Persönliche Schutzausrüstung für Rettungsdienste:
Sicherheit für Feuerwehr und Co.
Servus, ich bin Norman Checker, der Normen- und Richtlinien-Checker. Heute dreht sich bei Arbeitsschutz – aber sicher! alles um die Sicherheit der Retter im Einsatz.
Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist für Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen wie Rettungsdienste, Bergwacht, THW, Katastrophenschutz unerlässlich, um die Gesundheit der Einsatzkräfte zu schützen. Verantwortliche Träger, Führungskräfte sowie Wehr- und Einsatzleiter stehen in der Pflicht, die PSA nicht nur bereit-, sondern auch sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Vorschriften entspricht und korrekt eingesetzt wird. Gesetzliche Vorgaben und die Empfehlungen der Berufsgenossenschaften, insbesondere der DGUV, bieten dazu wertvolle Orientierung. Regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen, Schulungen und eine kontinuierliche Ausrüstungsüberprüfung zählen zu den notwendigen Sicherheitsmaßnahmen.
Gesetzliche Vorschriften: PSA als Pflicht
In Deutschland regelt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) den Schutz von Beschäftigten – auch in Rettungsdiensten, einschließlich Feuerwehren. Gemäß § 3 ArbSchG ist der Arbeitgeber – in dem Fall der Träger – verpflichtet, Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen zu ergreifen und PSA bereitzustellen. Darüber hinaus definiert die DGUV Vorschrift 1 die allgemeinen Pflichten des Unternehmers im Arbeitsschutz. Hier wird unter anderem betont, dass die PSA nicht nur bereitgestellt, sondern auch in einwandfreiem Zustand gehalten werden muss. Dies umfasst regelmäßige Wartung und Sichtprüfungen nach jeder Benutzung.
Aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials gibt es im Rettungsdienst eine Fülle an Normen zu beachten, beispielsweise für Atemschutzgeräte (vfdb Richtlinie 08/02), Schutzkleidung (DIN EN 469 Feuerschutz, DIN EN 471 Sichtbarkeit, Farbgebung, Reflexionseigenschaften), Sicherheitsschuhe (DIN EN 15090), Schutzhandschuhe (DIN EN 14593, DIN EN 388), Haltegurte (DIN 14927), Schutzhaube (DIN EN 13911) und Helme (DIN EN 397, DIN EN 443 Feuerwehrhelme, DIN EN 12492 Kletterhelme für Höhenretter).
Für Feuerwehren gelten darüber hinaus spezielle Vorschriften, etwa die Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 100, die Maßnahmen zur Gefährdungsbeurteilung beschreibt. Eine korrekte Gefährdungsbeurteilung ist Grundlage für die Auswahl der PSA.
Richtlinien der DGUV und Berufsgenossenschaften
Für Ehrenamtliche in Freiwilligen Feuerwehren und Bereitschaften wie Schnelleinsatzgruppen und Sanitätszügen findet das Arbeitsschutzgesetz keine unmittelbare Anwendung. In diesem Fall greifen die Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie gibt Richtlinien für Rettungsdienste und Feuerwehren heraus. Besonders hervorzuheben sind:
- DGUV Vorschrift 49: Erklärt die Benutzung von Atemschutzgeräten und legt fest, wie Einsatzkräfte regelmäßig im Umgang
mit der Ausrüstung zu schulen sind. - DGUV Regel 105-049: Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung für Feuerwehren, einschließlich Schutzkleidung, Helme
und Handschuhe. - DGUV Information 205-014: Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr.
- DGUV Information 205-021: Leitfaden zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen im Feuerwehrdienst.
Der DGUV Fachbereich „PSA“ legt die grundlegenden Vorschriften zu „PSA“, wie z. B. in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (bisher BGV A1), aus. Je nach Sachgebiet werden neben DGUV-Schriften (Regeln, Informationen und Grundsätze) auch Hilfen, Leitlinien und Fachinformationen veröffentlicht.
ℹ️ Praktische Übersicht aller Regeln, Informationen und Grundsätze:
Verantwortung der Führungskräfte
Wehrleiter und Sicherheitsverantwortliche tragen eine besondere Verantwortung für den Arbeitsschutz ihrer Einsatzkräfte. Gemäß § 13 ArbSchG sind sie Unternehmern gleichgestellt. Alle arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Regelwerke und richten sich an den Unternehmer. Ihre Aufgaben umfassen:
- Gefährdungsbeurteilungen durchführen: Eine der wichtigsten Aufgaben ist die regelmäßige Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. Hierbei müssen alle möglichen Gefahrenquellen identifiziert und entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Die PSA muss dabei immer auf dem neuesten Stand sein und den spezifischen Gefährdungen angepasst werden.
Vortragstipp: Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehrdienst https://elearning.ukbw.de/index.php?gefbu=feuerwehr_gefbu - Unterweisungen und Schulungen: Sicherheitskräfte sind verpflichtet, ihre Teams regelmäßig im Umgang mit der Schutzausrüstung zu unterweisen. Diese Schulungen müssen dokumentiert und im Zweijahresrhythmus wiederholt werden, wie es die DGUV vorschreibt. Dabei sollten auch spezielle Gefahren wie psychische Belastungen bei Rettungseinsätzen berücksichtigt werden.
- Regelmäßige Prüfungen: Ausrüstung, Geräte und persönliche Schutzausrüstungen müssen nach jedem Einsatz überprüft werden. Laut DGUV Grundsatz 305-002 sind bei Mängeln sofortige Maßnahmen zur Reparatur oder zum Austausch erforderlich. Regelmäßige Wartungen sind unerlässlich, um die Funktionsfähigkeit der Ausrüstung sicherzustellen.
Termininfo: 10.-11. Dezember 2024
… in Dresden, 6. DGUV Fachgespräch „Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen“.
Fachveranstaltung für Führungskräfte der Freiwilligen, Berufs- und Werkfeuerwehren, der Hilfeleistungsorganisationen, Aufsichtspersonen, Verantwortliche und Interessierte aus Behörden, Ministerien und Verbänden.
NORMANS 5 PRAXIS-TIPPS FÜR CHECKER:
- Bewusstsein für Sicherheit schaffen: Einsatzkräfte motivieren, PSA konsequent zu tragen und richtig zu verwenden.
- Regelmäßiger PSA-Check: Neben der regelmäßigen Wartung gezielte PSA-Kontrollen durchführen, um den Zustand der Ausrüstung zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie einsatzbereit ist. Diese Inspektionen müssen dokumentiert und etwaige Mängel unverzüglich behoben werden.
- Sorgfältige Dokumentation der Unterweisungen.
- Sicherheitsbeauftragte einbinden: Regelmäßige Begehungen und Feedbackrunden tragen dazu bei, Mängel frühzeitig zu erkennen.
- Fortbildungen nutzen: Die Unfallversicherungsträger bieten regelmäßig Seminare
und Schulungen zum neuesten Stand der Sicherheitsvorschriften an.
>> Quellen & Links für mehr Informationen: