(Überlebens-)wichtige Normen im Holz- und Dachbau
Servus, ich bin Norman Checker, der Normen- und Richtlinien-Checker. Heute sammle ich für Arbeitsschutz – aber sicher! wichtige Aktualisierungen zum Schutz von Dachdeckern und Zimmerern.
In Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten stecken – trotz vieler Routineabläufe – erhebliche Gefährdungen, vor allem Absturz- und Durchsturzrisiken. Die rechtlichen Grundlagen wie Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und PSA-Benutzungsverordnung bilden das normative Fundament. Für die Praxis besonders hilfreich sind die berufsgenossenschaftlichen Leitfäden, da sie gezielt auf die Tätigkeiten abgestimmt sind.
Praxisleitfaden für Dachdecker, Holzbauer und Zimmerer
Die DGUV Information 201-054 „Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten“ verknüpft Vorgaben mit praktischen Anforderungen, insbesondere beim Betreten oder Bearbeiten von Holzbauteilen und Dachflächen. Sie definiert u. a., dass bereits ab einer potenziellen Absturzhöhe von 1 m Absturzsicherung erforderlich ist und dass nicht durchsturzsichere Bauteile besondere Maßnahmen erfordern – z. B. Lichtplatten, nicht tragfähige Dachlatten oder Attiken. Hier gilt: Erst planen, dann betreten, und bei fehlender Durchsturzsicherheit nicht ohne Schutzmaßnahmen agieren.
Frisch überarbeitet:
Schutzmaßnahmen gegen Absturz auf Dächern
Die neu überarbeitete DGUV Information 201-056 „Schutzmaßnahmen gegen Absturz auf Dächern“ (Stand: Sept. 2025) liefert konkrete Planungs- und Auswahlhilfen für Absturzschutzsysteme über die reine Theorie hinaus. Sie hilft abzuschätzen, welche Schutzlösung für welche Aufgabe passt und wie Absturzrisiken systematisch in der Planung berücksichtigt werden. Die Kernaussage: Sicherheit beginnt nicht erst vor Ort am Dach, sondern bereits mit der Gefährdungsbeurteilung und Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen.
Initiative „Sicher auf dem Dach“
Die BG BAU und der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) haben die praxisnahe Initiative „Sicher auf dem Dach“ gestartet, weil Absturz- und Durchsturzunfälle nach wie vor zu den häufigsten schweren Arbeitsunfällen zählen.
Schon gewusst?
PSAgA ist kein Ersatz für Absturzsicherung. Kollektive Schutzmaßnahmen haben immer Vorrang – erst danach kommen persönliche Sicherungssysteme. Absturzsicherung ist bereits ab 1 m möglicher Fallhöhe Pflicht.
Zentrale Inhalte der Initiative:
- Praxisnahe Clips und Sicherheitstipps, die typische Gefahren-
situationen zeigen – kurz, verständlich und direkt umsetzbar. - Klare Rangfolge der Schutzmaßnahmen:
1. Technische Maßnahmen (= kollektiver Schutz) wie Gerüste Dachfangnetze oder feste Seitenschutzsysteme.
2. Organisatorische Maßnahmen, z. B. Arbeitsplanung und Absperren von Gefahrenbereichen.
3. Persönliche Absturzsicherung (PSAgA) als letzte Option, niemals bei Alleinarbeit ohne Rettungskonzept. - Praxis-Tools wie Unterweisungskalender 2026, E-Learning-Module zur Fachkunde Absturzprävention sowie Checklisten und Arbeitshilfen.
Obacht bei der Holzbearbeitung: PSA richtig einsetzen
Herumfliegende Späne, Holzstaub, Lärm und rotierende Werkzeuge sind typische Gefährdungen beim Sägen, Hobeln und Schleifen. Reichen technische Schutzmaßnahmen nicht aus, ist PSA gemäß PSA-Benutzungsverordnung verpflichtend.
- Augenschutz nach DIN EN 166: bei allen spanenden Tätigkeiten erforderlich – Schutz vor Holzsplittern und Spänen.
- Gehörschutz nach DIN EN 352: ab 85 dB(A) zwingend zu tragen; bei Kreissägen und Hobelmaschinen meist Standard.
- Atemschutz: bei unzureichender Absaugung mindestens FFP2, bei höherer Staubbelastung FFP3 (DIN EN 149).
- Handschutz nach DIN EN 388: sinnvoll beim Transport oder Werkzeugwechsel, nicht an rotierenden Maschinen (Einzugsgefahr).
- Schutzhelm nach DIN EN 397: bei Dach- und Baustellenarbeiten mit Anstoß- oder herabfallenden Teilen zwingend erforderlich.
- Eng anliegende Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe nach DIN EN ISO 20345 erhöhen den Grundschutz.
NORMANS 5 PRAXIS-TIPPS FÜR CHECKER:
Bei der Gefährdungsbeurteilung systematisch Risiken für Ohren (Lärm) und Augen einbeziehen.
Mitarbeiter schon bei der Auswahl von Brillen und Gehörschutz einbinden – das erhöht die Akzeptanz und Tragebereitschaft im Alltag.
Regelmäßig überprüfen und nachfragen, ob Gehörschutz noch sitzt und wirksam dämpft (Vorsicht bei Schallleckage) – vor allem nach Beschädigung oder Verschleiß.
Für Brillenträger geeignete Schutzbrillen (Korrektions- oder Überbrillen) bereitstellen.
Mitarbeiter schulen, was die korrekte Anwendung ihrer PSA betrifft: Passform, Anpassung, Reinigung.
>> Quellen & Links für mehr Informationen:
Norman checkt das für Sie!