Servus, ich bin Norman Checker, der Normen- und Richtlinien-Checker im Auftrag von „Arbeitsschutz – aber sicher!“. Heute lege ich meinen Fokus auf Handschuhe, ein zwar kleiner, aber bedeutender Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA).
Einer für alles? Leider nicht.
Leider gibt es den einen Schutzhandschuh für sämtliche Anforderungen nicht. Deshalb ist vor jedem Einsatz eine arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung zu machen und das Schutzziel der Handschuhe zu definieren. Danach richtet sich die Materialzusammensetzung (meist Elastomere, Thermoplaste, Laminate, Gestricke / Gewebe, Leder). Es gibt Arbeitsbereiche, in denen das Tragen von Schutzhandschuhen ausdrücklich verboten ist (bei Gefahr, von rotierenden Maschinenteilen erfasst zu werden, z. B. an Bohr-, Fräs- oder Drehmaschinen).
Schutzklassen I bis III
I: Minimale Risiken (oberflächliche Verletzungen, schwach aggressive Reinigungsmittel)
II: Mittlere Risiken (mittelschwere Verletzungen)
III: Hohe Risiken (bleibende, lebensgefährliche Schäden)
Symbole zur Kennzeichnung
Schutzhandschuhe sind neben dem CE-Zeichen (Pflicht!) auch mit spezifischen Piktogrammen und Ziffern für die Anwendung versehen, z. B.
physikalische Gefährdungen
Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken, wie Abrieb-, Schnitt-, Weiterreiß- und Durchstichfestigkeit (EN 388 / ISO 13997; Leder sowie Gestricke / Gewebe, auch beschichtet)
thermische / biologische Gefährdungen
Schutzhandschuhe gegen thermische Risiken (EN 407), wie Hitze und / oder Feuer (Leder / Gewebe / Gestricke aus speziellen hitzebeständigen Garnen)
chemische Gefährdungen
Schutzhandschuhe gegen chemische Risiken (EN ISO 374 / EN16523-1; Kunststoffe, u.a. die Elastomere Nitril, Latex, Neopren, Butyl und Fluorkautschuk)
5-Jähriges
Vor 5 Jahren wurde die neue PSA-Verordnung (EU) 2016/425 mit den „Pflichten für Wirtschaftsakteure“ (Kapitel II) eingeführt. Die bis dahin gültige Richtlinie 89/686/EWG wurde aufgehoben. Ein Meilenstein für die Bedeutung der PSA im Arbeitsschutz.
Wichtige Normen & Verordnungen
- DIN EN 420: 2010: Grundnorm für Schutzhandschuhe – Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren
- PSA Verordnung (EU) 2016/425
- DIN EN 388:2019: Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken
- DIN EN 388:2003 / ISO 13997: Schutzhandschuhe speziell Schnittschutz
- DIN EN 511: Schutzhandschuhe gegen Kälte
- DIN EN 533: Schutz gegen Hitze und Flammen
- DIN EN 369: Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien, Öle, Schmierstoffe
- DIN EN 407: Schutzhandschuhe gegen thermische Risiken
- DIN EN ISO 374-1: Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen
- DIN EN 60903: Isolierende Handschuhe bei elektrischer Spannung
- DIN EN 1149-5: antistatische Schutzkleidung (elektrostatische Eigenschaften)
- EN ISO 374 / EN 16523-1: Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien
- DIN EN 455: medizinische Einweghandschuhe
- DIN EN 12477: Schutzhandschuhe für Schweißer
NORMANS 5 PRAXIS-TIPPS FÜR CHECKER:
- Handschuhe der Kategorie III müssen vor jedem Gebrauch kontrolliert werden. Ferner unterliegen sie
der EU-Baumusterprüfung und der jährlichen Überwachung. - Aus hygienischen und ergonomischen Gründen: eine persönlich zugeordnete Schutzausrüstung
verwenden. - Schutzhandschuhe nur mit sauberen, trockenen Händen anziehen.
- Benutzte Handschuhe so ausziehen, dass ein Kontakt mit den anhaftenden Arbeitsstoffen vermieden wird.
- Handschuhe gemäß Produktinformation der herstellenden Firmen sachgerecht lagern.
>> Quellen & Links für mehr Information: