Kabellose Geräte auf der Baustelle
Servus, ich bin Norman Checker, der Normen- und Richtlinien-Checker. Heute lade ich für „Arbeitsschutz – aber sicher!“ meine Akkus auf und gebe dazu wissenswerte Sicherheitstipps für die kabellose Baustelle.
Kabellose Elektrowerkzeuge und Betriebsmittel sind auf Baustellen nicht mehr wegzudenken. Sie erhöhen mit Akku-Technologie statt Stromkabel die Flexibilität, Mobilität und Produktivität beim Bohren, Schrauben, Sägen und Schleifen. Bei allem technischen, zeitlichen und ergonomischen Komfort sind Akku-Geräte aufgrund der besonderen Inhaltsstoffe der Batterien nicht ganz ungefährlich und es lohnt sich, einen Blick auf die Sicherheitsstandards zu werfen.
Was bedeuten die Kürzel UN …?
- UN 3480: Gefahrgutkennzeichnung für Lithium-Ionen-Akkumulatoren
- UN 3481: Kennzeichen für Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen (verpackt)
- UN 3091: Gefahrenhinweis für Lithium-Metall-Batterien
Die Kennzeichnung von Akkus ist für ihren Transport gesetzlich streng geregelt (UN Gefahrgutnummer), da Lithium-Batterien wie gefährliche Güter behandelt werden: in kleine Einheiten verpackt, besonders gehandhabt, separat gelagert und brandschutztechnisch abgetrennt. Für den Umgang bzw.
Lagerung gelten die vom Hersteller und den Versicherern empfohlenen Hinweise.
Sicherheitsanforderungen
Elektrische Batteriebetriebsgeräte müssen gemäß den geltenden Normen und Vorschriften hergestellt und betrieben werden. Dies umfasst unter anderem:
- Robuste Konstruktion: Batteriebetriebene Geräte müssen Bedingungen auf Baustellen (z. B. Stürze aus geringer Höhe) standhalten (DIN EN 60745 für handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge).
- Schutz vor Überlastung und Kurzschluss: Integrierte Schutzmechanismen (z. B. Wärmeableitung bei intensiver Nutzung) sollen Batterien und Geräte schützen, Kurzschlüsse vermeiden und die Brand- und Explosionsgefahr minimieren (DIN EN 62133-2 für tragbare Batterien und Akkupacks).
- Ergonomisches Design: Ziel ist es, die Belastung der Arbeiter und das Risiko von Verletzungen durch wiederholte Bewegungen der schlechte Handhabung zu verringern (z. B. DIN EN ISO 6385 für ergonomische Grundlagen).
- Kennzeichnung: Lithium-Ionen-Akkus müssen vorschriftsmäßig zu Spannung, Kapazität, Hersteller und mit Warnhinweisen gekennzeichnet werden (z. B. DIN EN 62660-3 für sichere Lithium-Ionen-Akkus).
Richtige Pflege und Entsorgung
Der sorgfältige Umgang der Kraftpakete während der Arbeits- und Lagerphase beeinflusst die Lebensdauer. Passt alles, schaffen Lithium-Ionen-Akkus laut Hersteller über 1.000 Ladezyklen.
Die Rohstoffgewinnung für Akkus und Ladegeräte ist aufwändig, die Bestandteile sind brennbar und die Entsorgung (Gefahrgut, Sondermüll) ist eine Spezialaufgabe (DIN EN 50625 Recycling von Batterien und Akkumulatoren).
Dran denken: Werkzeug-Prüfungen für Akkus und Ladegeräte
Die DGUV Information 203-005 legt Richtlinien fest, um die Sicherheit der Arbeiter zu gewährleisten: Akkuhandwerkzeuge und -arbeitsmittel müssen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit überprüft werden. Dies umfasst die Inspektion von Batterien, Ladegeräten und Geräten auf Beschädigungen oder Abnutzungsspuren.
Bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln liegt der empfohlene Prüfrhythmus in Werkstätten bei 6 Monaten, auf Baustellen bei 3 Monaten (BetrSichV, DGUV 203-049, VDE-Richtlinien).
Auch elektromagnetische Verträglichkeitsprüfungen (EMV) sind ein Sicherheitsaspekt bei kabellosen Elektrowerkzeugen und Betriebsmitteln. Diese Checks sollen sicherstellen, dass Akkus und Ladegeräte keine störenden elektromagnetischen Felder erzeugen oder empfindlich gegenüber externen Störquellen sind (DIN EN 61000-6-3 für die Störfestigkeit von Geräten und Systemen).
NORMANS 5 PRAXIS-TIPPS FÜR CHECKER:
- Neue Akkus werden oft mit einer 30-Prozent-Ladung ausgeliefert, daher vor dem ersten Einsatz auf 80 bis 100 Prozent aufladen.
- Akkus bei moderaten +5 bis +40 °C aufladen. Volle Sonne und starke Überhitzung meiden, ebenso wie Nässe (Regen), Kälte oder gar Frost. Ein gefrorener Akku kann nicht aufgeladen werden.
- Bei längerem Nicht-Gebrauch der Maschine: Akku teilentladen einlagern. Wird er nach längerer Zeit wieder gebraucht, erst kurz vor seinem Einsatz aufladen.
- Alle involvierten Mitarbeiter über die korrekte Handhabung, Lagerung und Wartung schulen.
- Check die Akku-Kompatibilität deiner Geräte und das Herstellerangebot an passenden Akku-Packs und Ladegeräten.
>> Quellen & Links für mehr Information:
www.dguv.de DGUV Information 203-005