Servus, ich bin Norman Checker, der Normen- und Richtlinien-Checker im Auftrag von „Arbeitsschutz – aber sicher!“. In dieser Ausgabe gebe ich praktische Tipps zur rechtskonformen Baustellenvideoüberwachung.
Die Überwachung und Sicherung von Baustellen hat dank moderner Videotechnologie erhebliche Fortschritte gemacht. Bauherren und Bauprojektverantwortliche müssen sicherstellen, dass sie datenschutzkonform erfolgt, um die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einzuhalten. An der Sicherheit der Baustelle hat der Baustellenbetreiber ein berechtigtes Interesse (Schutz vor Sachbeschädigung, Diebstahl, Beweissicherung) und übt sein Hausrecht aus.
Datenschutzkonforme Baustellenüberwachung
Datenschutz ist ein Grundrecht. Die DSGVO hat in der Europäischen Union (EU) strenge Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten eingeführt. Dies gilt auch für Baustellenüberwachung, bei der Videokameras zum Einsatz kommen. Die Privatsphäre und persönlichen Daten von Personen, die sich auf oder in der Nähe der Baustelle aufhalten, müssen geschützt sein. Eine Missachtung der Datenschutzvorschriften kann zu rechtlichen Konsequenzen und Bußgeld bis zu 300.000 Euro für die Bauverantwortlichen führen.
No Go
Nachbargrundstücke, angrenzende öffentliche Bereiche und „Intimsphären-Bereiche“ wie Sanitär-, Umkleide- und Ruhebereiche dürfen in keinem Fall videoüberwacht werden.
Welche gesetzlichen Vorgaben sind zu beachten?
1. DSGVO: Das wichtigste Datenschutzgesetz in der EU. Es regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten und legt Anforderungen an die rechtmäßige und transparente Verarbeitung fest, wie:
- Rechtmäßigkeit und Transparenz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Baustellen braucht eine rechtmäßige Grundlage. Die betroffenen Personen müssen über die Videoüberwachung informiert werden (gut sichtbare Hinweisschilder).
- Zweckbindung: Die Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden, z. B. Sicherheit und Überwachung des Geländes, Dokumentation des Baufortschritts.
- Datensparsamkeit: Es dürfen nur die Daten erfasst werden, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind. Die Identifizierung der arbeitenden Personen soll möglichst ausgeschlossen werden.
- Sicherheit der Verarbeitung: Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) müssen ergriffen werden, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten (§ 9 BDSG).
- Rechte der betroffenen Personen: Personen, deren Daten erfasst werden, haben das Recht auf Information, Zugang zu ihren Daten, Berichtigung und Löschung. Bauherren müssen sicherstellen, dass solche Anfragen zeitnah und angemessen bearbeitet werden.
2. Bundes- und Landesdatenschutzgesetze
Neben dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für nationales Recht und der DSGVO müssen auch die Spezifikationen der jeweiligen Landesdatenschutzgesetze des Bundeslands beachtet werden.
3. Technische Richtlinien
Es gibt verschiedene Richtlinien und Standards, die beachtet werden sollten, wie z.B.
- ISO 27001 für Informationssicherheit
- Normenreihe IEC 62676 (DIN EN 62676-4 VDE 0830-71-4:2016-07) für Videotechnik auf Baustellen.
Baustellendrohne
Auch für Videodrohnen gelten die Grundsätze plus die Vorgaben der Luftverkehrsordnung (LuftVO). Gewerbliche Einsätze mit Drohnen > 5 kg bedürfen einer Erlaubnis durch die Luftfahrtbehörden (§ 21 a LuftVO). Für den Betrieb von Drohnen > 2 kg ist ein Drohnenführerschein erforderlich
(§ 21 d LuftVO). Mehr Info unter:
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/drohnen.html
Speicherdauer
Laut Aufsichtsbehörde dürfen die Daten aus der Videoüberwachung 48 max. 72 Stunden (Wochenende/Feiertag) gespeichert werden. Der Zweck ist entscheidend, daher kann auch eine längere Speicherdauer genehmigt werden, wenn sie im Einzelfall begründet ist.
NORMANS 5 PRAXIS-TIPPS FÜR CHECKER:
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA): Vor der Installation von Videokameras eine DPIA durchführen, um Datenschutzrisiken zu identifizieren und zu bewerten.
- Informationspflicht: Gesetzl. Pflichtangaben beachten.
- Sorgfältige Standortwahl: Den Sicherheitsanforderungen gerecht werden und gleichzeitig die Privatsphäre von Personen auf und um die Baustelle respektieren.
- Aufzeichnung und Speicherung: Klare Richtlinien zur Speicherdauer kommunizieren und geeignete Sicherheitsvorkehrungen treffen, um die Daten vor Diebstahl oder Beschädigung zu schützen. Beschränken Sie den Zugriff auf die Videoaufnahmen auf autorisierte Personen.
- Interne Schulungen: Schulen Sie Ihr Baustellenteam regelmäßig in Bezug auf die Datenschutz-
bestimmungen und den richtigen Umgang mit den Videokameras. Der Datenschutzbeauftragte hilft dabei.
>> Quellen & Links für mehr Information: