
- Wirbelsäule möglichst gerade halten
- Rumpf nicht im Rücken, sondern im Hüftgelenk neigen
- nicht die Rücken-, sondern die Oberschenkelmuskeln beanspruchen
- Körper symmetrisch belasten
- Last nah am Körper halten
Wichtige Normen & Verordnungen
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
- §12 ArbSchG: Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und
angemessen zu unterweisen. - DIN EN ISO 26800: ein ergonomischer Gestaltungsansatz
muss menschorientiert sein - BAuA A7: Manuelles Heben, Halten und Tragen
- DGUV Regel 100-500: Betreiben von Arbeitsmitteln (neue Fassung März 2023)
- DGUV Information 208-033: Muskel-Skelett-Belastungen – erkennen und beurteilen
- DGUV Information 209-001: Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkszeugen (bisher BGI 533)
- DGUV Information 209-015: Instandhaltung – sicher und praxisgerecht durchführen
So viel Ergonomie wie noch nie
Ergonomisch gestaltete Arbeitsplätze entlasten: Alle Wege sind frei zugänglich, die nötigen Materialien sind leicht zu erreichen, die Raumluft und die Beleuchtung sind sehr gut. Die Ergonomie sieht vor, dass das Anheben und Abstellen von Lasten möglichst ohne gebeugten Rücken und auf einer Ebene erfolgt. Ist das nicht möglich, werden z. B. Hebehilfen eingesetzt.
NORMANS 5 PRAXIS-TIPPS FÜR CHECKER:
- Gefährdungsbeurteilung „Lastenhandhabung“ durch den Arbeitgeber -> Tipps und Formeln unter:
baua.de/einstiegsscreening - Die Hebetechniken lernen und trainieren
- Ergonomisch: Arbeitsplatzgestaltung & Körperhaltung
- Rechtzeitig geeignete Hilfsmittel einsetzen
- Prüfen: Einsatz von speziellen Werkzeughandlingsystemen sinnvoll?
>> Quellen & Links für mehr Information: